Von Dagmar Henn
Es war mehr als nur ein seltsamer Moment, als nach Jahrzehnten plötzlich eine neue Rubrik in den Verfassungsschutzberichten auftauchte: “verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”. Ihr nun verkündetes Verschwinden könnte daher als Rückkehr zur Normalität gedeutet werden. Doch dieser Eindruck trügt einmal mehr.
Der Begriff war von Anfang an irritierend. Jede historische Erfahrung lehrt, dass sich ein Staat nur selbst delegitimieren kann. Es ist stets sein eigenes Handeln, das die Kooperationsbereitschaft der Bürger fördert oder untergräbt; selbst sogenannte Farbrevolutionen haben stets reale Konflikte als Ursprung. In der politischen Debatte der Bundesrepublik war dieser Begriff der “Delegitimierung” eigentlich fremd. Eine gewisse Bekanntheit erlangte er einzig als Handlungsmaxime der Westbehörden gegenüber den Einrichtungen der DDR nach deren Annexion.
Doch mit den Corona-Protesten brauchte es ein neues Etikett. Plötzlich gingen Bürger auf die Straße, die nicht in die alten Kategorien von “links” oder “rechts” passten. Die Medien tauften sie “Querdenker” – ein Begriff, der noch nicht lange zuvor einen durchaus positiven Klang hatte und für eine Verfolgungsbehörde daher unbrauchbar war. Da in Köln, dem Sitz des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Kreativität bekanntermaßen begrenzt ist (die Führungsebene ist traditionell von Juristen geprägt), landete man schließlich bei dieser “Delegitimierung”. Sie hatte den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass sie sich mehr oder weniger auf jede Form deutlicherer Staatskritik anwenden ließ. Das erinnerte nicht von ungefähr an die Berufsverbote der 1970er Jahre und die damals zwanghafte Betonung der “freiheitlich-demokratischen Grundordnung”, die selbst bei regimekonformen Bürgern nur noch Hohn und Spott auslöste.
Einige Landesämter für Verfassungsschutz (Deutschland verfügt über 17 solcher Behörden) verkündeten prompt, die Kategorie beibehalten zu wollen. Dabei muss man bedenken: Es handelt sich nicht nur um Abschnitte in einem jährlichen Bericht. Diese Rubriken spiegeln die interne Struktur der Behörden wider; hinter jedem Abschnitt steht meist eine spezialisierte Abteilung. Und man sollte nicht vergessen, welche Macht bereits die bloße Erklärung entfaltet, es lägen “Erkenntnisse” vor – ein Spiel, das zuletzt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer meisterhaft vorexerziert hat.
In Köln sollen nun die Beamten, die für die “Delegitimierer” zuständig waren, auf andere Abteilungen verteilt werden. Selbstverständlich wird das in der Zwischenzeit eingestellte zusätzliche Personal deswegen nicht entlassen oder versetzt.
Richtig unbehaglich wird es jedoch, wenn man sich den ursprünglichen Grund für die Einführung dieser Kategorie ins Gedächtnis ruft.
“Mit dem Beginn der Coronapandemie und der Durchsetzung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Lage kam es in Deutschland zu gesellschaftlichen Diskussionen und legitimen Protestaktionen gegen diese Maßnahmen. In einigen Fällen gingen die öffentlich geäußerten Meinungen oder Aktionen von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf.“
Mittlerweile sind über fünf Jahre vergangen. Es ist vielfach belegt, dass die “staatlichen Beschränkungsmaßnahmen” im besten Fall wirkungslos, und eben deshalb im Kern verfassungswidrig waren. Dass die aufgedrängte “Impfung” keine war und bei der Zulassung, von blanker Korruption wie im Fall von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einmal abgesehen, jede übliche Anforderung der Medikamentensicherheit ignoriert wurde. Dass die Sterblichkeit sich nie in einem Rahmen bewegte, der derartige Grundrechtseingriffe legitimiert hätte. Ja, sogar die Theorie, das Virus entstamme US-Experimenten in einem Labor in Wuhan, ist längst keine wilde Verschwörungstheorie mehr, und die gesamte “Gain-of-Function”-Forschung, also Versuche, die Übertragbarkeit von Krankheitserregern zu erhöhen, wird mittlerweile extrem kritisch gesehen.
Doch wie lautet die Begründung des Bundesamtes für die Abschaffung? Keineswegs, dass die damals Beobachteten mit ihrer Kritik recht gehabt hätten. Denn wo käme man da hin, wenn man das eingestünde? Nein, die Begründung lautet schlicht, die relevante Personengruppe sei auf nur noch 1.500 Menschen geschrumpft, die man anderweitig mitbeobachten könne.
Drei Jahre lang wurde massiv in das Leben der Deutschen eingegriffen. Die Protokolle des Robert-Koch-Instituts belegen, dass die Maßnahmen politischen Wünschen folgten, nicht der Wissenschaft. Proteste gegen diese Maßnahmen, die soziale Bindungen zerstörten und unzählige psychische Schäden hinterließen, wurden kriminalisiert. Die Einordnung als Beobachtungsobjekt des Inlandsgeheimdienstes unter dem Label “verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” war da noch eines der geringeren Übel. Man denke nur an die polizeiliche Gewalt gegen Demonstrationen und die Strafverfahren gegen deren Organisatoren.
Man kann es nicht oft genug sagen: Im Rückblick und unter Einbeziehung der inzwischen bekannt gewordenen Details waren die Proteste legitim, und die Maßnahmen des Staates illegitim. Maßnahmen, die oft die Delegitimierung in sich trugen; man erinnere sich nur daran, wie plötzlich zwischen Landkreisen echte Grenzen mit Kontrollen entstanden, während die Grenzen zu den Nachbarländern prinzipiell offen blieben. Man denke an die Hysterie, mit der Kinder gezwungen wurden, mit Masken vor dem Gesicht in eisigen Klassenzimmern zu lernen. Die Liste der verletzten Grundrechte ist lang: Sie beginnt mit der Menschenwürde, es folgen die Bewegungsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die körperliche Unversehrtheit waren zur Verfügungsmasse erklärt worden.
Und jene, die damals widerstanden, die stellvertretend für alle ihre Mitbürger für die bedrohten Grundrechte eintraten, werden heute nur deshalb nicht mehr als eigene Kategorie von Verfassungsfeinden geführt, weil viele von ihnen mit dem Verschwinden des unmittelbaren Anlasses nicht mehr protestieren. Im Grunde wird aber weiter so getan, als sei damals alles in Ordnung gewesen – vom Wegsperren über das Verprügeln bis zur öffentlichen Verleumdung.
Das Seltsamste daran ist, dass dieses Verhalten nicht dem entspricht, das man bei einem schlichten Fehler erwarten würde. Es fällt schwer, aber bei einem Fehler ist es denkbar, dass sich die Verantwortlichen anschließend entschuldigen und ein Versehen eingestehen. Das müsste noch nicht einmal das Ende der politischen Karriere bedeuten (obwohl das, was 2020 begann, so nah an einem Putsch war, dass es eigentlich eine Frage des Strafrechts sein müsste). So müsste auch das Bundesamt für Verfassungsschutz reagieren – die Kategorie nicht mit einer fadenscheinigen Begründung zurückziehen, sondern mit einer Entschuldigung an die Beobachteten und dem Eingeständnis, als Behörde unrecht gehabt zu haben.
Das passiert nicht. Schon gar nicht mit der medialen Wucht, mit der damals Ungeimpfte zu Blinddärmen und Kinder zu tödlichen Keimträgern erklärt wurden. Oder eben alle Menschen, denen diese ganze Entwicklung quer im Hals saß, zu Verfassungsfeinden. Ohne auch nur wahrzunehmen, dass der große Vorzug der Demokratie darin besteht, die Richtung wechseln zu können, wenn sie sich als falsch erweist. In “unserer Demokrat(Die Fortsetzung des vorherigen Absatzes) … scheint es keine Richtungswechsel mehr zu geben. Und schon gar keine eingestandenen Fehler.
Ja, es ist schmerzhaft und beschämend, einen derartigen Fehler eingestehen zu müssen. Doch die Praktizierung einer Coronadiktatur war vielleicht noch der kleinere Teil dieses Versagens. Auf diesem Fundament wurde seither weitergebaut: Der Krieg in der Ukraine wurde forciert, der Genozid in Gaza befördert. Alles, was sich während Corona als Erosion demokratischer Prinzipien abzeichnete – Zensur, Einschüchterung, die Kriminalisierung abweichender Meinungen –, wurde seither nicht nur fortgesetzt, sondern verstärkt. Man darf wieder wie zuvor einkaufen gehen, aber man darf nicht wieder frei schreiben und sagen, was man denkt. Das Arsenal an Strafmaßnahmen und Überwachungsinstrumenten wächst stetig weiter.
Das ist letztlich das entscheidende Problem, warum das Ende dieser Kategorie leider keinen Fortschritt oder eine Erkenntnis markiert. Nur: Wenn all das kein Fehler, kein schrecklicher Irrtum war (und Menschen können sich durchaus schrecklich irren), sondern Absicht – wenn die Angriffe auf die Grundrechte mindestens ein willkommener Kollateralnutzen, wenn nicht gar das eigentliche Ziel waren –, dann wäre ein Eingeständnis, eine Abbitte, unmöglich. Sie würde das gesamte Konstrukt ins Wanken bringen.
Tatsächlich dominiert wohl die Hoffnung, im aktuellen Kriegsgetöse könne es genügen, so zu tun, als sei da nichts gewesen. Bis heute hat man es in Deutschland nicht einmal geschafft, die völlig unberechtigten Corona-Vergehen zu amnestieren, wie die immer noch laufenden Verfahren wegen angeblicher falscher Maskenatteste belegen. Weil die Feindbilder und die scharfgestellten Opportunisten von damals nach wie vor gebraucht werden.
Damals, als die Propaganda einen solchen Lautstärkegrad erreichte, dass sie nur noch als mentale Kriegsvorbereitung gedeutet werden konnte, ging mir dieser Gedanke durch den Kopf. Heute, sechs Jahre später, ist das mehr als belegt. Sogar das Wort “kriegstüchtig” wurde aus der Mottenkiste geholt und abgestaubt. Und es ist fast verwunderlich, dass der Verfassungsschutz nicht gleich die eine Kategorie durch eine andere ersetzt hat – etwa durch die der “verfassungsschutzrelevanten Kriegstüchtigkeitsverweigerung”.
Die Abschaffung der Rubrik “Delegitimierung des Staates” ist daher keine Korrektur, sondern eine administrative Verwaltung des fortgesetzten Zustands. Sie signalisiert nicht: “Wir haben uns geirrt.” Sie signalisiert: “Die Zielgruppe ist vorerst klein genug, um sie anders zu verwalten.” Der Geist von 2020, der Geist der Grundrechtsaussetzung und der pauschalen Verdächtigung, weht weiter. Er hat nur eine andere, weniger auffällige Form angenommen.
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