Im Jahr 2018 erschütterte ein schwerwiegender Vorfall das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): In der Bremer Außenstelle sollen zwischen 2013 und 2016 bis zu 1.200 Menschen Asyl erhalten haben, obwohl sie keinen rechtmäßigen Anspruch darauf besaßen. Obwohl es bereits 2014 erste Hinweise gab, blieben diese offenbar unbeachtet. Erst später leitete das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer eine Überprüfung ein, und der Innenausschuss des Bundestages trat zu einer nicht-öffentlichen Sitzung zusammen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen die damalige Amtsleiterin Ulrike B. eröffnet.
Ihre Nachfolgerin, Josefa Schmid, die die Bremer Außenstelle leitete, richtete mehrere Berichte direkt an das Innenministerium. Darin behauptete sie, die BAMF-Führungsebene habe die unrechtmäßigen Asylbescheide über Jahre „gebilligt“. Zudem seien Akten vernichtet und „über viele Jahre die Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung gefördert“ worden. Schmid wurde bereits nach vier Monaten im Amt nach Deggendorf zurückversetzt. Ihre Klage dagegen blieb erfolglos; sie wertete die Versetzung als Sanktion für ihre Aufklärungsversuche in Bremen.
Das Strafverfahren gegen Ulrike B. endete 2020 mit einem Strafbefehl über 10.000 Euro. Ihre Verteidigung argumentierte, dass das Amt seit der Amtszeit des ehemaligen BAMF-Chefs Frank-Jürgen Weise die gestiegenen Arbeitsanforderungen mit dem vorhandenen Personal nicht mehr ordnungsgemäß bewältigen konnte – eine Situation, die durch die Flüchtlingswelle 2015 noch verschärft wurde.
Ulrike B. räumte jedoch ein, interne BAMF-Daten – darunter E-Mails und einen Datensatz zu 3.638 Asylbewerbern – an Flüchtlingsanwälte weitergegeben zu haben. Dies hatte zwar keine strafrechtlichen, wohl aber disziplinarrechtliche Konsequenzen. Das Bremer Verwaltungsgericht entzog ihr nun, nur anderthalb Jahre vor ihrer Pensionierung, den Beamtenstatus. Gegen dieses Urteil kann sie jedoch noch Berufung einlegen.
Insgesamt legt der Fall nahe, dass den ursprünglichen Vorwürfen durchaus Substanz zugrunde lag. In dem Chaos aus Umstrukturierung, Flüchtlingskrise und Aktenvernichtung ließ sich jedoch nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren, wer in welchem Maße verantwortlich war. Die damals in Bremen erteilten Asylbescheide bestehen größtenteils weiter – ihre Aufhebung würde jeweils Einzelklagen erfordern. Denn wer aufgrund behördlichen Fehlverhaltens einen Rechtsanspruch erhält, den er weder veranlasst noch möglicherweise überhaupt kannte, darf dadurch nicht benachteiligt werden.
Wie in anderen Fällen – etwa bei Skandalen um gefälschte Sprachzeugnisse – schien auch hier der Wille zur lückenlosen Aufklärung begrenzt. Die finanziellen und sozialen Folgen des damaligen Handelns der Bremer Behörde sind bis heute nicht vollständig absehbar. Ulrike B. hatte stets betont, es sei ihr in ihrer Arbeit um Menschen in Not gegangen, nicht um bloße Zahlen. Sie bestritt, jemals Geld angenommen zu haben.
Neben Ulrike B. waren ursprünglich Ermittlungen gegen ihren Stellvertreter, fünf weitere Mitarbeiter und zwei Rechtsanwälte eingeleitet worden. Ein Strafverfahren wurde jedoch nur gegen B. und die beiden Anwälte eröffnet, von denen lediglich einer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Der Ausgang der Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiter ist nicht öffentlich bekannt. Fast könnte man meinen, der ganze Skandal sei keiner gewesen – gäbe es nicht das aktuelle Urteil. Den Beamtenstatus entzieht man nicht ohne triftigen Grund, erst recht nicht kurz vor der Pensionierung, denn mit dem Status erlischt auch der Pensionsanspruch. Selbst bei einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Rente etwa 40 Prozent unter der ursprünglich zugesagten Pension.
Josefa Schmid wandte sich nach ihrer Zeit beim BAMF der Kommunalpolitik zu, heiratete einen Prinzen von Hohenzollern-Emden und ist heute Bürgermeisterin von Leonberg in Baden-Württemberg.
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