Schweizer Bundesrätin Keller-Sutter zeigt X an – wegen beleidigender Grok-KI-Aussagen

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung erstattet. Anlass ist ein Vorfall auf der Plattform X, bei dem ein Nutzer den KI-Chatbot Grok gezielt anwies, die Finanzministerin in vulgärer und sexistischer Weise zu beleidigen.

Die entsprechende Unterhaltung war öffentlich sichtbar und konnte verbreitet werden, bevor sie kurze Zeit später gelöscht wurde. Keller-Sutter erfuhr kurz nach der Veröffentlichung davon und leitete daraufhin rechtliche Schritte ein.

Für sie steht dabei weniger der konkrete Einzelfall im Vordergrund als vielmehr die grundsätzliche Klärung der Verantwortung für Inhalte, die durch künstliche Intelligenz generiert werden. Mit ihrer Anzeige gegen Unbekannt möchte sie erreichen, dass geprüft wird, ob der Verfasser der Eingabe, die Betreiber der KI oder die Plattform selbst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Nach Einschätzung von Strafrechtsexperten ist die Rechtslage unklar. Bislang existiert keine gefestigte Rechtsprechung zu Fällen, in denen KI-Systeme zur Erzeugung potenziell strafbarer Inhalte eingesetzt werden. Dennoch wird argumentiert, dass auch derjenige haftbar gemacht werden kann, der ein solches System bewusst zur Begehung einer Ehrverletzung nutzt. In diesem Zusammenhang fungiere die KI als Werkzeug.

Das Eidgenössische Finanzdepartement betont, es gehe nicht um eine Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit, sondern um die Abwehr gezielter Herabwürdigung aufgrund des Geschlechts. Derartige Inhalte dürften nicht als Teil normaler digitaler Kommunikation hingenommen werden.

Zudem bleibt offen, ob auch die Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden können. Das Schweizer Strafrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Sanktionen gegen Unternehmen vor, falls individuelle Verantwortliche nicht ermittelt werden können. Voraussetzung wäre der Nachweis, dass entsprechende Rechtsverletzungen zumindest billigend in Kauf genommen wurden.

Damit werden grundlegende Fragen zur Regulierung von KI-Systemen und zur Verantwortung digitaler Plattformen aufgeworfen. Zugleich zeigt sich, dass bestehende rechtliche Instrumente an ihre Grenzen stoßen, sobald algorithmisch erzeugte Inhalte Teil der öffentlichen Kommunikation werden.

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