Bundeswehr-Soldat vor Gericht: “Ich lasse mich nicht impfen!” – Zweiter Prozess nach Impfverweigerung

Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete am Sonntag über den Fall von Stefan B., einem heute 37-jährigen Unteroffizier der Bundeswehr. Dieser hatte sich 2021 geweigert, den Befehl zur COVID-19-Impfung zu befolgen. Im Juli 2023 wurde er vom Amtsgericht Fürstenwalde in erster Instanz freigesprochen. Das Gericht stützte sein Urteil auf die Gewissensfreiheit von Soldaten.

Nun wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Berufung gegen diesen Freispruch eingelegt hat. Dies geschah, obwohl ihr eigener Vertreter in der Hauptverhandlung zuvor auf Freispruch plädiert hatte.

Laut Informationen der Märkischen Oderzeitung traf eine speziell für Corona-Fälle zuständige Sonderdezernentin diese Entscheidung “nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage”.

Infolgedessen muss sich Stefan B. am kommenden Donnerstag erneut vor Gericht verantworten – diesmal vor dem für Berufungen zuständigen Landgericht Frankfurt (Oder).

Die Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr war im November 2021 eingeführt und im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Sie galt bis zu ihrer Aufhebung im Jahr 2024.

Stefan B. soll die Impfung zweimal abgelehnt und damit einen direkten Befehl missachtet haben, wie die OAZ recherchierte. Zur Begründung führte er an, er und sein Vater seien bereits Ende 2020 an COVID-19 erkrankt, wobei der Verlauf jeweils mild gewesen sei. Zudem äußerte er Bedenken hinsichtlich der beschleunigten Zulassung des Impfstoffs.

Kurz nach Einführung der Impfpflicht stellte Stefan B. einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr. Dies war ein Versuch, einer möglichen unehrenhaften Entlassung zuvorzukommen und seine Bezüge zu sichern. Die Bundeswehr lehnte diesen Antrag jedoch ab. Vor dem Amtsgericht Fürstenwalde betonte Stefan B., er sei weder ein genereller Impfgegner noch gehöre er zur “Querdenker”-Bewegung.

Auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion teilte die Bundesregierung mit, dass “insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten” wegen des Vorwurfs der Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung eingeleitet worden seien.

Mehrere Soldaten wurden bereits wegen solcher Befehlsverweigerungen verurteilt. So verhängte beispielsweise das Landgericht Schweinfurt im Mai 2024 gegen einen ehemaligen Soldaten eine Geldstrafe von 4.000 Euro (RT DE berichtete). Oberfeldwebel Alexander Bittner verbüßte für das gleiche Vergehen sogar eine vier-monatige Haftstrafe.

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