Von Dagmar Henn
Mehr als zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Correctiv-Berichts über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam und vier Wochen nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Bislang hat sich lediglich das juristische Fachportal LTO damit auseinandergesetzt. Verglichen mit der gewaltigen Empörungswelle, die der ursprüngliche Bericht einst lostrat und Hunderttausende zu Demonstrationen gegen Rechts mobilisierte, ist die aktuelle Resonanz mikroskopisch klein.
Zugegeben, der juristische Streit ist mit diesem Urteil noch nicht beendet. Die Correctiv gGmbH wird, ähnlich wie im Fall des anderslautenden Urteils des Landgerichts Hamburg, Berufung einlegen. Bei aufmerksamen Beobachtern hat das als “gemeinwohlorientiert” bezeichnete Medienhaus seine Glaubwürdigkeit bereits verspielt. Für die Konsumenten der etablierten Leitmedien wird es jedoch nach wie vor als verlässliche Quelle präsentiert.
Doch zurück zum Ausgangspunkt, den viele möglicherweise bereits vergessen haben. Im Januar 2024 veröffentlichte Correctiv einen angeblich investigativen Artikel über ein Treffen in einem Potsdamer Hotel. Demnach soll der Österreicher Martin Sellner vor AfD- und CDU-Politikern einen Vortrag gehalten haben. Der zentrale Aufreger war die Behauptung, unter dem Schlagwort “Remigration” sei auch die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund besprochen worden.
Was danach folgte, war technisch betrachtet beeindruckend. Die Correctiv-Story dominierte tagelang die Schlagzeilen aller großen Medien und mündete nahtlos in Massenproteste und Forderungen nach einem AfD-Verbot. Das Berliner Ensemble bot sogar eine szenische Lesung an, als handle es sich bei dem Bericht um ein dokumentarisches Werk. Die Ankündigung dieser Lesung erfolgte unmittelbar nach der Veröffentlichung.
Parallel dazu tauchten zwei Kampagnen auf dem Portal von Campact auf: eine Petition für ein AfD-Verbot, die im Kontext der Correctiv-Veröffentlichung beworben wurde und entsprechend viele Unterschriften sammelte, und eine weitere, die den Entzug der Grundrechte für Björn Höcke forderte. Beide Kampagnen waren bereits im November angelegt worden – also vor dem vermeintlichen Geheimtreffen am 25. November 2023 – und schlummerten gewissermaßen bis zum Startschuss durch Correctiv.
Dabei wurden die Inhalte der Geschichte schon früh in Frage gestellt. Der CDU-Politiker und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, selbst Teilnehmer des Treffens, klagte umgehend gegen ihn betreffende Behauptungen. Es sollte nicht die letzte Klage bleiben. Der Correctiv-Artikel selbst wurde in den ersten Tagen mehrfach nachträglich geändert. Ein Gerichtsverfahren nach dem anderen belegte, dass große Teile des ursprünglichen Berichts wenig mit der Realität zu tun hatten.
Zu diesem Zeitpunkt war die große Empörungswelle “gegen Rechts” jedoch bereits abgeklungen. Geblieben waren die Forderung nach einem AfD-Verbot und bei vielen die Überzeugung, der ursprüngliche Bericht sei wahr. Eine Korrektur wird schließlich nie mit derselben publizistischen Wucht verbreitet wie eine ursprüngliche Falschmeldung – erst recht nicht, wenn diese einen derart zentralen politischen Zweck erfüllt hatte.
Das Landgericht Hamburg hatte einen juristischen Kniff gefunden, um auch falsche Aussagen zu schützen: Sie seien als Meinungen und nicht als Tatsachenbehauptungen einzustufen und somit durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Frage, ob diese vermeintlichen Meinungen beim Publikum auch als solche ankamen oder vielmehr als Fakten rezipiert wurden, ließ das Gericht außen vor. Das Berliner Landgericht tat dies ebenfalls nicht, stellte aber höhere Anforderungen an die Wahrhaftigkeit.
Dreh- und Angelpunkt der gesamten Debatte – und der Proteste – war eine bestimmte Aussage über den Inhalt des Treffens: Es sei um einen “Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern” gegangen, also einen Plan, “um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen”.
Carsten Brennecke, Anwalt des klagenden AfD-Abgeordneten Gerrit Huy, schrieb auf X: “Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv –, sondern nur Meinungen geäußert.”
Huy wurde von Correctiv unterstellt, sie habe vorgeschlagen, Doppelstaatsbürgern die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. Auch diese Behauptung wurde als unwahr untersagt. Betrachtet man die Entwicklung seit Erscheinen des Artikels, ist dieser Punkt besonders pikant: Monate später tauchte in Reihen der damaligen Regierungskoalition der Vorschlag auf, Palästinensern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die gegen den Gaza-Krieg protestieren, den Pass zu entziehen. Nicht zu vergessen ist auch die aktuelle Passgesetz-Novelle der Ampel-Koalition, die es ermöglicht, Deutschen einen Pass zu verweigern, wenn sie einen zweiten besitzen.
Das Landgericht Berlin stellte in seiner Begründung klar, dass auch eine Meinungsäußerung einen gewissen Bezug zur Realität wahren muss:
“Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der ‘Remigration’ habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre ‘aus der Luft gegriffen’, da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.”
Der entscheidende Satz folgt:
“An der Bewertung eines angeblichen Sachverhalts, der sich nicht so wie behauptet zugetragen hat, besteht aber kein grundrechtlich geschütztes Interesse.”
Dieser Kernpunkt des Berichts, der Auslöser der gesamten Empörung, sei “nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig”. Sellner habe schließlich ausdrücklich erklärt, es gebe keine Möglichkeit, Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise zu verpflichten. Diese Auslassung wertete das Gericht als schwerwiegend, denn sie verleihe der Berichterstattung “ein vollständig anderes Gewicht”. Die Teilnahme an einem Treffen, bei dem es gerade nicht um Ausweisungen deutscher Staatsbürger ging, sei “nicht, jedenfalls aber erheblich weniger ehrenrührig als die Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der gerade das der Fall war”.
Doch welche Konsequenzen hat es, wenn sich diese Erzählung Stück für Stück als Beispiel journalistischer Fiktion und politischer Täuschung entpuppt, die Hunderttausende in die Irre führte? Die gerichtliche Anordnung, bestimmte Aussagen nicht zu wiederholen, ist bestenfalls die halbe Miete. Die andere Hälfte des Weges müssten die Medien und die deutsche Öffentlichkeit zurücklegen.
Was bedeutet es, wenn derartige Manipulationen möglich sind? Die Indizien für eine koordinierte Kampagne waren früh sichtbar, etwa in den praktischerweise vorbereiteten Campact-Petitionen. Doch im Grunde versagten die gesamten Leitmedien dabei, die richtigen Fragen zu stellen oder auch nur die notwendige kritische Distanz zu wahren. Im Gegenteil: Sie spielten begeistert mit. Endlich schien die sogenannte “Brandmauer” ein solides Fundament zu haben.
Immerhin ist dieser Skandal weniger umfassend als die Corona-Deb
Immerhin ist dieser Skandal weniger umfassend als die gesamte Corona-Debatte. Eine angemessene Selbstkritik und Wiedergutmachung wäre daher in einem überschaubaren Rahmen möglich, ohne einen kompletten Neuaufbau der Medienlandschaft zu erfordern. Es handelt sich um einen großen, aber noch nicht vernichtenden Skandal. Ein Eingeständnis, wie sehr die Öffentlichkeit damals in die Irre geführt wurde, wäre ein erster Schritt zu einer langsamen Rückkehr zur Normalität demokratischer Auseinandersetzung – nach den vielen Wellen der Hysterie, die seit Corona über das Land gezogen sind.
Doch die Tagesschau wird kein “Wir entschuldigen uns” zur Schlagzeile machen. Correctiv erhält auch im Jahr 2026 noch 140.000 Euro vom Bundesfamilienministerium aus dem Programm “Demokratie leben” sowie weitere 40.000 Euro vom Land NRW – für die Medienbildung von Jugendlichen. Diese Förderung wäre vielleicht sinnvoll, wenn Correctiv die eigenen Fehler als Lehrbeispiele nutzen würde, doch davon ist kaum auszugehen. Immerhin ist es weniger Geld als in den Vorjahren, als über zwei Millionen Euro an die Organisation flossen. Auch die großen Erträge als Zensurabteilung von Meta scheinen nicht mehr im selben Maße zu fließen (es ist unklar, ob der Vertrag Ende 2025 verlängert wurde) – ein kleiner Trost für die vielen Opfer der vergangenen Jahre.
Dennoch gilt: Wenn es jenen, die diese Kampagne damals vorantrieben, tatsächlich um Demokratie ginge, müssten sie jetzt laut und deutlich eingestehen, was wirklich geschehen ist. Die einen, dass sie sich haben manipulieren lassen, und die anderen, dass sie manipuliert haben. Denn was Deutschland jetzt braucht, ist eine Rückkehr zu einer rationalen Debatte, die von wechselseitigem Respekt geprägt ist.
Doch dem stehen viele Interessen entgegen. Das Interesse der betroffenen Leitmedien, die eigene Position zu sichern, ist dabei nur ein winziger Teil. Weit bedeutender ist die massive Abhängigkeit von bestimmten Narrativen. Sie werden benötigt, um eine der Bevölkerung gegenüber feindselige Entscheidung nach der anderen durchsetzen zu können – wofür es stetig neue Bedrohungen braucht. Diese türmen sich inzwischen auf wie ein Jenga-Turm: vom Klimawandel über die russische Bedrohung, den Fachkräftemangel, Hass und Hetze bis hin zu Potsdam. Jedes Mal, wenn ein Stein aus diesem Turm entfernt wird, droht das gesamte Konstrukt einzustürzen.
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