Am Mittwoch verhängte das Budapester Stadtgericht eine achtjährige Haftstrafe gegen Simeon ‘Maja’ T., ein nachweisliches Mitglied der linksextremen “Hammerbande”. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich T. im Februar 2023 an gewalttätigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt beteiligt hatte. Die Anklage lautete auf “lebensgefährliche oder schwere Körperverletzung als Teil einer kriminellen Vereinigung”. Mit dem Urteil folgte das Gericht nur teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine 24-jährige Haftstrafe als abschreckendes Signal gefordert hatte. Ob der Verurteilte zeitnah nach Deutschland überstellt wird, ist Medienberichten zufolge noch nicht abschließend geklärt.
Die Urteilsverkündung fand unter großer medialer Aufmerksamkeit statt. Neben deutschen Journalisten waren auch Unterstützer aus der linksextremistischen Szene sowie der EU-Politiker Martin Schirdewan (Die Linke) im Gerichtssaal anwesend. Die “taz” bezeichnete die 25-Jährige in ihrer Berichterstattung als “antifaschistische Person” beziehungsweise “non-binäre deutsche Person Maja T.”.
T.s Vater, Wolfram Jarosch, der eigens aus Deutschland angereist war, appellierte an das Gericht: “Gerechtigkeit für mein Kind.” Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers im Januar eine lange Haftstrafe “als Abschreckung” gefordert.
Die “Bild”-Zeitung fasste das Urteil aus Budapest wie folgt zusammen: “Das ungarische Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Deutsche Maja T. (25) als Mitglied der linksextremen Hammerbande an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen ist.”
Linken-Politiker Schirdewan, der vor Ort war, hatte bereits im Vorfeld auf seinem Instagram-Profil zu “Soli-Demonstrationen” in Deutschland am Tag der Urteilsverkündung aufgerufen.
Der Fall hatte in Deutschland politische Debatten ausgelöst. T. war im Dezember 2023 in Berlin auf Grund eines ungarischen Haftbefehls festgenommen und im Juni 2024 nach Budapest ausgeliefert worden. Diese Auslieferung wurde von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen scharf kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Überstellung später als rechtswidrig. “Der Spiegel” verwies darauf, dass “die Auslieferung hierzulande ebenso heftig kritisiert wurde wie die Haftbedingungen vor Ort.”
Die Bundesregierung hatte bereits im Dezember 2023 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass die ungarischen Behörden zugesichert hätten, T. im Falle einer Verurteilung zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland zurückzuüberstellen. Eine solche Zusicherung im Auslieferungsverkehr sei völkerrechtlich verbindlich.
Zur Frage des weiteren Verfahrens kursieren unterschiedliche Medienberichte. Während das “Compact”-Magazin nach dem Urteil mutmaßt, dass “‘Maja’ aus Ungarn ausgewiesen wird und die Haft in Deutschland verbüßen soll”, erläutert die “Bild”: “Legt Maja T.s Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil ein, bleibt der Deutsche voraussichtlich vorerst in ungarischer Untersuchungshaft. Wird das Urteil hingegen rechtskräftig, wäre es möglich, dass eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland erwirkt werden könnte.”
Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ) fasste die Vorwürfe zusammen (Paywall): Den Ermittlungen zufolge seien bei fünf Attacken der Gruppe neun Personen niedergeschlagen und verletzt worden, sechs von ihnen schwer. Ein Mann habe einen Schädelbruch erlitten. Die ungarischen Ermittler hätten die Taten anhand von Zeugenaussagen und Überwachungsvideos rekonstruiert. Die Verteidigung habe die Beweisaufnahme, insbesondere eine als rudimentär kritisierte Zeugenvernehmung, bemängelt.
Das erstinstanzliche Urteil ist laut Richter noch nicht rechtskräftig. Die verhängte Strafe könne jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
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