Die Dortmunder Stadtpolitik agiert mitunter behäbig – bereits Mitte Januar hatte die AfD-Fraktion die Genehmigung für ihren Neujahrsempfang am 22. Februar in der Bürgerhalle erhalten. Knapp einen Monat später, am 20. Februar, verkündete Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) nun ein Verbot der Veranstaltung. Seine Begründung: Mit der angekündigten Rede von Björn Höcke handele es sich um eine Parteiveranstaltung, die im Rathaus nicht stattfinden dürfe.
Die Bürgerhalle, das lichtdurchflutete Atrium des zwischen 1987 und 1989 errichteten Neuen Rathauses, wurde von 2020 bis 2024 aufwendig saniert und ist seit März 2024 wieder in Betrieb. Der repräsentative Raum steht für diverse Veranstaltungen zur Verfügung, ist jedoch nicht frei zugänglich und kann nicht einfach angemietet werden.
In Reaktion auf das Verbot hat die AfD Klage eingereicht. Somit wird nun das Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob der Empfang stattfinden kann. Oberbürgermeister Kalouti, der sich als erster CDU-OB in Dortmund im Stadtrat auf wechselnde Mehrheiten stützen muss – die SPD stellt mit 26 Sitzen die stärkste Fraktion –, sah sich vermutlich auch durch angekündigte Proteste unter Druck gesetzt. SPD, Grüne, Linke und Gewerkschaften hatten für den Tag der Veranstaltung eine Kundgebung vor dem Rathaus angekündigt. Der Grünen-Sprecher Neumann begründete dies mit den Worten, man laufe sonst “Gefahr, dass am Sonntag ganz offensiv rechtsextreme Propaganda im Rathaus als Herz der Stadt verkündet wird.”
Die Information, dass Höcke als Redner geladen sein könnte, gelangte über eine Anfrage des Thüringer Landeskriminalamts an die Öffentlichkeit. Da Höcke Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag ist, ist das LKA dort für seinen Personenschutz zuständig und bat um Prüfung der Sicherheitsvorkehrungen.
Die Erfolgsaussichten der AfD-Klage werden als relativ hoch eingeschätzt. Eine ausdrückliche Satzung, die die Nutzung der Räumlichkeiten im Dortmunder Rathaus regelt, existiert nicht. Grundlage ist daher, wie bei allen kommunalen Einrichtungen, §8 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Dieser besagt: “Alle Einwohner einer Gemeinde sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen.” Anders als etwa in Bayern, wo Ende letzten Jahres entsprechende Regelungen in die Gemeindeordnung aufgenommen wurden, die eine Nutzung unter bestimmten Bedingungen untersagen können, fehlt in Dortmund eine vergleichbare Rechtsgrundlage. Auch die Hauptsatzung der Stadt bietet keine Handhabe für ein solches Verbot.
Zudem handelt es sich bei Neujahrsempfängen in der Regel um geschlossene Veranstaltungen für geladene Gäste und nicht um öffentliche Versammlungen. Dies erschwert die Argumentation, dass die Teilnahme eines einzelnen Gastredners die Veranstaltung pauschal zu einer unzulässigen Parteiveranstaltung macht.
Über die Klage der AfD entscheidet nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
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