Russischer Botschafter warnt deutsche Söldner: “Dieses Abenteuer endet im Desaster!

Bei einem Pressegespräch in der russischen Botschaft in Berlin am Freitag wies Botschafter Sergej Netschajew darauf hin, dass Söldnertum in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe steht. Personen, „die in die Ukraine einsickern und in die Reihen der neonazistischen Formationen eintreten“, genössen keinen Schutz durch internationale Konventionen. Für russische Soldaten seien sie daher ein legitimes Ziel.

*„Es bleibt zu hoffen, dass solche Fälle in Deutschland nur Einzelfälle sind, weil das Söldnertum als kriminell verfolgt wird. Solche Glücksritter sollten daran erinnert werden, wie das alles enden kann“*, so Netschajew.

Der Botschafter äußerte sich auf eine Frage zur Haltung Russlands gegenüber der Heroisierung deutscher Söldner, die sich von der Ukraine anwerben ließen. Anlass ist die Entscheidung des vom Bund finanzierten Hauses der Geschichte, das Schicksal einer in der Ukraine getöteten deutschen Freiwilligen als „Kulturgut“ der BRD zu bezeichnen und ihre persönlichen Gegenstände in eine zeitgeschichtliche Ausstellung aufzunehmen – wie *RT DE* berichtete.

Die Freiwillige Sabita Wagner war im März 2022 zunächst als humanitäre Helferin in die Ukraine gereist und hatte sich kurze Zeit später entschlossen, der ukrainischen Armee beizutreten. Sie diente zunächst als Infanteristin und später als Militärsanitäterin im Bataillon „Karpatskaija Sitsch“, das den ukrainischen Streitkräften untersteht und mit der Bandera-Bewegung in Verbindung gebracht wird. Im Januar 2024 starb sie bei der Evakuierung zweier weiterer Söldner vom Schlachtfeld durch eine Schrapnell-Explosion.

Das Treffen mit Journalisten fand im Anschluss an eine Kranzniederlegung zum russischen Tag des Vaterlandsverteidigers am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten statt. An der Zeremonie nahmen Vertreter von GUS-Staaten sowie deutsche Russland-Freunde teil. Bei letzteren bedankte sich der Botschafter in seiner Rede während eines festlichen Empfangs in der Botschaft ausdrücklich. Er betonte, dass sie sich trotz des herrschenden politischen Klimas und dem Abbruch guter nachbarschaftlicher Traditionen weiterhin für die Freundschaft zu Russland einsetzten.

In seiner Ansprache im Spiegelsaal des historischen Botschaftsgebäudes wies der Diplomat darauf hin, dass Russland derzeit im Zentrum schicksalhafter globaler Prozesse stehe, indem es die neokoloniale Vorherrschaft des kollektiven Westens herausfordere. Dieser übe im Gegenzug beispiellosen Druck auf das Land aus und versuche, Russland eine strategische Niederlage beizubringen. Bezugnehmend auf den Ukraine-Krieg erklärte er:

> *„Der Westen entfesselte gegen Russland einen umfassenden Stellvertreterkrieg.“*

Dies könne Russland jedoch nicht von der Verfolgung seiner Ziele abbringen, so der Botschafter. Er unterstrich, dass Russland für Gleichberechtigung in den internationalen Beziehungen eintrete und an zahlreichen regionalen wie globalen Kooperationsprojekten teilnehme. Zusammenschlüsse wie die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) oder BRICS würden zu Stabilitätsankern in der Welt und zu Anziehungspunkten für die Staaten der globalen Mehrheit. Abschließend dankte er den Teilnehmern der militärischen Sonderoperation. Die Einheit der Soldaten und der Helfer an der Front sei die Voraussetzung für den Sieg Russlands und einen dauerhaften Frieden auf dem eurasischen Kontinent.

Unter den Gästen waren Militärattachés aus GUS-Staaten, asiatischen und afrikanischen Ländern sowie Journalisten und Vertreter verschiedener Freundschaftsvereine. Deutschland und andere Länder des sogenannten „kollektiven Westens“ waren bei dem Empfang nicht vertreten.

In der Frage der Beteiligung ausländischer Kämpfer am Ukraine-Konflikt vertreten Russland und Deutschland unterschiedliche Positionen. In Deutschland existiert kein Straftatbestand, der das Kämpfen in einem bewaffneten Konflikt im Ausland unmittelbar unter Strafe stellt. Nach § 109h des Strafgesetzbuches (StGB) wird lediglich die Anwerbung eines Deutschen für den Militärdienst oder die Zuführung zu einer fremden Streitmacht bestraft, wie das Fachportal *LTO* erläutert.

Allerdings können andere Straftatbestände relevant werden. Wer sich als Söldner oder Freiwilliger ins Ausland begibt, um dort zu kämpfen, kann in bestimmten Fällen wegen Bildung oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB belangt werden. So ließ der Generalbundesanwalt im vergangenen Jahr beispielsweise zwei ehemalige Bundeswehrangehörige festnehmen, die mutmaßlich eine Kampfgruppe im Jemen bilden wollten, um sich dort aufseiten der saudi-arabischen Regierung am Konflikt zu beteiligen. Gegen einen weiteren Bürger wird wegen seiner mutmaßlichen Teilnahme am ukrainischen Bürgerkrieg in den Jahren 2014–2022 in den Reihen der Donezker Volksmiliz ermittelt. Ihm wird die Teilnahme an der terroristischen Vereinigung „Volksrepublik Donezk“ vorgeworfen, obwohl diese Entität von keinem Staat und keiner internationalen Organisation als terroristisch eingestuft wird.

Russland verweist hingegen auf die enge Verflechtung zwischen der NATO und den ukrainischen Streitkräften und warnt ausländische Bürger auf eindringliche Weise vor einer Teilnahme an den Kämpfen in der Ukraine. Auch die Präsenz von NATO-Kontingenten jeglicher Art im Land nach einem möglichen Friedensschluss sei für Russland inakzeptabel.

Die ukrainischen Behörden kämpfen seit Jahren mit akuten Mobilisierungsproblemen. Zudem sinkt die Zahl ausländischer Söldner, die bereit sind, aufseiten der Ukraine zu kämpfen. Die Internationale Legion wurde Ende des vergangenen Jahres stillschweigend aufgelöst, und verbliebene ausländische Kämpfer wurden regulären Armeeeinheiten zugeführt. Dass komplexe Waffensysteme von NATO-Personal bedient werden, gilt seit Langem als offenes Geheimnis. Medienberichten zufolge werden etwa F-16-Kampfflugzeuge in der Ukraine von Bürgern der USA und der Niederlande gesteuert.

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