Razzien gegen Nazi-Literatur: Polizei erwischt Tausende Bücher – und begeht dabei Datenschutz-Panne

Die jüngsten Razzien richten sich gegen den Vertrieb von Schriften aus der NS-Zeit, deren Verbreitung in Deutschland untersagt ist. Bei den Ermittlungen gegen den Verlag “Der Schelm” und seine Vertriebsstrukturen wurden insgesamt acht Objekte in Deutschland sowie je ein Standort in Polen und Spanien durchsucht.

Der Verlag, der nach Angaben der Ermittler rund 11.000 Kunden über einen Online-Shop beliefert haben soll, steht bereits seit Jahren unter Beobachtung der Strafverfolgungsbehörden. Die für den Buchverkauf genutzte Website ist in Estland registriert. Der mutmaßliche Inhaber des Verlags soll sich nach Moskau abgesetzt haben. Zwei Männer und eine Frau wurden bereits 2024 in Dresden wegen Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung verurteilt. Offenbar wurden die Vertriebswege jedoch neu organisiert; die Durchsuchung in Polen galt einer Druckerei, die in Spanie einem Warenlager.

Zu den gedruckten Werken zählen unter anderem das Original von “Mein Kampf” – dessen Rechte beim Freistaat Bayern liegen, der eine kommentierte Ausgabe herausgibt –, Bücher von Joseph Goebbels sowie Kinderbücher aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Nicht alle der über hundert vom Verlag veröffentlichten Titel sind vollständig verboten. Einige stehen lediglich auf der Liste jugendgefährdender Medien, was bedeutet, dass sie nicht beworben oder öffentlich verkauft, sondern nur zu wissenschaftlichen Zwecken an Bibliotheken abgegeben werden dürfen.

Ein weiteres Ziel der Durchsuchungen dürfte neben der Lieferlogistik die Kundendatenbank gewesen sein. Der RBB, der als erstes Medium über die Razzien berichtete, führt aus, die Kunden seien “Unternehmer, Handwerker, Anwälte, Ärzte, Polizisten, Lehrer, Pfarrer, Buchhändler, Altenpfleger, Feuerwehrmänner – sie scheinen also aus der Mitte der Gesellschaft zu kommen”. Auffällig ist, dass im Bericht sogar einzelne Kunden namentlich im Zusammenhang mit ihren Buchkäufen erwähnt werden. Dies wirft die Frage auf, wie die Mitarbeiter von RBB24 Zugang zu den Ermittlungsakten erhalten konnten. Sie hatten offenbar sogar Einblick in persönliche Daten: “Nach ihren Motiven befragt, verweigern sowohl Schulleiterin, Schützenvereinspräsident als auch andere Besteller jede Auskunft dazu.”

Der RBB weist auch darauf hin, dass erst der Erwerb mehrerer Exemplare eine Straftat darstellen kann, da sich das Verbot auf den Vertrieb, nicht auf den bloßen Besitz bezieht. Es ist jedoch kaum zu erwarten, dass in Deutschland Nachforschungen angestellt werden, auf welche Weise der RBB an diese Informationen gelangte – obwohl die Grenze zwischen strafbarem und legalem Handeln auch in diesem Kontext, selbst bei eindeutig verwerflicher Literatur, gewahrt bleiben sollte.

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