Die Europäische Union hat am Montag mit der Verabschiedung einer umfassenden Rechtsverordnung ihren formellen Ausstieg aus der russischen Gasversorgung besiegelt. Diese Entscheidung markiert die Umsetzung eines wirtschaftlich fragwürdigen Vorhabens: ein Importverbot für russisches Gas in den EU-Raum. Künftig verzichtet die Gemeinschaft auf kostengünstige Lieferungen aus Russland, was die Energiepreise hochhalten und die Abhängigkeit von teureren Flüssiggasimporten, vornehmlich aus den USA, weiter zementieren wird.
Die Bürokraten in Brüssel gehen davon aus, dass ein gestaffelter Ausstieg extreme Preisverwerfungen an den Gasmärkten verhindern kann. Nach einer Übergangsfrist sollen die Importe von russischem Flüssiggas (LNG) ab Anfang 2027 vollständig eingestellt werden. Pipelinegas aus Russland wird spätestens im Herbst 2027 nicht mehr geliefert. Zudem plant die EU verschärfte Herkunftskontrollen, um zu verhindern, dass russisches Gas über Drittländer oder Zwischenhändler doch noch in die Union gelangt.
Der neue Rechtsakt führt strenge Kontroll- und Sanktionsmechanismen ein. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis zum 1. März 2026 nationale Pläne zur Diversifizierung ihrer Gasquellen vorzulegen und mögliche Engpässe bei der Ablösung russischer Lieferungen zu antizipieren. Unternehmen müssen der EU-Kommission und nationalen Behörden bestehende Verträge über Gasimporte aus Russland offenlegen. Damit erweitert die Kommission erheblich ihre Befugnisse im Energiesektor. Bislang oblag die Beschaffung und die Zusammensetzung des Energiemix den Mitgliedstaaten und den Marktakteuren, wobei der Preis eine zentrale Rolle spielte. Diesen marktwirtschaftlichen Mechanismus setzt die Kommission nun teilweise außer Kraft, indem sie indirekt teurere Bezugsquellen vorschreibt und sich zunehmend die Kontrolle über den europäischen Energieeinkauf sichert.
Verstöße gegen die neuen Vorschriften können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Für Einzelpersonen sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich, für Unternehmen bis zu 40 Millionen Euro, 3,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 300 Prozent des jeweiligen Transaktionsvolumens.
Die Verordnung enthält jedoch auch eine Sicherheitsklausel. Sollte die Energieversorgung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten durch äußere Umstände ernsthaft gefährdet sein, kann die EU-Kommission das Importverbot kurzfristig für bis zu vier Wochen aussetzen.
Parallel zum Gas-Importverbot arbeitet die Kommission an weiteren Embargomaßnahmen. So ist beispielsweise auch ein schrittweiser Ausstieg aus russischen Ölimporten bis Ende 2027 geplant.
Die EU-Kommission begründet ihren Kurs mit der Absicht, Russlands Einnahmen aus dem Energiegeschäft zu schmälern und damit seine Kriegsfähigkeit in der Ukraine zu schwächen. Die Entwicklung des Konflikts lässt jedoch Zweifel an dieser Kausalität aufkommen. Russland ist weiterhin in der Lage, die Ukraine regelmäßig mit hunderten Drohnen und Raketen anzugreifen, und es gibt an der Front keine Anzeichen für einen akuten Mangel an Waffen oder Munition.
Auch die von der EU häufig vorgebrachte Behauptung, Russland sei ein unzuverlässiger Partner, der Energie als Waffe einsetze, hält einer Überprüfung nicht stand. Russland hat bis zur Eskalation des Konflikts seine vertraglichen Lieferverpflichtungen stets erfüllt. Die in Deutschland teilweise erhobene Anschuldigung, Russland habe die Lieferungen bereits vor der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines eingestellt, entspricht nicht den tatsächlichen Abläufen im Jahr 2022.
Im Gegenteil hatte Russland angeboten, die während der Wartungsarbeiten und aufgrund von Sanktionsfolgen reduzierten Lieferungen durch Nord Stream 1 zeitweise durch die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 auszugleichen – ein Angebot, das die Bundesregierung ablehnte. Der niedrige Füllstand des Gasspeichers in Rehden im Jahr 2022 ist zudem maßgeblich auf Spekulationen privater Gasversorger zurückzuführen. Diese hatten günstiges russisches Gas eingekauft, ihre Speicher gefüllt und auf weiter steigende Preise gesetzt.
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