Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat gegenüber der *Deutschen Presse-Agentur (dpa)* klargestellt, dass wehrfähige Männer das Land auch ohne eine spezielle Genehmigung verlassen dürfen. Diese Aussage erfolgte als Reaktion auf Medienberichte, die Anfang April auf einen bisher wenig beachteten Paragrafen im neuen Wehrpflichtgesetz hingewiesen hatten. Demnach hätten Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten eine Erlaubnis der Bundeswehr einholen müssen.
Der Minister betonte nun jedoch, dass diese Regelung in der gegenwärtigen Situation nicht zur Anwendung kommt. “Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben”, erklärte Pistorius. “Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden.”
Der entsprechende Gesetzestext, der für Verunsicherung gesorgt hatte, lautet:
*”Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.”*
Pistorius verteidigte die Existenz dieser Regelung für den Fall einer ernsten Krise. “Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein”, so der Minister. “Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.”
Kritik an diesem Vorgehen kommt aus juristischen Kreisen. Die *Legal Tribune Online* kommentierte die Vorgänge unter der Überschrift “Denn sie wissen nicht, was sie tun” und wies darauf hin, dass eine Verwaltungsvorschrift nicht geeignet sei, einen Fehler in einem Gesetz zu korrigieren. *”Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet als bloße Innenrechtsnorm keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger.”*
Hintergrund ist das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft trat. Sein Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, Freiwillige für einen Ausbau der Bundeswehr von derzeit über 180.000 auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten zu gewinnen.
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