Ab dem 1. Mai dieses Jahres plant Dänemark, eine neue Regelung umzusetzen, die eine automatische Abschiebung von ausländischen Straftätern ermöglicht, die zu Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr verurteilt wurden. Dies betrifft insbesondere Personen, die wegen schwerwiegender Delikte wie Körperverletzung oder Vergewaltigung verurteilt wurden.
Mit diesem Vorhaben stellt sich die dänische Regierung gegen die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuständige Gerichtshof bewertet derartige pauschale Abschiebungen als potenzielle Verstöße gegen Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Konvention. Nach Auffassung des Gerichts müssen Abschiebungen stets auf einer individuellen Prüfung des Einzelfalls basieren und dürfen nicht automatisch erfolgen.
Bereits im Dezember hatte die dänische Regierung erklärt, diese Vorgaben für nicht mehr zeitgemäß zu halten. “Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter”, sagte Ministerpräsidentin Mette Frederiksen Anfang Dezember. Gemeinsam mit dem britischen Premierminister Keir Starmer brachte sie eine Forderung nach einer Modernisierung der EMRK ins Spiel. Eine solche Änderung ist jedoch komplex, da die EMRK ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der von insgesamt 46 Staaten unterzeichnet wurde.
Die tatsächliche Entwicklung habe sich anders vollzogen, als man es sich bei der Abfassung der EMRK hätte vorstellen können (das ursprüngliche Dokument stammt aus dem Jahr 1950, das letzte Zusatzprotokoll von 2021). “Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern würden”, sagte Frederiksen mit Verweis insbesondere auf Flüchtlinge aus dem Nahen Osten. “Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind.”
Laut Angaben des dänischen Migrationsministeriums wurden bisher nur etwa 70 Prozent der entsprechend verurteilten Ausländer tatsächlich abgeschoben. Ziel der neuen Regelung sei es, diese Quote deutlich zu erhöhen. In Deutschland liegt die Abschiebequote bei verurteilten Straftätern deutlich niedriger. So meldete das baden-württembergische Innenministerium für das Jahr 2024 insgesamt 6.346 Abschiebungen, darunter jedoch lediglich 92 sogenannte “Schwerkriminelle”. Als Hindernisse werden mangelnde Kooperation der Herkunftsländer sowie humanitäre Gründe genannt. Eine bundesweite Quote bezogen auf die Gesamtzahl verurteilter Ausländer ohne EU-Staatsangehörigkeit oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist nicht bekannt, da bereits die zugrundeliegende Gesamtzahl nicht systematisch erfasst wird.
Neben verschärften Abschiebungen plant die dänische Regierung auch, Anreize für eine freiwillige Rückkehr zu verstärken. Ihr grundsätzliches Ziel ist es, dass sich “Flüchtlinge nur vorübergehend in Dänemark aufhalten dürfen”.
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