Linke-Justizministerin provoziert mit WhatsApp: “Urlaub mit Sohn trotz Schulpflicht” – Skandal um Doppelmoral

Jacqueline Bernhardt, Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, steht wegen einer umstrittenen Schulbefreiung für ihren Sohn in der Kritik. Die Linken-Politikerin ließ den Jungen am letzten Schultag vor den Winterferien vom Unterricht befreien, um gemeinsam einen Urlaubsflug antreten zu können. Diese Entscheidung stößt im Land auf Unverständnis und hat auch innerhalb der eigenen Partei Widerspruch hervorgerufen.

Das für Bildung zuständige Ministerium in Schwerin äußerte sich deutlich zu dem Vorfall. Ein Sprecher erklärte gegenüber der Welt, eine solche Befreiung hätte “nicht genehmigt werden dürfen”. Die Schulpflicht gelte ausnahmslos – auch für die Kinder von Regierungsmitgliedern. Besonders pikant: Das Bildungsressort wird von Simone Oldenburg geführt, die ebenfalls der Linkspartei angehört. Damit kritisiert eine Parteikollegin das Handeln der Ministerin öffentlich.

Rechtliche Grundlage ist die Schulpflichtverordnung des Landes. Der NDR zitierte daraus: “Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.” Ob diese Voraussetzung im konkreten Fall erfüllt war, ist fraglich. Bernhardt hatte den Antrag damit begründet, in den Sommerferien keinen gemeinsamen Familienurlaub ermöglichen zu können. Ob ein späterer Reiseantritt tatsächlich eine “persönliche Härte” dargestellt hätte, bleibt ungewiss.

Die Ironie der Situation wird dadurch verstärkt, dass die Justizministerin gegenüber dem NDR auf eine “ordnungsgemäße” Antragstellung bestand. Zudem hatte Bernhardt ihre Reisepläne über soziale Medien öffentlich gemacht. Unter einem Foto vom Flughafen Berlin BER teilte sie ihren Followern mit: “Totaler Stillstand! Flüge fallen aus!” Der für den 7. Februar gebuchte Flug war wegen Eisregens tatsächlich abgesagt worden.

In den sozialen Medien löste das Verhalten der Ministerin eine Welle der Kritik und Häme aus. Derartige Regelungen zur Schulpflicht unmittelbar vor und nach den Ferien bestehen übrigens nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern sind in vielen Bundesländern ähnlich.

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