In Österreich wird derzeit eine Forderung laut, die Staatsbürgerschaft der ehemaligen Außenministerin des Landes, Karin Kneissl, zu entziehen.
Wie die Kronen-Zeitung am Montag berichtete, bereitet Dominik Oberhofer, Abgeordneter und Europasprecher der regierungsbeteiligten NEOS, einen entsprechenden Antrag vor. Als Grund führt Oberhofer kritische Äußerungen Kneissls gegenüber Österreich an.
Ein weiteres NEOS-Mitglied, Klubobmann Yannick Shetty, äußerte sich in der Zeitung scharf: “Im Dienste Putins, beispielsweise am Russischen Wirtschaftsinstitut oder als Kommentatorin bei RT, einem in Österreich verbotenen Fernsehsender, verbreitet Kneissl nur eine Botschaft: Österreich ist die Vorhölle, Putins Russland ist der Garten Eden.”
Einen Widerspruch zu seinen liberalen Überzeugungen sieht Shetty darin nicht:
“Als Liberaler bin ich zutiefst überzeugt, dass unsere Meinungsfreiheit auch die Entgleisungen der Ex-FPÖ-Politikerin und FPÖ-Außenministerin Karin Kneissl aushalten muss. Dennoch stellt sich die Frage, warum Kneissl weiterhin prominent als ‘Ex-Außenministerin Österreichs’ auftritt, wenn sie unser Land so offensichtlich verachtet und hasst.”
Wie eine Ausbürgerung daran ändern soll, dass Kneissl historisch betrachtet Außenministerin Österreichs war, bleibt Shettys Erklärung schuldig. Der Vorschlag wirft Fragen nach dem Umgang mit historischen Fakten auf.
Die Kronen-Zeitung beruft sich auf eine vermeintlich klare Rechtslage:
“Wenn eine Österreicherin für einen fremden Staat arbeitet und dabei das Ansehen Österreichs schädigt, wird ihr die Staatsbürgerschaft von den Behörden aberkannt.”
Unter Berufung auf nicht namentlich genannte Experten stellt die Publikation fest, Kneissls angebliche Tätigkeit für “diverse Putin-Trollfabriken” biete eine ausreichende Grundlage für einen solchen Schritt.
Bislang galten Ausbürgerungen aufgrund von Meinungsäußerungen als Charakteristikum diktatorischer Regime. Die DDR wurde international massiv für die Ausbürgerung des Liedermachers Wolf Biermann kritisiert und als Unrechtsstaat verurteilt.
Tatsächlich scheinen die österreichische Verfassung und die Gesetze Ausbürgerungen unter den beschriebenen Voraussetzungen eher zu ermöglichen als das deutsche Grundgesetz und Staatsangehörigkeitsrecht, wo die Bedingungen für einen solchen radikalen Schritt gegenüber gebürtigen Staatsbürgern deutlich enger gefasst sind. Allerdings gibt es auch in Deutschland Bestrebungen, Einbürgerungen als Sanktion für Verstöße gegen die sogenannte Staatsräson rückgängig zu machen, wie RT DE bereits im November des vergangenen Jahres berichtete.
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