Im Oktober letzten Jahres informierte die Polizei Heilbronn auf ihrer Facebook-Seite über ein „temporäres lokales Flugverbot“ für den 21. Oktober, das aufgrund des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Region verhängt wurde. Darüber berichtete die *Heilbronner Stimme (HS)* (Bezahlschranke). Unter diesem Beitrag kommentierte ein Heilbronner Rentner mit den Worten „Pinocchio kommt nach HN“ und ergänzte seine Aussage mit einem Emoji, das eine lange Nase zeigt. Ende Januar dieses Jahres erhielt der Rentner nach der Leerung seines Briefkastens Post von der Polizei: Die Heilbronner Behörde sah in seinem Kommentar eine „Beleidigung im Sinne von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch“ und leitete Ermittlungen ein.
Bundeskanzler Friedrich Merz war im Oktober des Vorjahres zum „offiziellen Antrittsbesuch nach Baden-Württemberg“ gereist, wie die Website der Landesregierung mitteilte. Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßte den Kanzler anschließend in der Villa Reitzenstein in Stuttgart.
Vor dem geplanten Termin hatte die Polizei Heilbronn die Bürger über verkehrs- und sicherheitsrelevante Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Besuch des Politikers aus Berlin informiert. Die *Heilbronner Stimme* schildert den Vorfall wie folgt:
*„Heilbronner erhält Brief von der Kriminalpolizei – Ermittlungen wegen Beleidigung. Auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn erscheint ein Beitrag, der über das temporäre lokale Flugverbot zur Sicherheit des Besuchs von Kanzler Merz informiert. Diesen Post kommentiert der Heilbronner mit ‘Pinocchio kommt nach HN’. Auf den Satz folgt ein Emoji mit einer langen Nase.“*
Aus Sicht des Rentners handelte es sich dabei um einen „harmlosen Scherz“. Der Besuch von Kanzler Merz und Ministerpräsident Kretschmann stand im Zeichen des Spatenstichs für den „Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI)“.
Drei Monate später, Ende Januar, erreichte den Mann ein Schreiben der Kriminalpolizei, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass wegen seiner Äußerung nun ermittelt werde. Der Vorwurf lautete auf vorsätzliche „Beleidigung im Sinne von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch“. In dem Artikel heißt es weiter:
*„Der Rentner ärgert sich: ‘Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen.’“*
Auf Nachfrage der Presse erklärte ein Sprecher der Polizei Heilbronn:
*„Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.“*
Bei einem subjektiv ermittelten Verdacht auf eine Straftat seien Polizeibeamte verpflichtet, diesem nachzugehen, so der Sprecher. Über das weitere Vorgehen entscheide dann die zuständige Staatsanwaltschaft. Welche Staatsanwaltschaft im Fall des Heilbronner Rentners die Ermittlungen führt, wird im *HS*-Artikel nicht genannt.
Der Artikel verweist zudem darauf, dass die Grünen-Chefin Franziska Brantner Merz bereits zuvor mit dem gleichen Begriff bezeichnet hatte, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zog. Brantner hatte im Vorjahr auf X erklärt:
*„Wenn er kein Pinocchio-Kanzler werden will, muss er jetzt nachsteuern.“*
Auch der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner hatte Merz mehrfach als „Pinocchio Fritze“ tituliert. Der betroffene Rentner verteidigte seinen Kommentar gegenüber der Polizei mit der Begründung:
*„’Der Kommentar ‘Pinocchio kommt nach Heilbronn’ stellt keine gezielte Beleidigung einer konkreten Person dar’. Es werde weder ein Name genannt noch eine Person direkt angesprochen. Für ihn handle es sich bei der Äußerung um ‘eine mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext’.“*
Der Mann sieht seine Äußerung zudem durch die Meinungsfreiheit gedeckt. In seiner Stellungnahme an die Polizei forderte er:
*„Deshalb bitte ich Sie, das Ermittlungsverfahren aufzuheben.“*
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