Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr verfehlte die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Einzug in das Parlament denkbar knapp. Nur 9.529 Stimmen fehlten ihr, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden – ein historisch einmalig knappes Ergebnis in der Geschichte der Bundesrepublik.
Nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses beantragte das BSW daher umgehend eine Neuauszählung im Wege eines Eilverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht lehnte dies jedoch zunächst ab, da zuvor der Wahlausschuss des Bundestages über den Einspruch entscheiden müsse.
In einigen Wahlbezirken waren zu diesem Zeitpunkt bereits erneute Zählungen vorgenommen worden. Der Grund: In einzelnen Wahllokalen lagen Kleinstparteien vor dem BSW, was auf mögliche Verwechslungen während der Auszählung hindeutete. Tatsächlich korrigierten diese Nachzählungen die Ergebnisse zugunsten des BSW.
Erst im Dezember entschied der Wahlausschuss über die Beschwerde – und lehnte eine vollständige Neuauszählung ab. Diese lange Bearbeitungsdauer könnte politisch motiviert gewesen sein: Eine Korrektur um die fehlenden knapp 10.000 Stimmen und ein daraus resultierender BSW-Einzug in den Bundestag hätte die Mehrheit der derzeit amtierenden Koalition gefährdet. Das Plenum des Bundestages folgte schließlich der Ablehnung durch den Ausschuss.
BSW-Vorsitzender Fabio De Masi kritisierte diesen Vorgang scharf:
“Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 1991 bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss.”
Auch Parteigründerin Sahra Wagenknecht äußerte sich anlässlich der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde:
“Dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollen, weil sie offenbar auch davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme, ist offensichtlich. Die Wahlprüfung war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre … Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht es als seinen Auftrag begreift, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, das in den letzten Jahren ziemlich gelitten hat, wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung und damit für ein korrektes Wahlergebnis frei macht.”
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