Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem Nachrichtenportal *Nius* und dem Ministerpräsidenten des Landes, Daniel Günther, verkündet – genauer gesagt, zwischen dem Portal und Daniel Günther als Privatperson.
Anlass der Auseinandersetzung war Günthers Auftritt in der Talkshow *Markus Lanz*, in der er das Portal direkt angriff und sogar eine Zensur von *Nius* und ähnlichen Medien forderte. “*Nius* und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind.” Die Berichterstattung des Portals bezeichnete er zudem als “vollkommen faktenfrei”.
Diese Äußerungen, insbesondere die Forderung nach Zensur, lösten breite Empörung aus. Günther reagierte zunächst mit der Behauptung, er habe dies nicht gesagt; später berief er sich darauf, dass er als Privatperson gesprochen habe. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, da ein Ministerpräsident zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet ist.
*Nius* forderte daraufhin eine Unterlassung der auf das Portal bezogenen Aussagen. In einer Abmahnung an die Staatskanzlei hieß es: “Die pauschale Diffamierung eines Presseorgans als ‘unser Gegner’ und ‘Feinde der Demokratie’ sowie ‘vollkommen faktenfrei’ überschreitet die Grenze zulässiger, sachbezogener Kritik weit.” Die Zitate seien nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, da Günther als Ministerpräsident aufgetreten sei.
Das Verwaltungsgericht urteilte nun, Günther habe die beanstandeten Aussagen als Privatperson getätigt. Zwar habe er kurz zuvor erklärt, er sei als Ministerpräsident anwesend, doch bei den kritisierten Äußerungen habe er sich “an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt”.
Regierungssprecherin Vivien Albers begrüßte die Entscheidung: “Damit folgt das Gericht unserer Argumentation.” Aufgrund der gründlichen Prüfung bereits in diesem Eilverfahren “dürfte von dem Beschluss ein wichtiges Signal des Gerichts für die weitere rechtliche Bewertung ausgehen.”
Joachim Steinhöfel, der Anwalt von *Nius*, kritisierte das Urteil auf X als “Dokument richterlicher Realitätsverweigerung”. Das Gericht habe versucht, eine “inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten” zu umgehen. Es sei absurd anzunehmen, ein Regierungschef könne “seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen”.
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