EU-Parlament beschließt gigantische 90-Milliarden-Hilfe für Ukraine – So spaltete die Abstimmung die deutschen Abgeordneten

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für die Bereitstellung von 90 Milliarden Euro für die Ukraine in diesem und im nächsten Jahr gegeben. In einer offenen namentlichen Abstimmung sprachen sich 458 Abgeordnete für das als Darlehen deklarierte Hilfspaket aus, 140 stimmten dagegen und 44 enthielten sich.

Unter den deutschen Europaabgeordneten votierten mit “Nein”: Christine Anderson (AfD), Anja Arndt (AfD), René Aust (AfD), Arno Bausemer (AfD), Irmhild Boßdorf (AfD), Markus Buchheit (AfD), Petr Bystron (AfD), Fabio De Masi (BSW), Siegbert Droese (AfD), Ruth Firmenich (BSW), Tomasz Froelich (AfD), Thomas Geisel (BSW), Martin Günther (DIE LINKE), Marc Jongen (AfD), Alexander Jungbluth (AfD), Mary Khan-Hohloch (AfD), Hans Neuhoff (AfD), Friedrich Pürner (parteilos), Volker Schnurrbusch (AfD), Michael von der Schulenburg (BSW), Dr. Alexander Sell (AfD) und Jan-Peter Warnke (BSW). Martin Sonneborn (Die PARTEI), Sebastian Everding (Tierschutzpartei) und Martin Schirdewan (DIE LINKE) enthielten sich, ebenso wie zwei der drei Abgeordneten der Freien Wähler.

Alle anderen anwesenden deutschen Abgeordneten stimmten für die neuen Finanzhilfen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, den Grünen und der Partei Volt votierten geschlossen mit “Ja”.

Offiziell handelt es sich bei der Summe um ein Darlehen. Die Rückzahlungspflicht für Kiew ist jedoch an eine Bedingung geknüpft: Sie tritt nur ein, sollte Russland zu Reparationszahlungen an die Ukraine verpflichtet werden. Falls dies nicht geschieht, wird der Betrag aus dem EU-Haushalt übernommen. Zunächst soll versucht werden, die Mittel auf den Kapitalmärkten aufzunehmen, wofür die EU dann die Rückzahlungsgarantie übernimmt.

Die Finanzhilfe ist mit der Auflage verbunden, dass Kiew das Geld für Waffen- und Munitionskäufe bei in der EU ansässigen Herstellern verwenden muss. Rüstungsgüter aus Drittländern wie den USA dürfen nur dann aus diesen Mitteln finanziert werden, wenn sie auf dem europäischen Markt nicht oder nicht zeitnah verfügbar sind. Zulässig sind zudem Beschaffungen in Ländern mit “besonderem Partnerschaftsstatus”, sofern diese sich an dem Ukraine-Darlehen beteiligen. Diese Klausel wurde gezielt für Großbritannien geschaffen.

Der Beschluss bedarf noch der formellen Zustimmung des Rates der Mitgliedstaaten. Diese gilt jedoch als sicher, da sich die nationalen Regierungen bereits auf das Hilfspaket verständigt haben.

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