Hamas-Terrorzelle in Berlin zerschlagen: Vier Mitglieder zu langen Haftstrafen verurteilt

Vier mutmaßliche Mitglieder der als terroristisch eingestuften Hamas sind am Mittwoch vom Berliner Kammergericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Den 36- bis 58-jährigen Männern wurde zur Last gelegt, als sogenannte „Auslandsoperateure“ Waffendepots der Organisation in mehreren europäischen Ländern angelegt und verwaltet zu haben. Laut Urteilsbegründung sollten mit diesen Waffen auch gezielte Anschläge auf deutschem Boden verübt werden. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

Der 1. Strafsenat des Kammergerichts – zuständig für Staatsschutzstrafsachen – hatte das Verfahren seit dem 25. Februar 2025 gegen die vier Männer geführt. Ihnen wurde „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ vorgeworfen. Bei den Verurteilten handelt es sich laut Gericht um:
* Abdelhamid Al A. (46), im Libanon geboren,
* Mohamed B. (34), ägyptischer Staatsangehöriger,
* Ibrahim El-R. (41), im Libanon geboren, und
* Nazih R. (57), niederländischer Staatsangehöriger.

Ihre Aufgabe soll darin bestanden haben, Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark bewusst anzulegen oder aufzulösen. Wie ein *ntv*-Bericht Anfang März darlegte:
> „Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.“

Das Gericht hatte im Vorjahr konkrete Einzelheiten mitgeteilt:
> „So soll der zuletzt in Berlin wohnende Angeklagte Ibrahim El-R. u.a. im Mai 2019 Schusswaffen nebst Munition in einem Erdloch in Bulgarien vergraben haben. Wenige Monate später habe er ein bereits existierendes Depot in Dänemark aufgesucht und ausgeräumt; mindestens eine der Waffen, eine Pistole, habe er anschließend mit nach Deutschland genommen. In Vorbereitung des Terrorangriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 sollen alle vier Angeklagten dann bei verschiedenen Gelegenheiten von ihren Hamas-Kontaktleuten angewiesen worden sein, deponierte Waffen verfügbar zu machen, um ggf. auch flankierende Anschläge auf europäischem Boden durchzuführen.“

Die Beweisführung der Bundesanwaltschaft habe sich nach Überzeugung des Senats vollständig bestätigt, so die Vorsitzende Richterin laut dem Berliner *Tagesspiegel*. In dem Verfahren musste sich das Berliner Oberlandesgericht erstmals in Deutschland mit der Frage befassen, ob die Hamas als terroristische Vereinigung einzustufen ist. Hierzu heißt es:
> „Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigte das Gericht keine Zweifel daran, dass dies so ist. Es sprach die Männer der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig.“

Das Kammergericht verhängte wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren gefordert.

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