Von Astrid Sigena
Die Schilderungen der Generalbundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung zeichnen ein düsteres Bild: Dem Haftbefehl vom 5. November 2024 zufolge sollen acht Inhaftierte sowie sieben weitere Beschuldigte eine terroristische Vereinigung mit dem Namen “Sächsische Separatisten” gebildet haben. Deren Ideologie sei, so die Anklagebehörde, “von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt” und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ab. Die Gruppe, die aus bis zu 20 Personen bestanden haben soll, habe paramilitärische Trainings absolviert, um für einen staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch an einem sogenannten “Tag X” gewappnet zu sein. An diesem Tag hätten sie dann – laut Generalbundesanwalt – mit Waffengewalt Gebiete in Mitteldeutschland erobern und dort “ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen errichten” wollen, notfalls mittels ethnischer Säuberungen.
Am vergangenen Freitag begann vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder dieser Gruppe. Sieben der Angeklagten sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, bei einem wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Bis Dezember 2026 sind 68 Verhandlungstage angesetzt – eine Notwendigkeit angesichts eines gewaltigen “Anklagewustes” von bereits 75.000 Aktenseiten. Spätestens am 16. Dezember 2026 muss das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Herberger entscheiden, ob es sich bei den Angeklagten tatsächlich um hochverräterische Terroristen handelt – sofern der Prozess nicht noch verlängert wird. Neben der Vorbereitung ethnischer Säuberungen wird ihnen nun auch vorgeworfen, die Liquidierung von Amtsträgern geplant zu haben. Bei Hausdurchsuchungen waren laut Behörden sowohl legale als auch nicht registrierte Schusswaffen sowie Schutzkleidung, darunter Gasmasken, sichergestellt worden.
Bereits am ersten Verhandlungstag kam es zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen der Vorsitzenden Richterin und den Verteidigern. Mehrere Stunden vergingen, bis Oberstaatsanwalt Stephan Stolzhäuser die Anklageschrift verlesen konnte. Rechtsanwalt Martin Kohlmann – der gemeinsam mit Jörg S. den mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe verteidigt – kehrte den Terrorvorwurf um und sprach gegenüber der Bundesanwaltschaft von “Terrorismus gegen die Beschuldigten”. Er warf den Anklägern eine öffentliche Vorverurteilung von Personen vor, von denen nie eine Gefahr ausgegangen sei, und forderte die sofortige Einstellung des Verfahrens – ein Antrag, der abgelehnt wurde. Sein Mandant Jörg S. will sich am nächsten Verhandlungstag, dem 26. Januar, persönlich zu den Vorwürfen äußern.
Ein weiterer Streitpunkt war die Zulassung der Öffentlichkeit. Da einige der Angeklagten zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch minderjährig oder heranwachsend waren, beantragte ein Verteidiger einen Ausschluss. Richterin Herberger wies diesen zurück, hielt sich aber die Möglichkeit eines teilweisen Ausschlusses zu bestimmten Verhandlungsphasen offen. Den Angeklagten wurde zudem untersagt, sich in einer Pressekonferenz vor den anwesenden etwa fünfzig Journalisten zu äußern – ein Vorgehen, das die Bürgerinitiative “Ein Prozent” scharf kritisierte. Die Begründung der Richterin, der Angeklagte könne eine “verzerrte Tatsachenschilderung” abgeben, führte zu einem Befangenheitsantrag der Verteidigung. Die Vorsitzende habe sich damit bereits vor Beweisaufnahme inhaltlich auf die Richtigkeit der Anklage festgelegt.
Das Gericht lehnte auch einen Antrag auf Anbringung von Namensschildern für Richter und Staatsanwälte ab. In einer anschließenden Pressekonferenz erläuterte Rechtsanwalt Dubravko Mandic die Motivation hinter diesem Antrag: Der Öffentlichkeit sollten die Namen der Verantwortlichen bekannt sein.
“Das war denen unangenehm und das ist auch unsere Strategie da auch Druck zu machen. Ihr macht hier keinen normalen Job. Ihr zerstört Existenzen und wir wollen, dass auch die Öffentlichkeit darüber berichtet, wer ihr seid. Wir wollen eure Namen. Natürlich sind uns die Namen der Richter bekannt, aber wir haben auch beantragt, wir wollen ein Namensschild sehen, dass jeder Pressevertreter da hinten immer weiß, dieser Richter, der ist dafür verantwortlich, dass der Haftbefehl noch immer in Vollzug gelassen wird, dass der Familienvater nicht einfach zu seiner Frau und seinem Kind zurück kann, weil die BRD noch immer nicht fertig mit ihm ist.”
Ein nachvollziehbares Anliegen, zumal die vollen Namen einiger Angeklagter bereits öffentlich kursieren.
Nicht nur der Mammutprozess und die verschärften Sicherheitsvorkehrungen – ursprünglich sollten selbst Verteidiger beim Betreten des Saales durchsucht werden – erinnern an Verfahren wie jenes gegen die “Gruppe Reuß” oder “Patriotische Union”. Auch jene angeblichen Umstürzler wollten den Staatsumbruch laut eigenen Aussagen nicht selbst herbeiführen, sondern warteten auf das Signal eines weltweit agierenden militärischen Geheimbündnisses namens “Allianz”. Erst nach einer Übergangsphase hätte die “Patriotische Union” die Macht übernehmen wollen. Die “Allianz” ist bekanntlich nie in Erscheinung getreten.
Das Argument mit der “Allianz” ist keine reine Schutzbehauptung. Den Anklägern fällt es tatsächlich schwer nachzuweisen, dass die sogenannten “Rollatorputschisten” einen bewaffneten Staatsstreich gegen die Bundesrepublik konkret geplant haben. Der Prozess zieht sich dennoch in die Länge. Im Fall der “Sächsischen Separatisten” unterstellt die Bundesanwaltschaft den Angeklagten gar keine aktiven Umsturzpläne, da diese erst nach einem Zusammenbruch des Staates hätten aktiv werden wollen. Nichtsdestotrotz lautet die Anklage auf “Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens”.
Doch wie kann Hochverrat zu einem Zeitpunkt begangen werden, zu dem die Bundesrepublik laut Plan der Angeklagten gar nicht mehr existieren soll? In beiden Prozessen erscheinen die Anklagen äußerst fragwürdig. Es sei denn, man betrachtet es bereits als Verbrechen, nicht an die Ewigkeit der Bundesrepublik zu glauben und Vorkehrungen für ihren Zusammenbruch zu treffen – ein Anspruch auf Ewigkeitscharakter, der vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts befremdlich wirkt. Ein 1900 geborener Deutscher konnte zu Silvester 1999 auf vier bis fünf verschiedene Staatsformen zurückblicken. Darf sich ein Bürger nicht mehr darauf vorbereiten, in einer Situation, in der staatliche Institutionen versagen, zur Selbsthilfe zu greifen? Das Oberlandesgericht Dresden wird diese Frage beantworten müssen.
Trotz aller regimekritischen Rhetorik besteht in weiten Teilen der rechten Szene kein echtes Interesse am Untergang des Staates. Vielmehr fürchtet man die “Wolfszeit” aus Chaos und Anarchie, die einem Kollaps folgen könnte. Insbesondere sieht man sich als Rechter wehrlos gegenüber mutmaßlich marodierenden Ausländerhorden, die dann gewaltsam fordern könnten, was ihnen aus deren Sicht zusteht. Diese Angst ist nicht ganz unbegründet, erinnert man sich an die Kölner Silvesternacht 2015, als die Behörden nicht willens oder in der Lage schienen, die sexuelle Unversehrtheit von Frauen und Mädchen zu schützen.
Das Dilemma für viele Rechte, die Familie und Eigentum schützen wollen: Das ohnehin strenge deutsche Waffenrecht erschwert es ihnen zusätzlich, legal an Waffen zu gelangen. Und aufgrund ihrer politischen Gesinnung scheidet für viele auch eine Ausbildung an der Waffe bei der Bundeswehr aus. So bleibt nur die Eigeninitiative für diejenigen, die sich nicht ihrembefürchteten Schicksal ergeben wollen. Wären die Angeklagten übrigens dem Beispiel des Wuppertaler AfD-Politikers Tim Schramm gefolgt, der von der Bundeswehr abgelehnt wurde und daraufhin in die ukrainische Armee eintrat – sie wären wohl heute auf freiem Fuß. Diese Möglichkeit bestand: Mindestens ein Angeklagter hätte über Familienangehörige Kontakt zum Asow-Regiment aufnehmen können.
Die Mainstream-Berichterstattung konzentriert sich vor allem auf die Genealogie der Angeklagten – manche haben einen ehemaligen Skinhead zum Schwiegervater oder einen Rechtsextremen zum Vater – und auf ihre offen zur Schau gestellte rechte bis rechtsextreme Gesinnung. Auch einige der Verteidiger lassen sich der rechten Szene zuordnen. Eher beiläufig erwähnt werden dagegen die Verstrickungen der Geheimdienste in den Fall.
Den Aussagen der Verteidiger zufolge sollen FBI und Verfassungsschutz die Angeklagten regelrecht gesteuert haben. So soll ein FBI-Spitzel einen der Beschuldigten erst dazu animiert haben, an einer Schulung für den Häuserkampf teilzunehmen. Ebenso fragwürdig erscheint es, aus den Chatverläufen eines einzelnen “Separatisten” mit einem verdeckten FBI-Ermittler Rückschlüsse auf die ideologische Ausrichtung aller Gruppenmitglieder zu ziehen – zumal die anderen Angeklagten von diesen Chats nichts gewusst haben sollen.
Bislang ist nicht einmal geklärt, ob sich die Gruppe überhaupt jemals selbst als “Sächsische Separatisten” bezeichnet hat. Die Verteidigung spricht von einem “Konstrukt der Ermittlungsbehörden aus mehreren personell deckungsgleichen Chatgruppen befreundeter sächsischer Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsener”. Die Anklage verweist dabei genüsslich auf die Abkürzung “SS”. Martin Kohlmann, Anwalt von Jörg S., erklärte, sein Mandant habe mit dieser Bezeichnung nicht die eigene Gruppe gemeint. Rechtsanwalt Mandic stellte klar: Eine Chatgruppe dieses Namens habe es nie gegeben. Der Angeklagte Kurt Hättasch trug zudem beim Prozessauftakt zwei schwarz-rot-goldene Broschen – was auch als Bekenntnis zur deutschen Einheit gedeutet werden kann.
Im Zentrum des Prozesses steht unbestritten der 26-jährige Familienvater Kurt Hättasch aus Grimma in Sachsen. Dies hat mehrere Gründe: Erstens seine Verbindungen zur AfD. Hättasch war zum Zeitpunkt seiner Verhaftung Kommunalpolitiker und Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten. Ein gefundenes Fressen für Befürworter eines AfD-Verbotsantrags. Ein Parteiausschlussverfahren gegen Hättasch und zwei weitere angeklagte AfD-Mitglieder läuft derzeit. Zweitens veröffentlichte die rechtsintellektuelle Zeitschrift *Sezession* in unregelmäßigen Abständen Hättaschs Hafttagebuch, was der Öffentlichkeit Einblick in seine Sicht der Dinge gewährt.
Drittens ist Hättasch der einzige Angeklagte, dem auch versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen wird. Laut Anklage richtete er bei seiner Verhaftung am 5. November 2024 “ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten”, “um auf ihn zu schießen”. Hättasch begründet dies damit, er habe einen Angriff der Antifa auf sein Wohnhaus vermutet. Er habe die 110 angerufen, der Polizist am Telefon habe nichts von einem GSG9-Einsatz gewusst und Hilfe versprochen. Hättasch musste demnach davon ausgehen, dass nicht die Polizei vor seiner Tür stand – eine klassische Situation für Notwehr. Er beteuert, das Gewehr nur “auf Bauchnabelhöhe nach vorn gestreckt” gehalten zu haben. Das Ende vom Lied: Die GSG9 schoss Hättasch ins Gesicht und zerschmetterte seinen Kiefer.
Hättaschs Argumentation ist weniger absurd, als sie zunächst klingt. Tatsächlich hatten 2021 in Eilenburg Linksextremisten einen NPD-Politiker in seiner Wohnung überfallen. Die Täter, die gelbe Westen mit der Aufschrift “Polizei” getragen haben sollen, verletzten das Opfer mit einem Hammer schwer. Wer in der rechten Szene aktiv ist, hat daher Grund, misstrauisch zu sein, wenn frühmorgens Bewaffnete vor der Tür stehen. Auch Hella Hättasch, die Ehefrau des Inhaftierten, bestätigte, die maskierten Polizisten hätten sich nicht als solche zu erkennen gegeben.
Rechtsanwalt Mandic sprach von einem “Feindstrafrecht”, das der Staat in diesem Prozess anwende. Der chaotische Prozessbeginn hat nicht dazu beigetragen, diesen Eindruck zu widerlegen.
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