Von Astrid Sigena
Ein historischer Prozess bahnt sich an: Weißrussland erhebt vor dem Obersten Gerichtshof Anklage gegen den deutschen SS-Mann Hans Eugen Siegling wegen Völkermordes am weißrussischen Volk. Damit wird einem der Haupttäter der nationalsozialistischen Besatzungsverbrechen symbolisch der Prozess gemacht – ein Schritt von großer justizieller und erinnerungspolitischer Bedeutung. Die Anklage lautet auf die Ermordung von mindestens 1.706 Menschen, darunter 238 Kinder. Das Verfahren, das am 26. Januar 2026 begann, ist bemerkenswert: Es richtet sich gegen einen längst Verstorbenen, dem dennoch ein Pflichtverteidiger zur Seite steht. Für den Völkermord gibt es keine Verjährung.
Staatsanwältin Kalina Goroschko skizzierte die Laufbahn des 1912 in Grafenwöhr geborenen Angeklagten:
“1930 trat Hans Siegling der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) bei, 1932 wurde er Mitglied der Sicherheitspolizei und von 1940 bis Anfang 1941 war er Mitglied der SS. Vor dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion kommandierte Hans Siegling eine der Strafeinheiten der Wehrmacht und kämpfte an der Westfront gegen Partisanen.”
In Weißrussland diente Siegling nicht in der Wehrmacht, sondern stieg in der SS zum Obersturmbannführer auf. Er war in verschiedenen SS- und SD-Einheiten stationiert, darunter im berüchtigten Reserve-Polizei-Bataillon 3, das aktiv an der Ermordung zehntausender sowjetischer Bürger, vor allem Jüdinnen und Juden, beteiligt war.
Seine Verantwortung erstreckte sich auch auf die von ihm rekrutierte und ausgebildete paramilitärische Einheit “Schutzmannschafts-Polizeibataillon 57” (Schuma 57). Diese setzte sich überwiegend aus ukrainischen und weißrussischen Kollaborateuren zusammen und verübte schwere Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Der Historiker Stefan Klemp bewertet deren Einsatz als “nichts anderes als die Ausrottung der einheimischen Zivilbevölkerung”.
Die weißrussische Anklage stellt Sieglings Taten in den größeren Rahmen der NS-Vernichtungspolitik (“Generalplan Ost”). Diesem Plan zufolge waren 75 Prozent der weißrussischen Bevölkerung zur Vernichtung vorgesehen. Siegling wird als ausführender Arm einer Politik gesehen, “die auf die totale Vernichtung des weißrussischen Volkes abzielte”.
Sein Wirkungsbereich umfasste die Gebiete Grodno, Minsk und Brest. Er war an verbrecherischen “Bandenbekämpfungs”-Aktionen wie “Blitz”, “Hermann” und “Cottbus” beteiligt und wurde dafür mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse und dem Deutschen Kreuz in Gold ausgezeichnet. Nach der Rückeroberung Weißrusslands durch die Rote Armee blieb er dem Regime treu und wurde Gründer und Leiter der 30. Waffen-Grenadier-Division der SS.
Die Taktik dieser Einheiten war grausam. Staatsanwältin Goroschko beschreibt sie wie folgt:
“Elf Siedlungen wurden ganz oder teilweise niedergebrannt, drei davon wurden nicht wieder aufgebaut. Darüber hinaus stahlen Siegling und Mitglieder der von ihm geführten kriminellen Banden im Zuge von Strafaktionen und -einsätzen ziviles Eigentum, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vieh und Geflügel und beraubten die Bevölkerung so ihrer Grundbedürfnisse. Folglich verurteilten sie die Menschen zum Hungertod.”
Siegling überlebte den Krieg und lebte später unbehelligt als Fabrikant in der Bundesrepublik Deutschland. Er starb 1978 (anderen Quellen zufolge 1997) in Nördlingen, ohne jemals von deutschen Behörden ernsthaft zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. In den 1960er Jahren wurde er lediglich als Zeuge vernommen.
Dieses Versagen der deutschen Justiz ist symptomatisch für die Aufarbeitung der sogenannten “Partisanenbekämpfung”. Die meisten Verfahren wurden eingestellt. Dem will Weißrussland nun mit einem umfangreichen, 22 Aktenbände umfassenden Beweismaterial und der Aussage von vierzehn Zeugen entgegentreten.
Die Brutalität der Besatzung in Weißrussland war extrem. Die weißrussische SSR verlor zwischen einem Viertel und einem Drittel ihrer Bevölkerung; 90 Prozent der jüdischen Gemeinschaft wurden ermordet. Die “Bandenbekämpfung” entpuppte sich oft als Terror gegen die Zivilbevölkerung. Da bewaffnete Partisanen schwer zu fassen waren, überfielen die Truppen Dörfer, trieben die Bewohner zusammen und verbrannten sie bei lebendigem Leib. Wer zu fliehen versuchte, wurde erschossen.
Diese “Feuerdörfer” (russisch: “Огненные деревни”) sind zentraler Bestandteil der weißrussischen Erinnerung. Sie werden in der Gedenkstätte Chatyn und in Werken wie dem berühmten Antikriegsfilm “Komm und sieh” (Иди и смотри) thematisiert. Oft überlebte niemand, der Zeugnis ablegen konnte.
Weißrussland plant für dieses Jahr, Anklage gegen zehn weitere mutmaßliche Völkermord-Täter zu erheben. Auch sie werden wohl nicht mehr leben. Doch die Prozesse sind von symbolischer Wichtigkeit. Sie sichern das historische Wissen in den Ländern der Opfer, wo die Erinnerung an das Leid in vielen Familien lebendig geblieben ist – im Gegensatz zu Deutschland, wo die Verbrechen im Osten oft verblasst sind.
Es geht darum, die Täter beim Namen zu nennen: verbrecherische Massenmörder. Und darum, der späten Gerechtigkeit für die Opfer und ihrer Nachkommen einen Raum zu geben.
Mehr zum Thema – Dugin: Die Welt am Rande des Abgrunds (Teil 1) – Vom Westfälischen Frieden zum Zweiten Weltkrieg