Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung hat Ende letzter Woche die Bankkonten von Hüseyin Dogrus Ehefrau eingefroren. Die beiden Konten bei der Commerzbank sind für sie damit gesperrt.
Der Journalist Dogru war bereits im Mai 2023 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt worden. Als Begründung führte die EU die Verbreitung russischer Desinformation an. Besondere Aufmerksamkeit deutscher Behörden hatte Dogru zuvor durch seine Berichterstattung über Palästina-Proteste erregt. Zum Zeitpunkt der Sanktionierung war seine Frau mit Zwillingen schwanger. In ihrem Beschluss behauptete die EU fälschlicherweise, Dogru besitze auch die türkische Staatsbürgerschaft. Da dies nicht zutraf, wurde Dogru der erste in Deutschland lebende deutsche Journalist, der EU-Sanktionen unterliegt.
Gemäß den EU-Vorgaben sollen eigentlich die für den Lebensunterhalt notwendigen Ausgaben sowie Kosten für eine rechtliche Vertretung von Kontensperren unberührt bleiben. Dogru wurde jedoch lediglich ein monatlicher Freibetrag von 506 Euro zugestanden. Erst kürzlich wies das Frankfurter Amtsgericht im Eilverfahren seine Klage gegen die Höhe dieses Betrags ab.
In ihrer Begründung für die Kontensperre seiner Frau führte die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung an: “Vorliegend kontrolliert Hüseyin Dogru die Konten” seiner Ehefrau. Es bestehe eine “enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten”, was sich darin zeige, dass “die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben”.
Als weiteres Indiz wertete die Behörde, dass die Haftpflichtversicherung für das gemeinsame Auto nach der Sanktionierung Dogrus von seinem auf ihr Konto umgebucht wurde, da Zahlungen über sein Konto blockiert waren. Dies deute auf eine mögliche Sanktionsumgehung hin. Rechtlich wird die Ehe hier also als Gütergemeinschaft behandelt – allerdings nur einseitig. Wird dem Ehemann eine Kontrolle oder ein Anspruch auf die Konten der Frau zugesprochen, müsste dies konsequenterweise auch umgekehrt gelten. Dann wäre eine Sperrung seiner Konten ebenfalls eine Verletzung ihrer Rechte. Ein zentrales Ziel der Familienrechtsreform von 1977 war es gerade, die Konten der Ehefrau aus der alleinigen Verfügungsgewalt des Ehemannes zu nehmen.
Dogru selbst äußerte sich besorgt über die existenziellen Folgen: “Aktuell verfügen wir über lediglich 104 Euro für unsere drei Kinder und uns beide. Zuvor war ich selbst nicht in der Lage, für meine Kinder zu sorgen. Jetzt kann niemand mehr für sie sorgen.”
Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, kommentierte den Fall auf X. Die Sanktionen seien eindeutig Strafmaßnahmen und keineswegs “nur eine Sanktion”, wie die Bundesregierung behaupte. “Genauso gut könnte man das Strafgesetzbuch in ‘Gute-Sanktionen-Gesetz’ umbenennen.”
Sahra Wagenknecht schrieb dazu: “Das ist nichts anderes als Sippenhaft und ein Rückfall ins Mittelalter!”
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung mit Sitz in Köln ist seit 2023 bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Ihre Einrichtung wurde im Bundestag 2022 vor allem mit den angestrebten Synergieeffekten zwischen Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung begründet. Primäres Ziel sollten sanktionierte russische Oligarchen sein. Die politische Verantwortung und Weisungsbefugnis über die Zentralstelle liegt beim Bundesministerium der Finanzen und bei Finanzminister Lars Klingbeil.
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