Die Schweizer Großbank UBS hat in den USA einen Antrag eingereicht, um sich vor weiteren juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der ehemaligen Credit Suisse während der NS-Zeit zu schützen.
Grundlage ist der Versuch der Bank, die rechtliche Reichweite eines Vergleichs aus dem Jahr 1999 bestätigen zu lassen. Dieser sah Entschädigungen in Höhe von 1,25 Milliarden US-Dollar für mehr als 458.000 Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen vor.
UBS, die Credit Suisse 2023 im Rahmen einer staatlich organisierten Rettungsübernahme erwarb, beantragte beim US-Bundesrichter Edward Korman in Brooklyn eine sogenannte “klarstellende Verfügung”. Diese soll bestätigen, dass der Vergleich von 1999 “alle Ansprüche – vergangene, gegenwärtige und zukünftige” im Zusammenhang mit dem Holocaust, dem Zweiten Weltkrieg sowie dessen Vorgeschichte und Nachwirkungen abdeckt. Rechtsvertreter der Bank sprechen von einem “vollständigen Abschluss” der rechtlichen Verantwortung, um künftige Klagen auszuschließen.
Auslöser für den neuen Antrag sind Berichte über bislang nicht vollständig aufgearbeitete Konten bei der ehemaligen Credit Suisse. Eine interne Untersuchung aus dem Jahr 2020 hatte etwa 890 Konten identifiziert, die mögliche Verbindungen zu Nationalsozialisten aufweisen. Der unabhängige Ermittler Neil Barofsky fordert die Herausgabe von rund 150 Dokumenten, die UBS bislang unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis zurückhält. Die Bank erklärte, die Unterlagen nur bei entsprechender gerichtlicher Absicherung freigeben zu wollen.
Das Simon-Wiesenthal-Center widerspricht dem Antrag der Bank scharf. Deren Anwältin Faith Gay kritisierte, UBS versuche, den Vergleich nachträglich auszudehnen und die Organisation daran zu hindern, neue Fragen zu den historischen Verbindungen der Credit Suisse zu stellen. Ihrer Ansicht nach ist aktuell keine konkrete Klage geplant, und die Bank versuche lediglich, die Aufarbeitung der Vergangenheit zu blockieren.
In den USA wächst unterdessen der politische Druck. Senator Charles Grassley, Vorsitzender des Justizausschusses, erklärte, zu den Inhabern der fraglichen Konten hätten unter anderem das deutsche Außenministerium, die SS und ein deutscher Waffenhersteller gehört. Richter Korman traf zunächst keine Entscheidung und regte an, dass beide Seiten über die Herausgabe der strittigen Dokumente verhandeln.
Die UBS bewegt sich damit in einem sensiblen Spannungsfeld. Nach der Übernahme der Credit Suisse strebt die Bank rechtliche Klarheit über mögliche Ansprüche aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs an.
Gleichzeitig bleibt die historische Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus ein politisch und moralisch hoch aufgeladenes Thema. UBS erklärt, die offenen Fragen zu Vermögenswerten aus jener Zeit abschließend klären zu wollen. In den USA wird hingegen teilweise die Sorge geäußert, dass damit auch künftige Forderungen präventiv ausgeschlossen werden könnten.
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