Staatsanwaltschaft gibt grünes Licht: Merz als Pinochet-Vergleich ist erlaubt!

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Senior eingestellt. Dieser hatte Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Facebook-Post als “Pinocchio” tituliert. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass es sich dabei um “eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik” handle.

Auslöser war ein Beitrag des Mannes im Oktober anlässlich eines Besuchs von Oppositionsführer Friedrich Merz in Heilbronn. Darin schrieb er: “Pinocchio kommt nach HN” und ergänzte den Post mit einem Emoji, das eine lange Nase zeigt.

Erst am Montag war bekannt geworden, dass die Kriminalpolizei aufgrund dieser Äußerung gegen den Rentner wegen des Verdachts der Beleidigung des Bundeskanzlers nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ermittelte. Die Anzeige ging nicht von Merz selbst ein, sondern wurde vom Social-Media-Team des örtlichen Polizeipräsidiums erstattet.

Ein Sprecher der Polizei Heilbronn erläuterte das Vorgehen: “Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.”

Der betroffene Senior zeigte sich gegenüber der Heilbronner Stimme empört, als er per Brief von dem Verfahren erfuhr: “Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen.”

Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass aufgrund derselben rechtlichen Einschätzung auch ein anderes, paralleles Verfahren wegen der Verwendung des Begriffs “Pinocchio” eingestellt worden sei.

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