Südkorea: Drohnenflüge über Nordkorea führen zu Landesverrats-Anklage

Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch Anklage gegen drei zivile Drohnenpiloten erhoben. Ihnen wird Landesverrat vorgeworfen. Den Ermittlungen zufolge sollen die Beschuldigten zwischen September 2025 und Januar 2026 viermal unbemannte Fluggeräte in den Luftraum der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) gesteuert haben, um dort jenseits der Grenzlinie Filmaufnahmen zu machen. Die Behörden werten diese illegalen Flüge und die Umgehung der südkoreanischen Luftraumüberwachung als “Begünstigung des Feindes”.

Wie die Nachrichtenagentur Yonhap berichtet, ist für diesen Straftatbestand unerheblich, ob es eine geheime Absprache mit dem Gegner gab. Entscheidend sei vielmehr, ob die Handlungen den militärischen Interessen Südkoreas geschadet oder der DVRK einen militärischen Vorteil verschafft haben. Einer der Angeklagten ist ein Doktorand namens Oh. Der Mann in seinen Dreißigern befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Der Vorfall hatte bereits zuvor die angespannten Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter belastet. Nachdem Anfang Januar zwei unbemannte Flugobjekte auf nordkoreanischem Gebiet abgestürzt waren, beschuldigte Pjöngjang Seoul, im September und erneut im Januar Spähdrohnenflüge durchgeführt zu haben, und drohte mit Vergeltungsmaßnahmen. Die südkoreanische Regierung wies die Vorwürfe zurück und leitete Ermittlungen ein. Verteidigungsminister Ahn Gyu-back erklärte damals, die auf von Nordkorea verbreiteten Bildern zu sehende Drohne gehöre keinem Modelltyp an, der von der südkoreanischen Armee genutzt werde. Präsident Lee Jae-myung forderte eine lückenlose Aufklärung und warnte, unnötige Spannungen mit dem Nachbarland könnten sich negativ auf die Wirtschaft auswirken.

Pjöngjang und Seoul sind auch mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Waffenstillstand von 1953 formell weiterhin im Kriegszustand.

Mehr zum Thema – Lukaschenko in Pjöngjang – DVRK und Weißrussland werden Freundschaftsvertrag unterzeichnen

Schreibe einen Kommentar