AfD-Politiker muss zahlen: Gericht verurteilt ihn wegen Wahlplakat mit Hitlergruß – „Familienhaus“ als Tarnung entlarvt

Am 27. Januar dieses Jahres stand der AfD-Landtagsabgeordnete und Frankfurter Stadtverbandsvorsitzende Wilko Möller vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eröffnet, dessen Ursprung ein Wahlplakat aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 war. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Motiv keine harmlose Familiendarstellung, sondern eine bewusste Anspielung auf den verbotenen Hitlergruß. Auf Anzeige der Linken-Politikerin Anja Kreisel hin wurde Anklage erhoben. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach Möller schuldig.

Das Urteil: Der Abgeordnete muss eine Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro zahlen, umgerechnet 100 Tagessätze à 116 Euro. Die Richter befanden ihn des “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” (§ 86a StGB) für schuldig.

Das umstrittene Plakat zeigt zwei Erwachsene, die schützend ihre Arme über drei Kinder halten. Darüber steht der Slogan “Wir schützen eure Kinder.” Der Vorwurf konzentriert sich auf die Haltung des abgebildeten Mannes: Sein erhobener rechter Arm sei gezielt so platziert worden, dass er den Hitlergruß andeute. Die *Märkische Oderzeitung* zitierte die Anklage mit der Aussage, das Motiv sei “klar und belastbar interpretierbar als Hitlergruß”. In einem Verfahrensdetail hieß es:
*”Der mitangeklagte Grafiker kam hingegen frei: Seine Vernehmung war fehlerhaft, da er zunächst nur als Zeuge gehört wurde und nicht über sein Schweigerecht belehrt worden war.”*

Möllers Verteidigung wies die Vorwürfe entschieden zurück. Ein *rbb*-Bericht gab deren Argumentation wieder: “die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden.” In einer offiziellen Stellungnahme griff der Abgeordnete scharf das Verfahren an:
*”Was hier stattfindet, ist kein rechtsstaatliches Verfahren, sondern ein politisch motivierter Schauprozess. Der Vorwurf ist ebenso absurd wie durchsichtig. Ein Familienmotiv mit ausgebreiteten Armen wird nur dann zum angeblichen Straftatbestand, wenn man ihn um jeden Preis konstruieren will. Dass ein nahezu identisches Motiv zuvor von anderen Parteien verwendet wurde, ohne jegliche Beanstandung, macht deutlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Offenbar soll die Justiz instrumentalisiert werden, um politische Gegner unter Druck zu setzen, nachdem man ihnen auf demokratischem Weg nicht beikommt.”*

Möller bezog sich dabei auf ein vergleichbares Bild, das die CDU 2021 für das “Haus der Familie” genutzt hatte, ohne dass es zu juristischen Konsequenzen kam.

Auch innerhalb der AfD stieß das Urteil auf scharfe Kritik. Der Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Hans-Christoph Berndt, äußerte sich auf X:
*”Wilko Möller ist ein Polizist, an dessen Treue zur Bundesrepublik Deutschland kein Zweifel besteht. Der Prozess gegen ihn war ein Schauprozess gegen die AfD. Wer sich nicht vollends von Freiheit und Demokratie verabschiedet hat, wird sich mit diesem Urteil nicht abfinden!”*

Ein zentraler Streitpunkt war die Bildbearbeitung. Das ursprüngliche Foto stammt aus einer Stockfoto-Datenbank und wurde unter anderem auf Eltern.de verwendet. Die Anklage vertrat die Auffassung, der beauftragte Grafiker habe das Bild gespiegelt, um gezielt den rechten Arm des Mannes in eine auffällige Position zu bringen – eine bewusste Provokation.

Möller will das Urteil nicht akzeptieren. Die AfD Brandenburg kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Sie ließ den Anwalt des Abgeordneten, Hans-Christoph Jahr, mit den Worten zitieren: “Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.”

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