Staatsanwalt verriet Ermittlungsgeheimnisse: Acht Jahre Haft für kriminellen Kronzeugen-Deal

Im März 2021 feierten niedersächsische Strafverfolgungsbehörden einen bedeutenden Ermittlungserfolg: Sie konnten eine international operierende Drogenbande ausheben, die ihren Koordinationspunkt in Hannover hatte. Im Zuge dieser Ermittlungen rückte ein überraschender Name in den Mittelpunkt: Yashar G., ein beamteter Staatsanwalt. Zwar wurde ein erstes Verfahren gegen ihn 2023 vorläufig eingestellt, doch im Juni 2024 nahmen die Behörden die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen “Maulwurf in der Justiz” wieder auf. Nun hat das Landgericht Hannover sein Urteil gefällt: acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe.

Den entscheidenden Durchbruch erzielte Anfang 2021 die “Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER)” aus Landes- und Zollkriminalamt. Wie die *Legal Tribune Online (LTO)* berichtete, stand ein großer Schlag bevor:
> “Der 3. März 2021 soll ein großer Tag für Polizei und Staatsanwaltschaft in Niedersachsen werden. Sie sind einer international agierenden Drogenschmuggelbande auf die Spur gekommen, die von Hannover aus agiert. Einige Wochen zuvor hat der Zoll im Hamburger Hafen einen Rekordfund gemacht, 16 Tonnen Kokain aus Paraguay versteckt in Spachtelmassenbüchsen. Der größte Fall in ganz Europa. Auch einige der Hannoveraner Gangster sollen darin verwickelt gewesen sein, sie sollten den Weitertransport der Koks-Büchsen in LKW organisieren.”

Gegen den 40-jährigen Juristen Yashar G. ermittelte die Staatsanwaltschaft schließlich wegen des Verdachts, genau diese Bande mit internen Ermittlungsinformationen versorgt zu haben. Der *NDR* fasste die Anklage zusammen:
> “Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Drogenbande mit Ermittlungsinformationen versorgt zu haben. Diese Bande soll laut Anklage unter anderem für die Einfuhr von 16 Tonnen Kokain in den Hamburger Hafen verantwortlich sein. Führende Köpfe sollen sich deshalb ins Ausland abgesetzt haben. Brisant: Die Ermittlungen gegen die Bande hatte Yashar G. selbst geleitet.”

Ausschlaggebend für die Verurteilung waren tausende entschlüsselte Chat-Nachrichten zwischen den mutmaßlichen Bandenmitgliedern, die von LTO eingesehen werden konnten. Die Kriminellen zeigten sich darin euphorisch über ihre Informationsquelle innerhalb der Justiz. Aus den Chats zitierte die LTO:
> “**’Der SA [Staatsanwalt] hat mein Leben … ey bravo … wir lieben ihn’**, oder **’Guck, bei Gott, frage ich mich, in ganz Deutschland hat keiner das, was wir haben hier mit den Typen’**. Der Maulwurf wird in den Chats **’SA’**, **’Cop’**, und auch mal **’schtadsanwald’** genannt. Damals gehen die Kriminellen davon aus, dass aufgrund der Verschlüsselung niemand mitlesen kann.”

Im Prozess belasteten den Angeklagten laut *NDR* neue Beweismittel, darunter Tonaufnahmen. In einem abgehörten Gespräch soll der Bruder des mutmaßlichen Bandenchefs gegenüber seiner Mutter bestätigt haben, dass der inhaftierte Staatsanwalt die Informationsquelle sei.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass G. über Monate hinweg operative Details aus laufenden Ermittlungen an die Bande verraten hatte – Ermittlungen, die er selbst führte. Als Gegenleistung soll er pro übermittelter Information 5.000 Euro erhalten haben.

Bereits vor der Urteilsverkündung befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der *NDR* berichtete über die Begründung:
> “Yashar G. sitzt seit mehreren Monaten abgeschirmt in Untersuchungshaft. Eine Maßnahme, die verhängt wurde, weil der angeklagte Staatsanwalt aus dem Gefängnis heraus versucht haben soll, eine Zeugin zu beeinflussen.”

In ihrem Plädoyer betonte die Staatsanwaltschaft die gravierenden Folgen der Tat: Der Angeklagte habe “dem Vertrauen in den Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt.” Die Vorsitzende Richterin stellte vor der Urteilsverkündung klar: “Eine unabhängige Justiz, der die Menschen vertrauen können, ist Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat.” Das Gericht habe zudem keine Anzeichen von Reue beim Angeklagten erkennen können; das Motiv für seine Taten bleibe unklar.

Das Landgericht Hannover verurteilte Yashar G. schließlich zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Zusätzlich muss er 45.000 Euro an unrechtmäßig erlangten Geldern zahlen. Das Urteil folgte damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

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