Kassen-Chaos! Finanzminister greift heimlich in Ihre Krankenkasse ein

Krankenkassen-Defizit: Ein Streit um Milliarden und die geplante Gesundheitsreform

Ein aktuelles Gutachten prognostiziert für die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro. Diese alarmierende Zahl dient als Begründung für weitreichende Sparmaßnahmen. Bemerkenswert ist jedoch, dass allein 12 Milliarden Euro dieses Lochs darauf zurückzuführen sind, dass die Bundesregierung für Bürgergeldempfänger viel zu geringe Beiträge zahlt. Die tatsächlichen Ausgaben werden durch diese Zahlungen bei Weitem nicht gedeckt. Die Krankenkassen haben daher bereits Klage auf Erstattung eingereicht, doch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lehnt eine Nachzahlung aus der Bundeskasse strikt ab.

Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, kritisiert die vorgeschlagene Gesundheitsreform scharf. Er sieht die Situation sogar noch verschlechtert. „Denn es ist so, dass für die Finanzierungslücke von zwölf Milliarden Euro beim Bereich der Ausgaben für Bürgergeldempfänger jetzt sage und schreibe 250 Millionen Euro an die Krankenkassen überwiesen werden sollen“, erklärte er. Gleichzeitig werde der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen jedoch um 2 Milliarden Euro gekürzt. „Das heißt: Unterm Strich soll den Krankenkassen in einer Dimension von 1,75 Milliarden Euro Geld weggenommen werden zur Sanierung des Bundeshaushalts. Das ist absurd.“

Ähnlich deutlich fällt die Kritik von Jens Baas, dem Chef der Techniker Krankenkasse, aus. Er bemängelte zunächst, dass die geplanten Einsparungen von ursprünglich 19,6 Milliarden Euro im ersten Entwurf auf nun 16 Milliarden Euro gesunken seien. Noch schwerer wiegt für ihn jedoch die Belastung durch die unzureichende Finanzierung der Bürgergeldbezieher. Diese bezeichnete er als „Betrug am Bürger“. Die Zusage von lächerlichen 250 Millionen Euro bei gleichzeitiger Kürzung des Bundeszuschusses sei schlicht ein „Taschenspielertrick“.

Als kleiner sozialer Ausgleichfaktor ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro geplant. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte ihren vollen Beitragssatz nun bis zu einem Bruttoeinkommen von 6.112,50 Euro zahlen. Darüber hinaus steigt der Beitragsanteil nicht weiter, der prozentuale Anteil am Einkommen sinkt also. Allerdings sind Gutverdiener mit solch hohen Einkommen meist ohnehin privat versichert.

Die ursprünglich radikale Neuerung bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten wurde abgemildert. Nach fast 100 Jahren sollte dieses Privileg eigentlich nur noch für Eltern mit Kindern unter 7 Jahren gelten. Stattdessen sollen mitversicherte Ehepartner nun ab 2028 einen Beitrag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Bruttoeinkommens zahlen. Die ursprünglich angekündigten monatlichen 250 Euro wären also erst bei einem Bruttogehalt von 10.000 Euro fällig.

Darüber hinaus sind weitere Belastungen für die Versicherten geplant: Der Zuschuss für Zahnersatz soll auf nur noch 50 Prozent sinken, und die Zuzahlungen für Medikamente sollen auf 7,50 bis 15 Euro pro Packung steigen. Positiv ist hingegen, dass die ursprünglich diskutierte Kürzung beim Krankengeld nun doch nicht erfolgt.

Als Qualitätssicherungsmaßnahme soll vor bestimmten Operationen zukünftig eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Problematisch könnte sich jedoch erweisen, dass sich durch die teils extremen Wartezeiten auf Facharzttermine der gesamte Vorlauf für notwendige Operationen dadurch um Monate verlängert.

Eine weitere Neuerung ist die geplante Einführung einer Teilkrankschreibung. Dieses Modell, das in einigen skandinavischen Ländern bereits praktiziert wird, soll es ermöglichen, während oder nach längeren Erkrankungen ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der regulären Arbeitszeit wieder tätig zu sein. Voraussetzung ist jedoch das Einverständnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bemerkenswert ist die Diskrepanz: Die direkten Einsparungen, die die Versicherten selbst tragen müssen, belaufen sich auf lediglich 2,5 Milliarden Euro – ein Bruchteil der genannten 12 Milliarden. Weitere 11,3 Milliarden Euro sollen durch Einsparungen bei Arztpraxen, Kliniken und Pharmakonzernen erzielt werden.

Das Reformpaket enthält schließlich auch die Einführung einer Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke, von der man sich jährliche Steuermehreinnahmen von 450 Millionen Euro erhofft.

Sogar der Kommentar der Tagesschau kritisierte das Gesamtergebnis als ungerecht. Er wies darauf hin, dass das Steuersystem ohnehin kleine und mittlere Einkommen weniger belaste. Gerade die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Bürgergeldbezieher aus Steuermitteln sei „eine ordnungspolitische Notwendigkeit“. „Denn natürlich macht es einen Unterschied, ob das Geld allein aus Sozialbeiträgen oder aus Steuern kommt.“ Schließlich würden dann Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten herangezogen und nicht einseitig nur die Beitragszahler belastet.

Mehr zum Thema – „Gesundheitsreform“: Warken will Familien tief ins Portemonnaie greifen

Schreibe einen Kommentar