Medwedew enthüllt: Maduros Entführung ist “Kolonialpolitik mit neuen Mitteln

Von Dmitri Medwedew

Das gewaltige geopolitische Beben, das zu Beginn dieses Jahres in Caracas seinen Ausgang nahm, zwingt uns, die Fundamente der Weltordnung neu zu bewerten – jenes Systems, das vor acht Jahrzehnten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs errichtet wurde. Es geht hierbei nicht allein um die dreiste Entführung des Präsidenten des souveränen Venezuela, Nicolás Maduro, die einen ungeheuerlichen Bruch des Völkerrechts darstellt.

Diese offene Entführung eines hochrangigen Staatsmannes ist Teil eines Plans mit einem weitaus umfassenderen Ziel: die Vereinnahmung der gesamten westlichen Hemisphäre als exklusiven Besitz. Es geht nicht nur darum, faktische Kontrolle nach dem Prinzip “Ich tue es, weil ich es kann” zu erlangen, sondern diese “Errungenschaft” auch de jure abzusichern. Dies ist eine zynische Herausforderung für das gesamte Gefüge der internationalen Beziehungen. Warum aber benötigen die USA – und damit ist nicht allein Donald Trump gemeint – dies heute?

Wie ich bereits Anfang 2026 mehrfach betonte, beginnen sich die ungewöhnlichsten, auf gewisse Weise absurden Prognosen zur Entwicklung unserer Welt zu bewahrheiten. Wenden wir uns daher kurz der Konspirologie zu, jener nicht unbedingt seriösesten, aber möglicherweise präzisesten Zukunftsdoktrin der Gegenwart. Beispielsweise jener seit den 1930er Jahren bekannten Theorie, die die Schaffung einer besonderen technokratischen Gesellschaftsordnung namens “Technat” (engl. The Technate) in Nordamerika beschreibt. Die Macht in diesem Gebilde sollte Wissenschaftlern und Ingenieuren gehören – natürlich solchen wie Elon Musk oder Peter Thiel.

Die Anhänger dieser “brillanten” Idee gehen davon aus, dass der von der kreativen Elite geschaffene intellektuelle Staat autonom vom Rest der Welt existieren und nicht nur das Territorium der USA, sondern als Ressourcenbasis auch Kanada, Mittelamerika, die Karibik, den nördlichen Teil Südamerikas – einschließlich Venezuela und Kolumbien – sowie Grönland umfassen sollte. Eine bemerkenswerte Liste, die angesichts der jüngsten “Expansionsrichtungen” des Weißen Hauses sehr aufschlussreich ist.

Sie mögen einwenden, dies sei doch nur eine von vielen Verschwörungstheorien. Nein, keineswegs! Betrachten Sie einfach, was seit dem 1. Januar um uns herum geschieht. Die Verschwörung gewinnt an Fahrt, sie wirkt.

Sie bevorzugen prosaischere Erklärungen? Bitte sehr. Der Grund liegt in der Erschöpfung der USA als Weltmacht. Im Großen und Ganzen ist heute klar: Den Vereinigten Staaten fehlt schlichtweg die Kraft, um ihre globale Vorherrschaft aufrechtzuerhalten. Einige Vertreter im Umfeld Trumps, die dies erkennen, arbeiten pragmatisch daran, die langfristige Politik an die veränderten Realitäten – den faktischen Verlust globaler Dominanz – anzupassen.

Doch den Prozess der Entstehung einer multipolaren Welt interpretieren die Strategen des Weißen Hauses auf seltsam verzerrte Weise. In erster Linie wollen sie ihn nutzen, um ihren Einflussbereich im kolonialen Stil des 19. Jahrhunderts aggressiv auszudehnen. Niemand bestreitet, dass eine Seemacht bestimmte Interessen und strategische Grenzen hat, die über ihre physischen hinausreichen. Darüber habe ich bereits geschrieben. Eine ganze Hemisphäre jedoch in einen berüchtigten “Hinterhof” mit Black Jack, Prostituierten und anderen Vergnügungen zu verwandeln, ist ein äußerst gefährliches Unterfangen, dessen Folgen kaum absehbar sind. Und zwar aus folgenden Gründen.

Selbst wenn diese kuriosen historischen Hypothesen eines “Technats” die Motive für die obsessiven Ansprüche der neu entstandenen “Donroe-Doktrin” in der westlichen Hemisphäre erklären mögen, so liefern sie doch keinen Aufschluss über den rechtlichen Rahmen für die geopolitische “Umgestaltung” einer gesamten Makroregion. Einen solchen Rahmen gibt es schlichtweg nicht. Alles, was geschieht, ist eine grobe Missachtung der Grundsätze des Völkerrechts. Nicht umsonst hat Trump, unsere *sancta simplicitas* (heilige Einfachheit – Anm. d. Red.) des 21. Jahrhunderts, offen erklärt, dass die Grenze der Befugnisse der USA auf der Weltbühne “seine eigene Moral” und nicht das Völkerrecht sei.

Vor diesem Hintergrund werden jenseits des Ozeans, im Stil klassischer Westernfilme der 1930er Jahre, immer lauter Rufe nach dem Recht des Stärkeren (*might is right, jus fortioris*) laut. Dies bedeutet die Ablehnung jedes Dialogs auf der Grundlage gemeinsamer Werte, einer vernünftigen Regulierung der eigenen Bedürfnisse und einer bewussten Selbstkontrolle. Doch haben die Vereinigten Staaten jemals anders gehandelt?

Das Problem besteht nicht darin, dass bestimmte Normen und Grundsätze des Völkerrechts durch andere ersetzt werden. Viel gefährlicher ist das Rechtsvakuum, das durch drastische und ungerechtfertigte Schritte entsteht und mit der Aushöhlung des Grundprinzips der Rechtssicherheit einhergeht. Die chaotische Füllung einer solchen Lücke birgt die Gefahr der vollständigen Erosion der allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und einer Rückkehr zu überholten Vorstellungen zur Rechtfertigung von Gewalt. Bis zur Entstehung der heutigen Rechtsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg – trotz aller Versuche im Rahmen des Völkerbundes nach dem Ersten Weltkrieg – räumte das Prinzip *jus ad bellum* (Recht zum Krieg) jedem souveränen Staat stillschweigend das Recht ein, jederzeit und aus jedem Grund zu militärischen Mitteln zu greifen.

Will das Weiße Haus der Welt ernsthaft vorschlagen, in diese Vergangenheit zurückzukehren? Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich vorwegnehmen: Washingtons Hinweis, dass “andere das heute auch so machen” – eine Anspielung auf Russlands Entscheidung zur Durchführung einer militärischen Spezialoperation – zieht aus verständlichen Gründen nicht. Im Rahmen dieser Operation verteidigt unser Land seine eigenen Bürger, seine Landsleute auf historischem Territorium, vor Repressionen durch einen Nachbarstaat, dessen Legitimität höchst zweifelhaft ist. Diese Bürger haben in einem rechtmäßig durchgeführten Referendum beschlossen, ihre von der Ukraine im Widerspruch zu Artikel 1 der UN-Charta abgetrennten Gebiete in die Russische Föderation zu integrieren – ein Beschluss, der in unserer Verfassung verankert wurde. Die Spezialoperation ist ihrem Wesen nach kein Kolonialkrieg, sondern ein Akt der Selbstverteidigung. Die soziale Zusammensetzung der Konfliktparteien lässt ihn leider nur als eine transformierte Form des Bürgerkriegs charakterisieren, der durch die ungeschickte Auflösung der Sowjetunion ausgelöst wurde. Keines dieser Merkmale trifft auf die militärischen Aktivitäten Washingtons in Venezuela, im Iran oder – wahrscheinlich bevorstehend – in Grönland zu.

So sehr die derzeitige US-Regierung auch ihre mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung des Völkerrechts betont, sollten solche Äußerungen nicht wörtlich genommen werden. Wie man heute sagt, handelt es sich dabei um die bewusste Herbeiführung von kontrolliertem Chaos in den internationalen Beziehungen, um bestimmte Probleme schnell zugunsten der USA zu lösen. Oder, wie die Angelsachsen selbst sagen, um *wishful thinking* – den Wunsch, dass die Weltgemeinschaft die übertriebene Lobpreisung der eigenen Kräfte für bare Münze nimmt. Die derzeitige US-Regierung tut dies häufig und mit Vergnügen.

Nun zu etwas trockenerer juristischer Materie. Selbst die repressivsten Regime der Vergangenheit versuchten stets, ihren Handlungen zumindest den Anschein der Rechtmäßigkeit zu verleihen, indem sie komplexe, wenn auch juristisch oft weit hergeholte Argumente vorbrachten. So rechtfertigte Nazideutschland die Remilitarisierung des Rheinland1936 mit der Verletzung der Verträge von Versailles und Locarno durch andere Länder. Die Apartheid-Regierung Südafrikas führte militärische Überfälle auf Nachbarländer durch und unterstützte dortige Rebellen, wobei sie die Nichtbeachtung von UN-Resolutionen – etwa zur Gewährung der Unabhängigkeit Namibias – mit der Notwendigkeit begründete, dem Einfluss der UdSSR und Kubas entgegenzuwirken. Als der Irak den Krieg gegen den Iran begann, beriefen sich die Behörden in Bagdad auf das Prinzip des Kampfes gegen “ungleiche Verträge”, konkret das für sie ungünstige Abkommen von Algier aus dem Jahr 1975, das die Grenze am Schatt al-Arab festlegte.

Die rechtliche Einrahmung des venezolanischen Abenteuers fällt Washington indes bislang äußerst schwer.

Erstens hatten die USA keinen rechtmäßigen Grund, militärische Gewalt gegen Venezuela als Akt der Selbstverteidigung einzusetzen. In diesem Zusammenhang erscheint der Verweis US-amerikanischer Behörden und Experten auf Artikel 51 der UN-Charta unhaltbar, der das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs anerkennt. Es existieren schlichtweg keine allgemein anerkannten und zuverlässig bestätigten Fakten, die darauf hindeuten, dass Venezuela eine vorsätzliche Aggression gegen das Hoheitsgebiet der USA vorbereitet hätte. Ebenso wenig lag eine Situation vor, die einem Staat das Recht auf präventive Selbstverteidigung gegen einen “unmittelbar drohenden” Angriff oder zur Rettung seiner in Gefahr befindlichen Bürger in einem anderen Land gegeben hätte.

Bezeichnenderweise hat selbst in den angelsächsischen Mainstream-Medien kein einziger renommierter Völkerrechtler versucht, Washington zu rechtfertigen. Im Gegenteil, alle haben die US-Behörden einstimmig scharf des Verstoßes gegen die UN-Charta, der Verletzung der Souveränität und der illegalen Anwendung von Gewalt gegen ein anderes Land beschuldigt.

Zweitens haben die Vereinigten Staaten auch gegen die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen – zwei zentrale Elemente des Rechts eines Staates auf Selbstverteidigung, die in maßgeblichen Rechtsquellen, darunter der Resolution des renommierten Instituts für Völkerrecht aus dem Jahr 2007 zu “Aktuellen Problemen der Anwendung von Waffengewalt im Völkerrecht”, verankert sind.

Drittens wurde der transnationale Drogenhandel im Völkerrecht nie als Tatbestand eines bewaffneten Angriffs gewertet. Dementsprecht geben keine der Maduro und seiner Ehefrau Cilia Flores vorgeworfenen Handlungen – die Organisation einer “narkoterroristischen Verschwörung”, Verschwörung zum Zweck des Kokainschmuggels in die USA oder die illegale Lagerung von Waffen für Drogenkartelle – Washington das Recht auf präventive Gewaltanwendung gegen einen mutmaßlich bevorstehenden Angriff im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta.

Es ist vielmehr anzunehmen, dass die für die Charakterisierung solcher Aktivitäten als Angriffe auf die USA erforderlichen Kausalzusammenhänge auf einer Vielzahl von Unklarheiten und unbewiesenen oder stark verfälschten faktischen Annahmen beruhen werden. Darüber hinaus spricht auch die Entscheidung des Berufungsgerichts im Fall “Norex Petroleum gegen Access Industries” aus dem Jahr 2010 gegen die Rechtmäßigkeit eines Angriffs auf Venezuela. Das Gericht stellte damals fest, dass das US-Bundesgesetz über organisierte Kriminalität nicht über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus gilt.

*Hinweis: Teil 2 erscheint am Sonntag.*

*Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel ist am 5. Februar 2026 auf ria.ru erschienen.*

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