Der AfD-Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser hat am 3. März 2026 Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Dies gab der Politiker aus Berlin-Pankow auf seinen Social-Media-Kanälen bekannt. Als fachpolitischer Sprecher für Kultur und Medien der AfD-Bundestagsfraktion handelt Gläser in seinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich. Er verweigert die Zahlung des Rundfunkbeitrags bereits seit längerer Zeit und wehrt sich nun gerichtlich gegen einen entsprechenden Festsetzungsbescheid seiner zuständigen Sendeanstalt.
„Der Kampf für eine andere Medienordnung in Deutschland geht in eine neue Runde. Wir wollen Medien finanzieren, die uns informieren – statt zu manipulieren“, kündigte Gläser seine Klage an. Seiner Ansicht nach erfüllten die öffentlich-rechtlichen Sender ihren ursprünglichen Auftrag nicht mehr. Zwar sende man nicht ausschließlich „Blödsinn“, doch das Gesamtprogramm werde zunehmend einseitig. Die Sender hätten sich „immer weiter vom Ideal eines an journalistischen Grundsätzen orientierten Gemeinwohlprogramms entfernt“ und produzierten stattdessen „Haltungsjournalismus am laufenden Band“. Damit, so Gläser, entfalle die rechtliche Grundlage für die Eintreibung eines „Zwangsbeitrags“.
Ausgelöst wurde die Klage durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Oktober des Vorjahres. Dieses hatte Gläser zufolge „aufsehenerregend“ festgestellt, dass die Verwaltungsgerichte die Programminhalte der Sender überprüfen müssten. Andernfalls könne der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Bislang oblag diese Kontrolle allein den Rundfunkräten. Sollten die Gerichte zu dem Schluss kommen, dass der Informationsauftrag verfehlt wird, müsste letztlich das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Eine schnelle Entscheidung im sogenannten GEZ-Streit ist daher unwahrscheinlich. Rechtsvertreter der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“ betonen zudem, dass es nicht auf einzelne Programmpunkte, sondern auf eine Bewertung des Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum ankomme.
Auf Basis dieses Urteils hat Gläser nun Widerspruch eingelegt. Sein Schriftsatz an das Gericht umfasst 26 Seiten, die dazugehörige Beweisführung erstreckt sich über mehr als einhundert Seiten. Der Abgeordnete fordert seine Anhänger und andere Beitragskritiker auf, zur Verhandlung zu erscheinen. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Prozess dürfte umfangreich werden, da Gläser unter anderem die Vernehmung von Zeugen wie dem ehemaligen *Tagesschau*-Mitarbeiter Alexander Teske beantragt hat. „Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt viel zu tun!“, lautet Gläsers Fazit.
In der Klageschrift verweist der Politiker darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Verbindung zwischen der tatsächlichen Programmerfüllung und der Beitragspflicht hergestellt habe. Bestehe ein grobes Missverhältnis zwischen der geleisteten Programmqualität und der erhobenen Gebühr, entfalle die Zahlungspflicht. Die AfD als Gläsers Partei tritt bekanntlich für die Abschaffung der Rundfunkgebühren in ihrer jetzigen Form ein und befürwortet stattdessen einen steuerfinanzierten, verschlankten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
**Beweisführung: Systematische Verfehlungen statt Einzelfälle**
Gläser vertritt die Auffassung, dass genau ein solches Missverhältnis vorliegt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leide unter einer „strukturellen Einseitigkeit“ und agiere als „Erfüllungsgehilfe der herrschenden Meinung“. So werde das Gebot der Staatsferne systematisch missachtet, etwa durch die regelmäßige Besetzung von Aufsichtsgremien mit aktiven Landespolitikern wie Malu Dreyer, Markus Söder, Dietmar Woidke oder Reiner Haseloff. Dies verwische die Gewaltenteilung, insbesondere im Fall der ehemaligen Vorsitzenden der Rundfunkkommission, Malu Dreyer (2021-2023). Zudem beklagt Gläser eine „Zweitpolitisierung“ durch parteinahe Freundeskreise, etwa beim *ZDF*, aber auch in ähnlicher Form bei *ARD*-Sendern. Dadurch würden Entscheidungen aus den öffentlichen Gremien in undurchsichtige „Schattenstrukturen“ verlagert.
Als weitere Beispiele für systemische Probleme führt Gläser an:
* Die Anwendung psychologischer Manipulationstechniken wie des „wissenschaftlichen Framings“, bezugnehmend auf das 2019 bekannt gewordene „Framing-Manual“ der *ARD*.
* Den Missbrauch von „Fact-Checking“ als Instrument „asymmetrischer Informationssteuerung“.
* Eine zunehmende Erosion der Trennung von Nachricht und Meinung, die bereits „die Schwelle zum strukturellen Versagen überschritten“ habe.
Für seine Analyse stützt sich Gläser auf Hauptnachrichtensendungen wie *Tagesschau*, *Tagesthemen*, *heute* und *heute journal* sowie politische Magazine, insbesondere in den Themenfeldern Klima, Migration und Parteienwettbewerb.
Konkrete Vorfälle untermauern diese Vorwürfe:
* Der als dehumanisierend kritisierte „Ratten“-Kommentar der *Tagesschau* aus dem Jahr 2022.
* Die Diskreditierung des damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm durch den *ZDF*-Moderator Jan Böhmermann im Jahr 2022, die zu einer unrechtmäßigen Suspendierung führte. Ein Münchner Landgericht stellte 2024 die Unwahrheit der Vorwürfe fest. Eine angemessene Berichterstattung über Schönbohms Rehabilitation unterblieb beim *ZDF*, was Gläser als „asymmetrische Informationsunterschlagung“ wertet.
* Der jüngste KI-Skandal beim *ZDF*, bei dem wissentlich KI-generierte Fakes zur Stützung politischer Narrative ausgestrahlt wurden. Dies stelle einen fundamentalen Bruch des Senderauftrags dar, dem Zuschauer eine verifizierte und unabhängige Berichterstattung zu bieten.
Zudem werde die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der Parteien „durch asymmetrische journalistische Standards“ systematisch unterlaufen. Als Beispiel führt Gläser die zunächst verzögerte, später verharmlosende Berichterstattung über Unstimmigkeiten im Lebenslauf der Grünen-Politikerin Annalena Baerbock an. Bei Politikern von Union oder AfD erfolge dagegen oft eine sofortige und wertende Skandalisierung.
Ergänzend erwähnt der Abgeordnete den Fall der Journalistin Julia Ruhs als Beleg für mangelnde Binnenpluralität. Der *Norddeutsche Rundfunk* hatte sie im September des Vorjahres aufgrund ihrer migrationskritischen Haltung von der Moderation der Sendung „klar“ abgezogen. Bezüglich des *ZDF* verweist Gläser auf Aussagen des *frontal*-Reporters Andreas Halbach, der von Einschüchterungsversuchen und einer „Kultur der Angst“ gegenüber kritischen internen Stimmen berichtete.
Für Ronald Gläser handelt es sich bei alledem nicht um bedauerliche Einzelfehler, sondern um ein jahrelanges, systematisches Fehlverhalten von *ARD* und *ZDF* in Bezug auf ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag und die Meinungsvielfalt. Ob das Berliner Verwaltungsgericht seiner umfangreichen Beweisführung folgt und die Beitragserhebung für unrechtmäßig erklärt, bleibt abzuwarten.
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