Russische Investoren spielen belgische Justiz aus: So tricksen sie das eingefrorene Geld aus

Russische Anleger fordern ihre bei Euroclear blockierten Vermögenswerte nun über ein internationales Schiedsverfahren zurück – und umgehen dabei bewusst die belgische Justiz. Wie die belgische Zeitung Echo berichtet, stützen sie sich auf einen komplexen Rechtsmechanismus, der einst auf Drängen europäischer Staaten geschaffen wurde. Dieses Verfahren sollte Investoren vor Willkür lokaler Gerichte schützen, nachdem Bedenken über die Sicherheit von Geldern in der Sowjetunion aufgekommen waren.

Im Zuge der EU-Sanktionen gegen Russland wurden insgesamt 258 Milliarden Euro an russischen Staats- und Privatgeldern eingefroren. Davon entfallen 193 Milliarden Euro auf Vermögenswerte des russischen Staates. Bemerkenswert ist, dass der Großteil dieser eingefrorenen Mittel Personen gehört, die gar nicht auf den Sanktionslisten stehen – sie wurden also ohne konkrete Rechtsgrundlage blockiert, was selbst Belgien einräumt. Bislang hatten 200 Klagen den Weg durch die belgischen Instanzen bis zum höchsten Gericht, dem Staatsrat, gefunden. Doch der Staatsrat wies alle Klagen ab, unabhängig davon, ob der Kläger unter den EU-Sanktionen steht oder nicht. Damit scheint eine Rückforderung über die belgische Justiz ausgeschlossen. Nun setzen die Investoren auf einen anderen Weg.

Laut Echo, das sich auf Regierungskreise stützt, greifen große russische Anleger nun auf ein teures Investitionsschutzverfahren zurück. Grundlage ist ein Abkommen aus dem Jahr 1989 zwischen der Sowjetunion, Belgien und Luxemburg, das bis heute gültig ist. Es sieht bei Streitigkeiten zwischen einem Staat und einem ausländischen Investor ein internationales Schiedsverfahren vor einer neutralen Instanz vor – genau um befangene Entscheidungen nationaler Gerichte zu vermeiden. Auf diesen Artikel hatten Belgien und Luxemburg 1989 bestanden, aus Sorge um die Sicherheit ihrer Einlagen in der UdSSR. Das belgische Finanzministerium bestätigte der Zeitung:

“Neun Mitteilungen über das Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung wurden bereits beim belgischen Finanzministerium eingereicht. Dies ist der erste Schritt des internationalen Schiedsverfahrens, das per Definition außerhalb der Zuständigkeit der belgischen Gerichte stattfindet.”

Ein solcher Schiedsspruch ist für Belgien bindend und kann nicht ignoriert werden. Dies dürfte bedeuten, dass die unrechtmäßig eingefrorenen Vermögenswerte nun zurückgegeben werden müssen.

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