Seit März 2024 existiert ein Kurzzeit-Arbeitsvisum, das es auch ungelernten Arbeitskräften ohne Deutschkenntnisse ermöglicht, für bis zu acht Monate nach Deutschland einzureisen – vorausgesetzt, sie verfügen über einen Arbeitsvertrag. Diese Regelung wurde unter anderem eingeführt, um durch legale Arbeitsmigration den Druck auf das Asylsystem vermeintlich zu verringern.
Die Welt hat nun untersucht, ob die auf diesem Weg Eingereisten das Land nach Ablauf ihrer Beschäftigung auch wieder verlassen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Es gibt keine Übersicht. Weder die Bundesagentur für Arbeit, die der Kurzzeitbeschäftigung zustimmt, noch das Auswärtige Amt, das die Visa erteilt, noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder das Bundesinnenministerium führen entsprechende Daten.
Laut dem Bericht führten im vergangenen Jahr 14.963 Zustimmungen der Arbeitsagentur zur Ausstellung von 7.650 solcher Visa. Die Antragsteller kamen vorwiegend aus Vietnam, Kirgistan, Georgien, dem Kosovo, Usbekistan und der Türkei. Ob diese Personen nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausreisen, wird, wie das Auswärtige Amt mitteilte, “nicht erfasst”.
Die Zeitung berichtet unter Berufung auf hessische Polizeikreise von Fällen am Frankfurter Flughafen, in denen Inhaber eines solchen Visums unmittelbar nach der Einreise “ein Asylbegehren” äußerten. Sie würden dann erkennungsdienstlich behandelt und in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung gebracht.
Auf eine Anfrage der Welt teilte das BAMF mit, dass von Januar bis September 2025 unter den 87.787 Asylerstantragstellenden 13.700 bei der Einreise im Besitz eines Visums gewesen seien. Davon hätten 6.500 ein Schengen-Visum besessen, das in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Unter den verbleibenden 7.200 Personen könnten sich viele der Kurzzeit-Arbeitsmigranten befinden. Eine genaue Zuordnung ist jedoch nicht möglich.
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