Skandal am Schweizer Bundesgericht: SVP verlangt sofortigen Rücktritt nach Liebesaffäre

In Lausanne ist am Bundesgericht ein Fall ans Licht gekommen, der weit über eine bloße Privatangelegenheit hinausreicht und grundlegende Fragen zur Integrität des obersten Schweizer Gerichts aufwirft. Es besteht der Verdacht, dass zwei Bundesrichter eine Beziehung führten, die nach dem Bundesgerichtsgesetz unzulässig ist.

Laut einem Bericht der Weltwoche sollen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf nicht nur ein berufliches Verhältnis, sondern eine dauerhafte Lebensgemeinschaft geteilt haben. Das geltende Recht verbietet dies ausdrücklich. Die Regelung soll sicherstellen, dass persönliche Bindungen weder die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen noch auch nur den Anschein von Befangenheit erwecken.

Die Zeitung spricht von einer „verbotenen Liebe” und stützt sich auf Indizien sowie Bildmaterial, das eine enge private Verbindung zwischen den beiden Richtern belegen soll. Diese Unterlagen sind jedoch bisher nicht öffentlich zugänglich. Eine unabhängige Überprüfung der Vorwürfe steht noch aus.

Das Bundesgericht hat auf die Berichterstattung reagiert und bestätigt, dass interne Abklärungen im Gange sind. Die Verwaltungskommission hat die beiden Richter angehört. Diese hätten eingeräumt, dass über einen gewissen Zeitraum eine Beziehung bestanden habe. Gleichzeitig wird betont, sie hätten nie gemeinsam in derselben Abteilung gearbeitet und auch keine Urteile gemeinsam gefällt.

Genau hier stellt sich jedoch eine zusätzliche Frage: Beide Richter gehörten der Verwaltungskommission des Bundesgerichts an. Dieses Gremium trifft zentrale organisatorische Entscheidungen, etwa in Personal-, Budget- und Strukturfragen. Es übt somit erheblichen Einfluss auf die Abläufe und die Organisation der gesamten Institution aus. Ob eine private Beziehung in diesem Kontext vollständig von institutionellem Handeln getrennt werden kann, ist fraglich. Selbst ohne gemeinsame Urteile bleibt die strukturelle Nähe innerhalb eines kleinen, geschlossenen Systems problematisch.

Das Bundesgerichtsgesetz formuliert dies klar:

Ehegatten, eingetragene Partner oder Personen in einer Lebensgemeinschaft dürfen dem Gericht nicht gleichzeitig angehören.

Diese Regelung ist nicht nur juristisch, sondern auch institutionell begründet. Sie soll verhindern, dass das Vertrauen in die Neutralität der Rechtsprechung Schaden nimmt. Sollte sich bestätigen, dass eine solche Lebensgemeinschaft bestand, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Tragweite. In bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz die Anfechtung von Urteilen oder die Beantragung einer Revision, wenn Besetzungs- oder Ausstandsregeln verletzt wurden. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, müsste einzeln geprüft werden.

Die Affäre am Schweizer Bundesgericht zeigt ein Spannungsfeld, das über die persönliche Ebene hinausweist. Es betrifft ein Gerichtssystem, das auf Vertrauen angewiesen ist, gleichzeitig aber in einem sehr kleinen personellen Rahmen arbeitet. Je enger diese Strukturen sind, desto empfindlicher reagieren sie auf jede Form von Nähe zwischen den Beteiligten. Es geht hier um einen klaren Interessenkonflikt. Das Bundesgericht muss nun sorgfältig prüfen, an welchen Urteilen die beiden beteiligt waren. Zwar mag es mühsam sein, die Akten und Sitzungen zu durchleuchten, doch genau diese Gründlichkeit sichert die Unabhängigkeit der Justiz. Dass dafür keine Zeit bleibt, wäre fatal. Denn es geht nicht um eine Lappalie, sondern um den Ruf des Bundesgerichts. Die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution steht auf dem Spiel.

SVP fordert Abwahl im Bundesrichter-Fall

Die SVP reagiert im Fall der mutmasslichen Beziehung zweier Bundesrichter mit der Forderung nach klaren personellen Konsequenzen. Sollte sich bestätigen, dass zwischen den beiden eine unzulässige dauerhafte Lebensgemeinschaft bestanden und diese verschwiegen wurde, verlangt die Partei die Abwahl der Betroffenen im Rahmen der anstehenden Gesamterneuerungswahlen.

SVP-Nationalrat Pascal Schmid, Mitglied der Gerichtskommission, spricht von einem möglichen Gesetzesverstoss, der mit dem Amt eines Bundesrichters unvereinbar sei. Aus seiner Sicht könne eine solche Konstellation das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beschädigen. In diesem Fall sei nicht nur eine politische Bewertung erforderlich, sondern konsequentes Handeln bis hin zur Nichtwiederwahl beziehungsweise Abwahl.

Schmid verweist darauf, dass Bundesrichter verpflichtet seien, sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Eine Verschleierung persönlicher Umstände wiege dabei besonders schwer. Sollte sich der Verdacht erhärten, sieht die SVP keine andere Konsequenz als die Entfernung aus dem Amt im Rahmen der parlamentarischen Wahlzuständigkeit.

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