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Die Europäische Union erwägt, die Nutzung von Virtual Private Networks (VPNs) einzuschränken, konkret mit dem Fokus, Minderjährigen den Zugang zu diesen Diensten zu erschweren. Ziel ist es, zu verhindern, dass Jugendliche damit die neu eingeführten Altersverifikationssysteme umgehen. Ein aktuelles Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) vom Januar 2026 bestätigt dies. Demnach sei der Anstieg der VPN-Nutzung zur Umgehung gesetzlicher Altersverifizierungssysteme „signifikant”. Einige Stimmen fordern, den Zugang zu VPN-Diensten künftig nur noch volljährigen Nutzern zu erlauben.
Grundlage: Der Digital Services Act und die europäische Altersprüfung
Die rechtliche Basis für die geplanten Vorhaben bietet der Digital Services Act (DSA). Dieses zentrale EU-Regelwerk für digitale Dienste ist seit 2024 vollständig in Kraft. Artikel 28 des DSA verpflichtet Plattformen, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen. Auf dieser Grundlage veröffentlichte die EU-Kommission im Juli 2025 einen technischen Bauplan für eine europaweite Altersverifikations-App, die sogenannte „European Age Verification Solution”. Am 29. April 2026 verabschiedete die Kommission eine Empfehlung, welche die Mitgliedstaaten auffordert, die App bis Ende 2026 national auszurollen.
Das geplante System soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter zu bestätigen, ohne dabei weitere persönliche Daten preiszugeben. Technisch umgesetzt werden soll dies unter anderem durch sogenannte Zero-Knowledge-Proofs. Die App soll zudem eng mit dem EU Digital Identity Wallet verknüpft werden, das die Mitgliedstaaten ihren Bürgern ebenfalls bis Ende 2026 zur Verfügung stellen müssen.
Genau hier liegt das Problem: Ein einfaches VPN kann einer Website vortäuschen, der Nutzer greife aus einem Nicht-EU-Staat zu – und kann so die Alterskontrolle umgehen. In Großbritannien, wo der Online Safety Act seit 2025 vergleichbare Alterspflichten eingeführt hat, schoss die VPN-Nutzung um 1.400 Prozent in die Höhe. In Frankreich, das bereits seit Anfang 2025 die Altersverifikation für Pornoplattformen vorschreibt, zeichnet sich ein ähnliches Muster ab.
Das EPRS-Briefing hält fest, dass im Zuge der laufenden Überarbeitung des EU-Cybersicherheitsrechts VPN-Dienste künftig „einer strengeren Regulierung unterliegen könnten”. Dies gelte mit Blick auf Kinderschutzvorgaben explizit einschließlich „Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von VPNs zur Umgehung gesetzlicher Schutzbestimmungen”. Am 26. November 2025 verabschiedete das Europäische Parlament zudem eine Resolution zur Einführung einer digitalen Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien.
Das Spannungsfeld: Wie viel staatliche Kontrolle ist vertretbar?
Was in Brüssel als Kinderschutzmaßnahme diskutiert wird, ruft Datenschützer und Bürgerrechtler auf den Plan. Das EPRS-Briefing selbst beschreibt das Dilemma: Auf der einen Seite fordern Kinderschützer eine regulatorische Antwort auf die massenhafte VPN-Nutzung durch Minderjährige. Auf der anderen Seite warnen Datenschutzorganisationen, dass Altersverifikationspflichten für VPNs erhebliche Risiken für Anonymität und Datenschutz mit sich brächten.
Zudem befürchten viele Kritiker, dass diese Maßnahme nur ein „Soft Sell” für Restriktionen sein könnte, die schon bald ausgeweitet werden könnten. Sie weisen darauf hin, dass gerade westliche Regierungen, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, vergleichbare Maßnahmen in Ländern wie China, Iran oder Russland regelmäßig als Unterdrückung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Informationen kritisiert haben. Human Rights Watch hatte westliche Regierungen dabei explizit dazu aufgerufen, zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Schaffung von Werkzeugen zur Überwindung staatlicher Zensur zu unterstützen.
Nun plant die EU selbst Schritte in eine ähnliche Richtung – wenn auch mit einem grundlegend anderen Anliegen: nicht politische Zensur, sondern der Schutz von Kindern vor schädlichen Online-Inhalten. Ob diese Unterscheidung trägt und wie belastbar sie künftig bleibt, sobald die entsprechende technische Infrastruktur erst einmal steht, darüber wird bereits heute unter Experten und Bürgerrechtlern gestritten. Das EPRS-Briefing selbst räumt ein: Die Frage, wie VPN-Einschränkungen mit Grundrechten wie dem Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung vereinbar sind, sei noch nicht abschließend beantwortet.
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