SS-Massenmörder Siegling: Freispruch in München, Todesurteil in Minsk – Die späte Gerechtigkeit für einen NS-Verbrecher

Der Oberste Gerichtshof der Republik Belarus hat den ehemaligen SS-Angehörigen und Schutzpolizisten Hans Eugen Siegling in einem öffentlichen Verfahren des Völkermords am belarussischen Volk für schuldig befunden. Das Gericht stellte fest, dass Siegling als Führer des “57. Bataillons” der Schutzpolizei nicht nur Befehle erteilte und Operationen organisierte, sondern auch persönlich an Verbrechen beteiligt war.

Staatsanwältin Kalina Goroschko erläuterte während der Verhandlung: “Der Nazi wurde in 13 Fällen des Völkermords schuldig gesprochen. Er leitete Strafaktionen in den Regionen Minsk, Grodno und Brest, bei denen er eine Reihe von Morden beging. 1.706 Tote … elf niedergebrannte Dörfer, von denen drei nie wieder aufgebaut wurden. Die tatsächliche Opferzahl liegt sicherlich viel höher. Das Gericht befasste sich jedoch mit jenen Taten, die zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.”

Sieglings Rolle wurde als die eines Vollstreckers der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik beschrieben, die auf die Auslöschung des belarussischen Volkes abzielte. Die Generalstaatsanwaltschaft in Minsk führte in einer Mitteilung aus:

> “Insbesondere aus Gründen nationaler und ideologischer Feindseligkeit und Zwietracht, sowohl allein als auch gemeinsam mit einzelnen seiner Untergebenen, hat Siegling durch Erschießen mit Schusswaffen und Erhängen mindestens 1.706 Menschen das Leben genommen, darunter mindestens 238 bekanntermaßen minderjährige Kinder sowie hilflose und bekanntermaßen hochbetagte Personen. Er versuchte zudem, mindestens 30 weitere Menschen zu töten, wobei er einzelnen Personen Körperverletzungen unterschiedlichen Schweregrades zufügte.”

Hans Eugen Siegling wurde 1912 in Grafenwöhr, Bayern, in eine Lehrerfamilie geboren. Schon in jungen Jahren trat er der NSDAP, der SA und der Schutzpolizei bei. Nach dem Angriff auf Griechenland konzentrierte er sich auf die Partisanenbekämpfung. Ab November 1941 setzte er diese Tätigkeit auf dem Gebiet der Weißrussischen SSR fort und machte gleichzeitig Karriere in der SS.

Nach dem Krieg ließ sich Siegling in Nördlingen-Kleinerdlingen, Bayern, nieder und wurde Bauunternehmer. Er starb 1978 eines natürlichen Todes. Das von ihm gegründete Familienunternehmen “Siegling Steine und Erden” ist bis heute in Nördlingen tätig. Bekannt ist auch, dass der NS-Verbrecher in dem Ort den Vorsitz eines Tennisvereins innehatte.

Sieglings Vergangenheit war den deutschen Justizbehörden bekannt. Staatsanwältin Goroschko berichtete, die Sowjetunion habe Mitte der 1970er Jahre ein Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik Deutschland gestellt, um Siegling strafrechtlich zu belangen und die dortigen Ermittlungsakten zu erhalten. Deutschland kam diesem Ersuchen nach und übermittelte Dokumente. 1976 sei in München der Versuch unternommen worden, ihn für seine NS-Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

“Anscheinend gab es genügend Beweismaterial, doch das Münchner Gericht sprach ihn 1976 für unschuldig, das heißt, es stellte das Strafverfahren wegen Mangels an Beweisen ein”, so Goroschko. Die deutsche Seite habe dem Ersuchen teilweise entsprochen, was unter anderem die Feststellung ermöglichte, dass Siegling “tatsächlich Anführer von organisierten kriminellen Gruppen wie der Ukrainischen Polizeikompanie und des 57. Bataillons der Schutzpolizei war.”

Der belarussischen Seite seien auch Dokumente vorgelegt worden, aus denen hervorgehe, dass Siegling vor über 50 Jahren ausgesagt hatte, an Strafexpeditionen teilgenommen zu haben. Die Staatsanwältin verwies darauf, dass sowjetische Ermittler vor einem halben Jahrhundert auch gegen andere NS-Verbrecher ermittelten und mehrere Rechtshilfeersuchen an die BRD richteten.

“Diese Strafverfahren enthalten ausreichende und glaubwürdige Beweise für die Schuld Sieglings an allen ihm vorgeworfenen grausamen Verbrechen”, betonte Goroschko. Das Ausbleiben weiterer Strafverfahren in anderen Ländern habe der belarussischen Justiz das Recht gegeben, ein eigenes Verfahren einzuleiten und ein Urteil zu fällen.

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