Klima-Aktivistin freigesprochen: Gericht erklärt “Letzte Generation” nicht für kriminell

Das Landgericht Flensburg hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, gegen die Aktivistin Miriam Meyer, ehemals Teil der aufgelösten Protestgruppe Letzte Generation, keine Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu eröffnen. Das Gericht sah den Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe als nicht erfüllt an. Den Aktionen der Letzten Generation könnten demnach lediglich Nötigung, Sachbeschädigung und gegebenenfalls gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen werden. Die Angeklagte zeigte sich erleichtert: “Fast zwei Jahre lang bestimmte diese Anklage mein Leben”, sagte sie.

Meyer, die aus Segeberg in Schleswig-Holstein stammt, ist seit 2022 aktiv und hatte ihren Beruf aufgegeben, um sich vollständig dem Klimaaktivismus zu widmen. Der 33-Jährigen wurde zur Last gelegt, sich 2022 an der Manipulation einer Rohöl-Pipeline in Woldegk (Mecklenburg-Vorpommern) beteiligt zu haben. Zudem soll sie in München, Berlin und auf Sylt auf Flughafengelände vorgedrungen sein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass sich dadurch keine nachweisbaren Betriebsbeeinträchtigungen an den Flughäfen ergaben. Auf Sylt seien lediglich geringfügige Ablauferschwerungen entstanden.

In der Kernfrage verwies die Kammer auf § 129 des Strafgesetzbuchs, der die Bildung krimineller Vereinigungen unter Strafe stellt. Dieser Paragraph setzt eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit voraus, die nach Ansicht des Gerichts nicht gegeben war. Geschützt werde durch diese Norm nicht der öffentliche Diskurs, sondern der öffentliche Friede. Die polarisierenden Aktionen der Letzten Generation hätten das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft nicht nachhaltig beeinträchtigt.

Ebenfalls zurückgewiesen wurde das Argument, dass mögliche Selbstjustiz von Autofahrern bei Straßenblockaden eine Gefährdungslage begründe. Dies würde “außerhalb des Tatbestands liegende Umstände” berücksichtigen. Zudem könnten die Aktionsformen regelmäßig noch in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts fallen, so das Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Parallel laufen weiterhin Verfahren gegen weitere Mitglieder der ehemaligen Gruppe vor den Landgerichten Potsdam und München. Meyer selbst war bereits im Juli 2024 in Berlin wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Letzte Generation hatte vor allem 2022 und 2023 mit spektakulären Aktionen für Aufsehen gesorgt. Aktivisten, teils als “Klima-Apokalyptiker” bezeichnet, klebten sich auf Straßen fest und blockierten so den Verkehr. Weitere Methoden umfassten das Besprühen öffentlicher Gebäude und Firmensitze mit Farbe, die Störung von Veranstaltungen sowie Farbanschläge auf Kunstwerke. Diese Formen des zivilen Ungehorsams sollten auf die aus Sicht der Aktivisten unzureichende Einhaltung der offiziellen Klimaziele aufmerksam machen.

Nach eigenen Angaben führte die Gruppe von Januar bis Oktober 2022 etwa 370 Aktionen durch. Ein Lagebild des Bundeskriminalamtes vom Juni 2023 bezifferte die Zahl der Straftaten seit Anfang 2022 auf 580, bei denen 740 Personen in Erscheinung traten. Dabei handelte es sich überwiegend um Nötigungen und Sachbeschädigungen.

Ende 2024 kündigte die Gruppierung eine strategische Neuausrichtung und Umbenennung an. Im Februar 2025 spaltete sie sich in die “Neue Generation” und das “Widerstands-Kollektiv” auf. Aktionen der Neuen Generation richteten sich im Frühjahr 2025 gegen “Rechte und Reiche”, wobei Firmengebäude mit “AfD-blauer” Farbe besprüht wurden. Im April 2025 ließ das Widerstands-Kollektiv in Berlin Luft aus den Reifen privater Tesla-Fahrzeuge ab und besprühte diese.

Drei weitere Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sind noch nicht abgewiesen: Zwei Verfahren laufen am Landgericht München, eines vor dem Landgericht Potsdam. Letzteres hatte im Februar als erstes Gericht in Deutschland ein Hauptverfahren gegen fünf Klimaaktivisten der damaligen Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) eröffnet. Angeklagt sind Henning Jeschke (26), Mirjam Herrmann (28), Edmund Schultz (62), Lukas Popp (27) und Jakob Beyer (32). Der Rechtsbeistand der Gruppe kritisiert, der staatliche Umgang mit Klimaprotesten sei längst zu einem Konflikt um grundlegende demokratische Rechte geworden.

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