BSW schockiert: Nur eine Stimme in jedem zehnten Bezirk genügt – Ist das noch Demokratie?

Von Dagmar Henn

Fast ein Jahr nach der umstrittenen Bundestagswahl hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diese Woche eine 177 Seiten starke Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Streit um die Auszählung ist von außergewöhnlicher Tragweite: Das offizielle Endergebnis weist für das BSW 4,981 Prozent aus – ein historisch knappes Scheitern an der Fünfprozenthürde. Zugleich hängt an diesen wenigen hundert fehlenden Stimmen die Regierungsmehrheit im Bundestag. Das Interesse, eine Korrektur des Wahlergebnisses zu verhindern, ist daher größer als in jedem anderen Wahlprüfungsverfahren der Bundesrepublik.

Bereits kurz nach der Wahl im Februar 2025 hatte das BSW eine Reihe von Beschwerden vorgebracht, die teilweise zu Nachzählungen führten. Ein Eilantrag auf eine umfassende Nachzählung scheiterte jedoch in Karlsruhe mit dem Verweis, zunächst müsse der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags entscheiden. Dieser ließ sich bis zum 18. Dezember Zeit.

Die Argumente des BSW blieben stets dieselben, nur der Aktenberg wuchs. Die benötigten 9.529 Stimmen, so die Partei, wären schon mit einer zusätzlichen Stimme in jedem zehnten Wahlbezirk erreicht. Mehrere systematische Fehlerquellen könnten zusammengenommen mit hoher Wahrscheinlichkeit diese fehlenden Stimmen liefern.

Ein zentrales Argument ist die Verwechslungsgefahr. In vielen Bundesländern stand das BSW auf dem Stimmzettel ganz unten, direkt hinter der Kleinstpartei “Bündnis Deutschland”. Beim Auszählen könnten daher Stimmen für das BSW fälschlicherweise dieser Partei zugerechnet worden sein.

“Allein in Bayern gibt es unter den 183 Wahlbezirken, in denen das BSW nach dem amtlichen Endergebnis 0 Stimmen erhalten haben soll, gleichzeitig 20 Wahlbezirke, in denen das Bündnis Deutschland oder die MLPD auffällig hohe Ergebnisse erzielt hat.”

Solche Wahlbezirke hätten unbedingt überprüft werden müssen, was in den meisten Ländern unterblieb. In Nordrhein-Westfalen geschah dies teilweise – mit der Folge, dass sich viele der Bündnis-Deutschland-Stimmen tatsächlich als BSW-Stimmen entpuppten. Dieser Punkt allein könnte erhebliche Auswirkungen haben, da die Partei laut amtlichem Endergebnis “allein 14.209 Stimmen in Wahlbezirken erzielt habe, in denen sie mindestens das dreifache Ergebnis ihres Bundesdurchschnitts erzielt habe.”

Eine weitere Fehlerquelle sei die Stimmzettelfaltung. An manchen Orten seien Kreuze für das BSW nur bei vollständig entfaltetem Zettel sichtbar gewesen, wodurch Zweitstimmen möglicherweise nicht erfasst wurden.

Ein grundlegendes Problem, das das BSW nicht anführt, erschwerte die Durchsetzung von Nachzählungen: Da die Partei kaum Direktkandidaten aufstellte, gab es fast keine Erststimmen für sie. Üblicherweise ist aber eine große Diskrepanz zwischen Erst- und Zweitstimmen der erste Indikator für Zählfehler. Ohne diesen Frühindikator wurden Auffälligkeiten erst mit dem vorläufigen Endergebnis sichtbar.

Die bereits durchgeführten Nachzählungen liefern laut Klageschrift ein weiteres Argument für eine vollständige Neuauszählung: 57 Prozent aller dabei korrigierten Stimmen gingen an das BSW. Zu erwarten wäre ein Anteil von rund 5 Prozent, entsprechend dem Gesamtergebnis der Partei:

“Normalerweise – aber den ‘normalen’ Fall gab es bei der Bundestagswahl 2025 eben nicht – profitieren alle Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil an den korrigierten Stimmen.”

Das BSW unternahm einen komplexen statistischen Schritt: Aus 50 Wahlbezirken, in denen Nachzählungen stattfanden (ohne BSW/BD-Problematik), wurde hochgerechnet, wie viele zusätzliche Stimmen bundesweit auf das BSW entfallen könnten. Die Hochrechnung ergab einen möglichen Zuwachs von 28.533 Stimmen – fast das Dreifache der benötigten 9.529.

Der Bundeswahlausschuss und der ihm folgende Bundestag stuften diese statistischen Ansätze jedoch als bloße Vermutungen herab. Dabei hätte man die Argumentation durch eine größere Stichprobe überprüfen können – ein überschaubarer Aufwand, der der Legitimität des Wahlergebnisses eine solide Basis hätte geben können. Die Vermutung liegt nahe, dass dieser Schritt unterblieb, weil das Ergebnis der kleineren Stichprobe nicht widerlegt worden wäre.

Es ist bemerkenswert, dass statistische Argumente hier keinerlei Gehör fanden. Dabei sind sie handfester als jene statistischen Modelle, die vor Jahren als Grundlage für tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen dienten. Man sollte meinen, die damaligen Verfechter solcher Maßnahmen hätten zumindest Grundkenntnisse statistischer Wahrscheinlichkeiten erlangt, um nicht mit “ist nur Vermutung” auf eine Stichprobe zu reagieren. Stattdessen zeigt der Schriftsatz, dass immer wieder Beweise gefordert wurden, die im Vorfeld gar nicht zu erbringen waren.

Die Klageschrift offenbart eine Reihe systemischer Probleme im deutschen Wahlverfahren. So gibt es in Deutschland keine gesetzliche Schwelle, die eine automatische Kontrollauszählung auslöst. In Teilen der USA liege diese Schwelle bei 0,5 Prozent – deutlich über den hier relevanten 0,019 Prozent. Weitaus gravierender sind technische und datenrechtliche Mängel:

“So standen keine amtlichen, allgemein verbindlichen Datensätze zur Verfügung, in welchen sich alle 95.109 Wahlbezirke mit ihren jeweiligen Wahlergebnissen wiedergefunden und die aufaddiert das amtliche Endergebnis der Bundeswahlleiterin ergeben hätten. Daten aggregiert in einer Datei für ihre Wahlbezirke zur Verfügung gestellt, wenn auch nicht in einem konsistenten Format, haben nur Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg, Hessen, Bremen und Hamburg, während die anderen Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen diese Daten für die Landesebene nicht zur Verfügung gestellt hatten.”

Fehlen Daten auf Landesebene, müssen sie von Gemeindewebseiten zusammengesucht werden – sofern vorhanden. Das Problem: Statistische Auffälligkeiten lassen sich nur mit vollständigen Daten belegen, die aber nur fragmentarisch verfügbar sind. Es ist eine bundesweite Wahl, doch die Länder nutzen unterschiedliche Datenformate. Zudem werden, wie im Schriftsatz berichtet, die Daten des vorläufigen Ergebnisses meist gelöscht, sobald das endgültige Ergebnis feststeht. Wer sie nicht vorher sichert, kann spätere Veränderungen nicht mehr nachvollziehen.

Die Kläger sehen daher keine andere Möglichkeit, als “aus den (wenigen) vorhandenen und zugänglichen Informationen auf potentielle Fehlerquellen zu schließen.” Der Bundestag habe dies für unzulässig erklärt und Beweise gefordert, die einen Wahleinspruch de facto unmöglich machten.

Strebt man maximale demokratische Legitimität an, müsste die Bereitschaft zur Nachprüfung umso größer sein, je knapper das Ergebnis ist. Politisch ist die Haltung des Wahlprüfungsausschusses nur durch die Folgen einer anderen Bundestagszusammensetzung zu erklären. Bei einer Differenz von 0,019 Prozent sollte es eigentlich keiner förmlichen Beschwerde bedürfen, um die Auszählung zu wiederholen. Wäre die ständige Rede von “Staatsdelegitimierung” mehr als ein Kampfbegriff, müsste das Interesse daran, den fundamentalen Akt der Wahl von jedem Zweifel freizuhalten,besonders groß sein.

“Das Vertrauen in die demokratischen Prozesse nimmt Schaden”, heißt es in der Klage, “wenn bei diesem knappen Ergebnis und den strukturellen Zählfehlern nicht nur die Mandatsrelevanz offensichtlich ist, sondern dadurch die Regierungsmehrheit infrage steht und trotzdem nicht nachgezählt wird.”

Ein nüchterner Beobachter könnte sagen: nicht *trotzdem*, sondern *deshalb*. Skepsis ist auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht angebracht, das in jüngerer Vergangenheit allzu oft staatskonform entschied. Klar ist jedoch auch: Die Regelungen des deutschen Wahlrechts sind nicht mehr zeitgemäß, wenn ein Wahlprüfungsausschuss Beweise fordert, die aufgrund veralteter Datenschutz- und Archivierungsvorschriften gar nicht erbracht werden können – Vorschriften aus einer Zeit, als Wahlergebnisse noch nicht im Internet veröffentlicht wurden.

Ist es vorstellbar, dass das Verfassungsgericht die Klage gar nicht erst zur Entscheidung annimmt? In der gegenwärtigen politischen Lage ist fast alles denkbar. Das BSW beantragt, das amtliche Endergebnis für ungültig zu erklären und die Auszählung zu wiederholen – entweder vollständig oder zumindest in jenen Wahlbezirken, in denen ungültige Stimmen sowie Stimmen für die Kleinstparteien Bündnis Deutschland und MLPD gezählt wurden. Die Klageschrift legt dar, dass dies das mildeste Mittel zur Behebung der festgestellten Mängel wäre.

Das Gericht ist jedoch nicht an diesen Antrag gebunden. Neben einer Nichtannahme oder Ablehnung der Klage könnte es nicht nur der Bitte um Neuauszählung stattgeben, sondern auch eine komplette Wahlwiederholung anordnen. Aus rein politischem Kalkül erscheint dies derzeit unwahrscheinlich, da es voraussichtlich die AfD stärken würde. Unter veränderten Umständen wäre eine solche Entscheidung jedoch denkbar. Für das BSW wäre sie eher ungünstig, da seine mediale Präsenz seit der Wahl weiter abgenommen hat und ein neues Ergebnis vermutlich unter dem von 2025 läge.

Und der Zustand der Demokratie selbst? Dieser hat sich in den vergangenen Monaten derart verschlechtert, dass der Stand zu Beginn des Jahres 2025 fast schon als erstrebenswert erscheint. Die Angriffe auf das passive Wahlrecht, wie in Ludwigshafen, sind ebenso Teil dieser Entwicklung wie die weiterlaufende Zensurmaschinerie der Ampel-Regierung, die auch im kommenden Haushalt finanziert wird. Immer mehr entscheidende Weichenstellungen werden über die EU oder die NATO getroffen und damit am Bundestag vorbei. Ganz zu schweigen von dem parlamentarischen Pusch, bei dem eine Billionen-Schuldenaufnahme in einer Sondersitzung eines abgewählten Parlaments beschlossen wurde – ein weiterer demokratischer Tiefpunkt nach Februar 2025.

Für die Bundesregierung hat dies den Vorteil, dass der Streit um die mutmaßliche Entwertung Hunderttausender BSW-Stimmen zwischen all den anderen Skandalen untergeht und kein nachhaltiges politisches Thema wird. Der Schaden, den die verweigerte Überprüfung anrichtet – ein weiterer Fall von “da lässt sich nichts ändern” in einer langen Reihe –, bleibt jedoch. Er nagt an der Legitimität des gesamten Prozesses.

Mehr zum Thema – Politik, Gerichte, Medien – Umfrage belegt massiven Vertrauensverlust der Bürger auf allen Ebenen

Schreibe einen Kommentar