Im ersten Vierteljahr 2026 ging die Anzahl der Abschiebungen aus der Bundesrepublik zurück, anstatt zuzunehmen. Obwohl die Zahl der neu eingereichten Asylanträge sank, verringerte sich die Menge der insgesamt noch 232.067 ausreisepflichtigen Personen in den ersten drei Monaten dieses Jahres lediglich um 4.807, verglichen mit 6.151 im Vorjahreszeitraum.
Eine Abgeordnete der Linken, die diese Daten erfragt hatte, äußerte erwartungsgemäß ihre Zufriedenheit über den Rückgang, merkte jedoch an, dass die Zahl immer noch deutlich zu hoch sei. Die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt hatte zuvor verstärkte Abschiebungen angekündigt.
Unter diesen Abschiebungen befanden sich 601 in die Türkei, 266 nach Georgien, 230 nach Nordmazedonien, 192 nach Spanien sowie jeweils 178 nach Marokko und Algerien. Nach Afghanistan wurden 27 Personen abgeschoben, nach Syrien und in den Iran jeweils drei. Der Fokus lag dabei auf verurteilten Straftätern. Dennoch waren 547 Kinder und 146 Jugendliche darunter.
„Die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts und damit die Rückführung von Personen obliegt den Ländern”, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Aus diesem Grund könne das Ministerium keine Gründe für diesen Rückgang nennen.
Fest steht: Abschiebungen in die Türkei, nach Georgien und Nordmazedonien – die drei größten Posten – erfolgen nicht im Rahmen des Dublin-Verfahrens, da keines dieser Länder zur EU gehört. Die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus der Türkei ist mit 18 Prozent übrigens relativ hoch; bei Georgien liegt sie bei 0,7 Prozent, und Anträge aus Nordmazedonien werden, wie bei allen Westbalkanstaaten, in der Regel abgelehnt. Gleichzeitig sind dies alles Länder, die zumindest an guten Beziehungen oder sogar einem EU-Beitritt interessiert sind und daher bereitwillig ihre Staatsbürger zurücknehmen.
Spanien taucht als einziges EU-Land in der Liste der häufigsten Abschiebungsziele auf. Dies könnte daran liegen, dass die meisten Einreisen nach Deutschland derzeit aus Frankreich erfolgen – also nicht mehr auf der „traditionellen” Ostroute über den Balkan.
Die Zahl der neu gestellten Asylanträge liegt trotz eines Rückgangs um etwa ein Drittel mit 6.144 im ersten Quartal immer noch über der Zahl der Abschiebungen. Zudem hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die ursprünglich angekündigte „Rückführungsoffensive”, die bereits an bürokratischen Hürden zu scheitern droht, weiter erschwert – im September letzten Jahres entschied das Gericht, dass für das Betreten eines Raumes in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Abschiebung ein richterlicher Durchsuchungsbefehl nötig ist.
Die Gesetzesänderung vom Dezember 2025, wonach bei einer Verbringung in Abschiebehaft nicht mehr automatisch ein Pflichtverteidiger bestellt wird, hat sich nicht in einem Anstieg der Abschiebezahlen niedergeschlagen. Eine weitere geplante Gesetzesänderung, die eine längere Inhaftierung vor einer Abschiebung ermöglichen sollte, wurde bisher noch nicht umgesetzt.
Innenminister Dobrindt möchte außerhalb der EU sogenannte Return Hubs für abgelehnte Asylbewerber einrichten; allerdings hat sich in dieser Frage seit Oktober 2025 nichts mehr getan, sodass nicht einmal die Länder bekannt sind, die dafür in Betracht gezogen werden. Die Erwartungen, die mit dem Regierungswechsel geweckt wurden, haben sich bisher jedenfalls nicht erfüllt.
Mehr zum Thema – Weitere 20 afghanische Straftäter abgeschoben