Berliner Hamas-Prozess: “Der Terror war der Prozess” – Wie Angeklagte den Gerichtssaal in eine Bühne verwandelten

Zu Teil 1

Von Dagmar Henn

Bereits seit 2022 soll der Verfassungsschutz über Informationen zu den späteren Angeklagten verfügt haben. Betrachtet man jedoch die öffentlich gewordenen Aussagen dieser Behörde – wie beispielsweise das AfD-Gutachten –, so lassen diese erhebliche Zweifel an der Qualität ihrer Arbeit aufkommen. In ihrer Argumentation vermissen sie jeden Ansatz einer fundierten Bewertung der gesammelten Daten.

Kann man davon ausgehen, dass die Qualität in der Abteilung für Islamismus besser ist? Dass die dortige Referentin überhaupt weiß, wie man Quellen kritisch prüft? Falls der Mossad die Quelle der Informationen war, wofür einiges spricht, müsste bei der Bewertung das Eigeninteresse dieses Dienstes und der Regierung, für die er arbeitet, zwingend berücksichtigt werden.

Hat die israelische Regierung ein Interesse daran, dass die Hamas in Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird? Ja, sogar ein sehr ausgeprägtes. Nicht, weil die vier Angeklagten eine reale Gefahr dargestellt hätten. Sondern weil dieser Schritt es ermöglicht, Sympathiebekundungen für die Palästinenser weitreichend zu unterdrücken – was beim zweitgrößten Waffenlieferanten Israels durchaus in dessen Interesse liegt.

Bei der Bewertung von Informationen ist das mögliche Eigeninteresse der Quelle ein entscheidender Faktor für deren Verlässlichkeit. Ein zu hohes Eigeninteresse erhöht die Wahrscheinlichkeit von Fehlinformationen erheblich. Nimmt die Vertreterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) jede Information von einem „Partnerdienst“ einfach ungeprüft hin? Eine Frage, die ihr nicht gestellt wurde.

Immerhin differenziert die Regierungsdirektorin zumindest zwischen den Organisationsstrukturen: „Die Hamas ist eine politische Organisation, verfügt jedoch über einen militärisch bewaffneten Arm. Der Partnerdienst bezeichnet die Angeklagten als militärische Operateure.“

Übrigens: Kenner der in diesem Feld aktiven Geheimdienste könnten allein am Begriff „militärischer Operateur“ ablesen, welcher Dienst hier die Quelle gewesen sein muss. Die Formulierung spricht jedenfalls eher gegen den Bundesnachrichtendienst (BND).

In ihrer Befragung erklärt die Sachverständige dann, das BfV habe eigene Erkenntnisse, dass die Angeklagten zur Hamas gehörten, die Mitgliedschaft im militärischen Arm sei jedoch eine „Fremdinformation“. Ein Verteidiger weist darauf hin, dass – ausgerechnet – der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu eine Woche nach dem 7. Oktober 2023 erklärt habe, er habe Deutschland und Europa über einen Strategiewechsel der Hamas hin zu Anschlägen in Europa informiert; der Beamtin ist dies nicht bekannt.

Katrin Wohlgemuth ist es zu verdanken, dass sie einen Artikel der Jerusalem Post vom 13. Januar 2024 ausfindig gemacht hat, in dem unter anderem die Festnahmen in Deutschland erwähnt werden. Dort heißt es jedoch: „Die Hamas arbeitete mit kriminellen Elementen zusammen, um Drohnen für geplante Angriffe in Europa und dem Nahen Osten zu beschaffen, wie es von der Führung der Hamas befohlen wurde.“

Wohlgemuth sucht andere Prozesse auf, um zu prüfen, ob dort ähnlich verfahren wird – ob in Befragungen nicht zwischen Wissen und Mutmaßung unterschieden und die Wahrheitsfindung missachtet wird. Sie stellt fest, dass dem nicht so ist, und fragt sich: „Ob ich tatsächlich in einer Welt lebe, in der die Justizbehörden dermaßen agieren, dass sie Unschuldige mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Ermittlung sowie Manipulation und Täuschung in der Darstellung verfolgen und sich bemühen, ihnen etwas nachzuweisen, das sie nicht getan haben. (…) Mein Geist möchte das nicht wahrhaben.“

Das Gericht befragt noch einen weiteren Gutachter: Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Vor seiner Tätigkeit für die SWP war er von 2002 bis 2005 als „Referent im Referat Internationaler Terrorismus“ im Bundeskanzleramt tätig. Dabei sollte man bedenken, dass das Bundeskanzleramt die Aufsichtsbehörde über den BND ist und die SWP eine BND-nahe Stiftung. Es gibt sicher auch neutrale Gutachter zum Thema Hamas; Steinberg gehört jedenfalls nicht dazu.

Wohlgemuth vermerkt, Steinberg habe als Beleg für den behaupteten Strategiewechsel der Hamas die Verhaftungen in Dänemark, den Niederlanden und Deutschland angeführt. Also genau die Festnahme der Angeklagten, die aufgrund dieses angenommenen Strategiewechsels verdächtigt werden – ein klassischer Zirkelschluss, der die Festnahmen zum Beweis der Schuld erklärt.

Jeder Versuch der Verteidigung, eine andere Perspektive auf den Gesamtzusammenhang Israel-Palästina einzubringen, wird abgewiesen. Die Vorladung von Francesca Albanese, der UN-Sonderbeauftragten für Palästina, wird abgelehnt. Sie würde nur Schlussfolgerungen und Meinungen vortragen, keine Fakten. Überdies seien die Angeklagten gar keine Palästinenser, da sie im Libanon geboren worden seien. Ein weiterer Antrag zielte auf die Vernehmung von Bassem Naim, dem Sprecher für politische und internationale Beziehungen im Politbüro der Hamas, gewissermaßen ihr Außenminister. Naim sollte per Videoschaltung aussagen, vor allem, weil er Zugang zu den Mitgliederdaten der Hamas hat und dazu etwas sagen könnte.

Die Befragung Naims wird abgelehnt, da eine „rechtssichere Identifizierung und Ladung nicht möglich“ sei. Naim ist durch seine Funktion ein sehr sichtbarer Vertreter der Hamas; seine Identifizierung wäre über biometrische Daten jederzeit möglich. Es gibt Interviews der BBC oder des Stern mit ihm. Auch hatte Katar, wo Naim sich aufhält, zugesagt, die Vernehmung zu unterstützen. Doch das Gericht erklärt, es gebe nur eine Postadresse bei der Hamas, keine Wohnadresse. Dabei könnte selbst eine deutsche Richterin begreifen, dass eine echte Wohnadresse nur eine Einladung für einen israelischen Mordanschlag wäre.

Mit weiteren Anträgen versuchte die Verteidigung zu klären, ob die Behauptung eines Strategiewechsels der Hamas möglicherweise das Ergebnis einer Aussage unter Folter war. Zu diesem Zweck sollten unter anderem der israelische Botschafter sowie ein Vertreter des Shin Bet geladen werden. Auch diese wurden abgelehnt. Ebenso wie der Antrag, einen israelischen Freund eines der Angeklagten als Leumundszeugen zu vernehmen. Kurz gesagt: Alle Versuche der Verteidigung, eine wirkliche Wahrheitsfindung zu ermöglichen, scheiterten.

Die Verteidigung gab sich große Mühe. Doch es wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die ein Gericht hat, sobald ein Verfahren nach § 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) geführt wird. Angeklagte und Anwälte konnten sich nur durch eine Trennscheibe unterhalten. Jedes Dokument, das an die Angeklagten weitergegeben werden sollte, musste zuvor von einem Leserichter geprüft werden. Eine immense Erschwernis, zumal einige für die Kommunikation einen Dolmetscher benötigten und die Verfahrensakten 130 Ordner umfassten. 130 Aktenordner voller Nichtigkeiten; dafür gab es keine eigenen Dolmetscher für die Gespräche zwischen Anwalt und Mandant, sondern nur jene, die auch während der Verhandlung übersetzten – was die Vertraulichkeit dieser Gespräche ad absurdum führte.

Alles Hindernisse, die einst rund um den RAF-Prozess entwickelt wurden. Damals betrafen sie ein Verfahren, bei dem täglich Dutzende Berichterstatter im Saal saßen, die Angeklagten dem Verfahren in ihrer eigenen Sprache folgen konnten und das öffentliche Interesse enorm war. Dieselben Maßnahmen wirken noch schärfer, wenn es um einen Prozess geht, der fast im Verborgenen stattfindet, bei dem die Angeklagten teilweise aufgrund der fremden Sprache den Inder Unterlagen gar nicht nachvollziehen können und die Justiz – genauer gesagt der zuständige Senat – nicht die geringsten Hemmungen hat, unter völliger Missachtung jedes Zweifels ein Urteil zu fällen, das von Anfang an feststand.

Man schlägt den Sack und meint den Esel. Um ein Urteil zu erzielen, mit dem man endlich behaupten kann, es stehe nun fest, geradezu in Stein gemeißelt, dass die Hamas eine Terrororganisation sei, werden vier Unschuldige zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dabei wurde teilweise so verfahren, wie man es mittlerweile von Denunziationsartikeln gewohnt ist. Einer der Angeklagten, der aus den Niederlanden ausgeliefert worden war, hatte jahrelang eine humanitäre Stiftung in Rotterdam betrieben und Hilfskonvois in den Gazastreifen organisiert. Bei einem dieser Anlässe war auch Ismail Haniyya anwesend, damals Ministerpräsident des Gazastreifens. Auch das wurde als Beweis dafür gewertet, dass der Angeklagte damals Mitglied der Hamas geworden sei. In seiner Abschlussstellungnahme erklärte er, jeder wisse, dass bei solchen Hilfskonvois auch Mitarbeiter verschiedenster Geheimdienste dabei seien; es sei einfacher, eine Atombombe zu bauen, als bei einem solchen Anlass der Hamas beizutreten. Doch dieses Gericht hielt ein gemeinsames Foto bereits für einen hinreichenden Beweis.

Die Richterin erklärte, die Hamas sei eine „hochgefährliche terroristische Organisation“, die den Staat Israel vernichten wolle. Dazu gehörten auch Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich „zur sicheren Überzeugung des Senats“ bestätigt.

Das Fazit unserer Prozessbeobachterin Wohlgemuth lautet:
„Eröffnet dieses Verfahren bei einer Verurteilung die Verfolgung eines jeden, der mit Palästina sympathisiert oder Israel kritisiert? Kann dann jeder, der dies wagt, verhaftet werden ohne weitere Untersuchung, wie es mir in diesem Verfahren gewesen zu sein scheint? Kann man dann die elektronischen Geräte beschlagnahmen, sich dort das aussuchen, was zur Untermalung der ausgedachten Geschichte taugen könnte, alles andere aus den Akten raushalten und so jeden einfach wie man möchte für bis zu zehn Jahre hinter Gitter bringen?“

Es sieht ganz danach aus. Die Angeklagten im sogenannten „Rollatorputsch“-Prozess hatten zumindest noch über Umsturzfantasien gesprochen, und es befand sich eine echte Waffe in ihrem Besitz – lächerlich genug, eine Absurdität wie dieses ganze Verfahren, das ebenfalls unter den Antiterrorvorgaben durchgezogen wird. Aber der einzige wirkliche Vorwurf, den man einem der vier angeblichen Hamas-Mitglieder machen kann, ist, nicht funktionsfähige Waffen ausgegraben, angesehen und wieder eingegraben zu haben. Da ist auch der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz absurd. Die übrigen? Irgendjemand – der Mossad oder der Verfassungsschutz, wer auch immer – hat sie auf eine Liste gesetzt und dann behauptet, sie seien Mitglieder der Hamas. Weil es so praktisch und hilfreich ist, um dann ganz andere verfolgen zu können, musste diese Farce eines Prozesses durchgezogen werden.

Die Anwälte werden vermutlich Rechtsmittel einlegen. Dass der Bundesgerichtshof mehr Interesse an der Wahrheitsfindung hat als das Berliner Kammergericht unter dem Vorsitz von Richterin Doris Husch, wagt man schon fast nicht mehr zu hoffen.

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