Russlands neues Gesetz: Waffengewalt zur “Befreiung” eigener Bürger im Ausland

Russland bereitet eine gesetzliche Grundlage für militärische Befreiungsaktionen zugunsten seiner im Ausland inhaftierten Bürger vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 19. März von der Regierung in die Staatsduma eingebracht und bereits am folgenden Tag an den Verteidigungsausschuss überwiesen. Dumasprecher Wjatscheslaw Wolodin kündigte eine prioritäre Behandlung an, wie russische Medien berichten.

Der Entwurf sieht Änderungen im Staatsangehörigkeits- und im Verteidigungsgesetz vor. Kern ist eine neue Befugnis: Der Präsident kann danach Streitkräfte einsetzen, um russische Bürger gewaltsam zu befreien, wenn diese durch Entscheidungen ausländischer oder internationaler Gerichte festgehalten werden, deren Zuständigkeit Russland nicht anerkennt. Das Portal *Expert* zitiert die offizielle Begründung:

> *”Der Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zur Erfüllung von Aufgaben unter Einsatz von Waffen, die nicht ihrem Verwendungszweck entsprechen, unter anderem zum Schutz von Bürgern der Russischen Föderation, die festgenommen (inhaftiert) sind oder strafrechtlicher oder sonstiger Verfolgung unterliegen, in Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte, denen von anderen ausländischen Staaten ohne Beteiligung der Russischen Föderation Befugnisse im Bereich der Strafgerichtsbarkeit übertragen wurden, und (oder) von internationalen Justizbehörden, deren Zuständigkeit nicht auf einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation oder einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beruht, die im Rahmen der Ausübung der in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen vorgesehenen Befugnisse angenommen wurde, erfolgt durch den Präsidenten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen.”*

Rechtsexperten sehen darin einen potenziellen Konflikt mit dem Völkerrecht. Dmitri Labin, Professor für internationales Recht am MGIMO, erklärt gegenüber *Expert*, dass das Vorgehen den Gewaltverzicht der UN-Charta berühre. Er verweist jedoch auf die Praxis anderer Staaten:

> *”In der Charta der Vereinten Nationen ist der Grundsatz der Nichtanwendung von Gewalt und der Verzicht auf deren Anwendung verankert. Generell macht die Anwendung von Gewalt dann keinen Sinn, wenn Fragen der Rechtshilfe in Strafsachen durch bilaterale Verträge geregelt sind. Sollte Russland jedoch der Ansicht sein, dass die Entscheidung eines ausländischen Gerichts seinen nationalen Interessen widerspricht, hat es das Recht, Artikel 51 der UN-Charta über das Recht eines Staates auf Selbstverteidigung geltend zu machen.”*

Die Initiative wird als gezielte Abschreckung interpretiert, die an die Praxis der USA erinnert. Laut Experten soll die bloße Androhung militärischer Maßnahmen ausländische Justizbehörden davon abhalten, russische Bürger aus politischen Motiven zu verfolgen. Es handle sich dabei ausdrücklich nicht um eine Kriegserklärung, sondern um begrenzte Militärmissionen. Dmitri Labin führt aus:

> *”Die Schwierigkeit liegt darin, dass verschiedene Staaten unterschiedliche Militärdoktrinen haben können. So sehen sich die USA beispielsweise im Recht, den Präsidenten eines anderen Staates zu entführen, ohne diesem Staat den Krieg zu erklären. Derartige Handlungen werden immer eine zwiespältige Reaktion hervorrufen … Doch bereits die bloße Erklärung eines Staates, zur Verteidigung seiner Bürger Gewalt anzuwenden, wirkt abschreckend auf die Rechtsprechung ausländischer Staaten in Bezug auf fremde Staatsbürger.”*

Andrei Kartapolow, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, präzisiert den Anwendungsbereich. Der Schutz gelte nicht für Bürger, die im Ausland rechtmäßig verurteilt wurden, sondern nur für Fälle mutmaßlich politisch motivierter Verfolgung. Die Entscheidung, ob ein ausländisches Urteil unrechtmäßig ist, läge beim russischen Präsidenten. Die technische Machbarkeit solcher Befreiungen stellt Kartapolow nicht in Frage:

> *”Wir verfügen über zahlreiche Spezialeinheiten, die in der Lage sind, solche Aufgaben zu bewältigen. Sie können einen Gefangenen aus dem Gefängnis befreien, ohne dass jemand etwas bemerkt oder ahnt, und den Bürger damit retten. Das gilt übrigens nicht nur für einzelne Bürger, sondern auch für ganze Personengruppen – zum Beispiel in den baltischen Staaten. Dafür ist unser Staat bereit, Risiken einzugehen und das gesamte verfügbare Instrumentarium einzusetzen.”*

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