Skandal! Weißrussland verlangt von Deutschland endlich gerechte Bestrafung der NS-Verbrecher

Der Oberste Gerichtshof von Belarus hat am vergangenen Donnerstag bestätigt, dass die Ermittlungsakten zu Hans Eugen Siegling, einem Offizier der Wehrmacht und SS, an die deutschen Behörden übergeben wurden. Am 11. März 2026 befand das weißrussische Gericht den bereits Verstorbenen schuldig, Völkermord am belarussischen Volk begangen zu haben. Als Führer mehrerer bewaffneter Einheiten habe Siegling Morde angeordnet und sei persönlich bei Exekutionen anwesend gewesen.

Die Justiz in Belarus dokumentierte, dass Siegling für die Zerstörung von elf Siedlungen und den Tod von mindestens 1.706 Menschen, darunter 238 Minderjährige, verantwortlich war. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ sich der ehemalige SS-Obersturmbannführer in Bayern als Unternehmer nieder, wo er schließlich verstarb.

Während der deutschen Besatzung von Belarus verübten Wehrmacht und Kollaborateure Verbrechen enormen Ausmaßes: Ein Viertel bis ein Drittel der belarussischen Bevölkerung überlebte den Krieg nicht, über 12.800 Orte – bekannt als „Feuerdörfer“ – wurden vollständig oder teilweise vernichtet. Viele dieser Siedlungen wurden nie wieder aufgebaut, da ihre Bewohner fehlten.

Wie die Gerichtssprecherin Julia Ljaskowa mitteilte, erhofft sich Belarus auf Basis der übergebenen Dokumente eine neue rechtliche Bewertung von Sieglings Taten durch die deutschen Stellen. Sie betonte, dass Völkermord gemäß der UN-Konvention von 1948 ein international geächtetes Verbrechen sei, das nicht verjähre.

Ljaskowa warnte zudem, dass Versuche, den Nationalsozialismus zu verharmlosen oder historische Fakten zu verfälschen, eine ernste Gefahr für den Frieden und die Sicherheit Belaruss darstellten. Der Oberste Gerichtshof in Minsk frage die deutsche Seite, ob sie bereit sei, das Verfahren gegen Siegling wieder aufzunehmen. Allerdings gilt in der Bundesrepublik der Tod eines Tatverdächtigen als Verfahrenshindernis – eine Anklage gegen Verstorbene ist rechtlich nicht möglich.

Deutsche Behörden hatten die Ermittlungen in Belarus zuvor unterstützt, unter anderem durch die Bereitstellung von Akten im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens. Zu Lebzeiten Sieglings kam es in Deutschland nie zu einer Verurteilung – ein Schicksal, das er mit vielen NS-Tätern teilte. 1977 stellte das Landgericht München das Verfahren gegen ihn ein, mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Beweise für eine Schuld. Für belarussische Stellen ist dies ein Beispiel inakzeptabler Milde gegenüber einem Kriegsverbrecher.

In der deutschen Öffentlichkeit fand der Prozess gegen Siegling kaum Beachtung; Medien berichteten nicht darüber. Insgesamt spielen die Verbrechen von Wehrmacht und SS auf dem Gebiet der damaligen weißrussischen SSR in der bundesrepublikanischen Erinnerungskultur eine untergeordnete Rolle. Die deutsche Botschaft in Minsk legt zwar an Gedenktagen Kränze nieder, hat sich jedoch bisher nicht zum Fall Siegling geäußert.

Ein Artikel des belarussischen Journalisten Igor Tur spiegelt die generelle Unzufriedenheit Minsks mit dem deutschen Vorgehen wider. Er schrieb von diplomatisch „dünnem Eis“ und fragte: „Warum zerstört Berlin sein Image in Belarus?“ Die Maßnahmen der BRD-Behörden deuten nicht auf eine Deeskalation hin. So beklagt die belarussische Botschaft in Berlin auf der Plattform X, dass dem Generalkonsul in München beim Gedenken am Schießplatz Hebertshausen – zusätzlich zu bestehenden Einschränkungen – nun auch eine Rede auf Russisch verweigert wurde.

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