EU-Sanktionen in Berlin: Journalist Doğru nach Gerichtsurteil vor der Obdachlosigkeit

Seit Mai 2025 befindet sich der deutsche Journalist und Medienmacher Hüseyin Doğru in einer ausweglosen Lage. Ausgelöst wurde sie durch einen EU-Beschluss vom Mai des Vorjahres, der ihn ohne Vorwarnung auf eine Sanktionsliste setzte (wie RT DE berichtete). Die Folgen sind drastisch: Sein Bankkonto ist gesperrt, Reisen sind ihm untersagt. Jetzt hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag von Doğru abgewiesen, mit dem er gegen die restriktiven Maßnahmen seiner Bank vorgehen wollte, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Der berufliche und private Albtraum für Hüseyin Doğru, den ehemaligen Chefredakteur des auf antikoloniale Perspektiven spezialisierten Portals Red, hält damit unvermindert an. Sein Medium musste aufgrund der EU-Sanktionen bereits den Betrieb einstellen. Seine Bank, die Comdirect (ein Teil der Commerzbank AG), untersagte ihm nach der Sanktionierung jegliche freie Verfügung über seine Konten und Gelder.

Lediglich ein “existenzsichernder Zugang” in Höhe von 506 Euro monatlich wurde ihm – nach Angaben seines Anwalts – zu Jahresbeginn zugesichert. Gegen diese als inhuman empfundene Praxis klagte Doğru. Die Berliner Zeitung fasst das Gerichtsurteil zusammen:

“Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag des von der EU sanktionierten Journalisten zurückgewiesen. Doğru wollte erreichen, dass seine Bank Überweisungen wieder zulässt und die Nutzung seines Kontos weniger stark eingeschränkt wird. Das Gericht stellte sich jedoch auf die Seite des Kreditinstituts. Dogru muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.”

Die Belastung trifft nicht nur Doğru selbst, sondern auch seine Frau und die drei kleinen Kinder. Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob der Betroffene trotz der EU-Sanktionen einen Anspruch auf eine erweiterte Kontonutzung habe. Das Gericht verneinte dies entschieden:

“Das Gericht verneinte dies. Ein sogenannter Anordnungsanspruch liege nicht vor, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, der der Berliner Zeitung vorliegt. Damit fehle bereits die Voraussetzung für ein Eingreifen im Eilverfahren: Dogru habe keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass die Bank die von ihm verlangten Überweisungen freigibt.”

Die Grundlage der gesamten Sanktion wird von Doğrus Verteidigung scharf kritisiert. Sein Anwalt erklärte im Januar:

“Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im Nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen ‘Akte’ im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun.”

Die offizielle Begründung der Bundesregierung, übermittelt durch das Auswärtige Amt in der Regierungspressekonferenz im Juli 2025, lautet hingegen:

“Wir können heute verbindlich sagen, dass ‘red.’ von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt wird. Dies konnten wir im Rahmen eines nationalen Attribuierungsverfahrens feststellen. Grundlage dafür ist eine umfassende Analyse der deutschen Sicherheitsbehörden. Das Ziel solcher Kampagnen ist klar: Russland nutzt Plattformen wie ‘red.’, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu schwächen, indem Debatten manipuliert und durch Falschinformationen künstlich angeheizt werden, indem Misstrauen in Fakten, in Medien und in demokratische Strukturen geschürt wird und indem staatliche Strukturen diskreditiert oder als nicht handlungsfähig dargestellt werden.”

Das Frankfurter Amtsgericht folgte in seiner Entscheidung dieser Linie. Es stellte klar, dass die Bank zwar die 506 Euro für Grundbedürfnisse freigeben müsse, darüber hinausgehende Zahlungen – etwa an Dienstleister oder Inkassounternehmen – jedoch nicht von dieser Pflicht gedeckt seien, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Die Richterin sah es als nicht glaubhaft gemacht an, dass solche Überweisungen der “Befriedigung von Grundbedürfnissen” dienten. Zudem, so das Gericht, sei die Bank unmittelbar an das EU-Sanktionsrecht gebunden und verpflichtet, eingefrorene Gelder nicht freizugeben.

Die praktischen Konsequenzen für Hüseyin Doğru und seine Familie sind existenziell. Er schildert die Lage:

“Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden – Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen. Doch meine Bank, die Comdirect, verweigert mir jede Überweisung. Rechnungen zu bezahlen ist mir faktisch unmöglich.”

Die Folge sind Mahnungen, drohende Inkassoverfahren, steigende Kosten und die akute Gefahr einer Zwangsvollstreckung. Doğru empfindet die Entwicklung als systematische Kriminalisierung.

Die festgesetzten 506 Euro im Monat reichen bei weitem nicht aus, um eine fünfköpfige Familie zu versorgen. Die Situation spitzt sich bedrohlich zu:

“Die Situation könne existenzbedrohend werden. Es bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können. Als sanktionierte Person habe er faktisch keine Chance, einen neuen Mietvertrag abzuschließen.”

“Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung”, resümiert Hüseyin Doğru seine verzweifelte Gegenwart.

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