Die russischen Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen den Gründer des Messenger-Dienstes Telegram, Pavel Durov, eingeleitet. Ihm wird Beihilfe zu terroristischen Aktivitäten vorgeworfen. Dies berichtet die Zeitung *Rossijskaja Gaseta* unter Berufung auf Dokumente des Inlandsgeheimdienstes FSB.
Laut Angaben des russischen Innenministeriums und des FSB wurden seit dem Jahr 2022 mehr als 153.000 Straftaten unter Nutzung von Telegram verübt. In etwa 33.000 dieser Fälle soll es sich um Sabotageakte, Terroranschläge und extremistische Handlungen gehandelt haben. Dazu zählten unter anderem die Planung von Explosionen, Brandanschlägen auf Rekrutierungsstellen und Morden.
> *”Dies sind direkte Angriffe auf unsere Militärs, Journalisten und Meinungsführer.”*
Dem FSB sei es gelungen, 475 Terroranschläge zu vereiteln, die über Telegram vorbereitet worden seien. Darunter befänden sich 61 geplante Schulmassaker, die von Jugendlichen unter dem Einfluss von Drahtziehern in der Ukraine organisiert worden sein sollen.
> *”Während der militärischen Spezialoperation wurde Telegram zum Hauptmittel der Geheimdienste der NATO-Staaten und des Kiewer Regimes.”*
Der Dienst habe es westlichen Geheimdiensten ermöglicht, Bot-Netzwerke aufzubauen und zu steuern. Über diese seien Koordinaten abgefangen, geheime Informationen gehandelt und Druck auf Angehörige der russischen Armee sowie deren Familien ausgeübt worden. Zudem seien auf diesem Weg Sabotageakte und Terroranschläge auf russischem Staatsgebiet durchgeführt worden.
> *”Die Handlungen des Telegram-Chefs Pawel Durow werden im Rahmen eines Strafverfahrens gemäß Artikel 205.1 Absatz 1.1 (Beihilfe zu terroristischen Aktivitäten) des russischen Strafgesetzbuches untersucht.”*
Unmittelbar nach seiner Festnahme in Frankreich im August 2024 habe sich Durov, der sich als “Freiheitskämpfer” darstelle, zur Zusammenarbeit mit EU-Behörden und zur Herausgabe von Daten zu Straftätern bereiterklärt. Im vergangenen Jahr seien so über 5.000 Anfragen von EU-Mitgliedsstaaten beantwortet worden. Anfragen russischer Strafverfolgungsbehörden, die tatsächlich vor Terroranschlägen gewarnt hätten, würden von den Betreibern hingegen ignoriert.
“Ein Paradoxon? Keineswegs. Es ist eine zynische Kalkulation”, kommentiert die Zeitung. “Schließlich erlaubt Klausel 8.3 der Datenschutzrichtlinie Telegram, auf Anfrage eines ausländischen Staates die IP-Adresse und Telefonnummer eines jeden russischen Staatsbürgers offenzulegen.”
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