Von Pierre Lévy
Seit vier Jahrzehnten existiert der Europatag, doch die Mehrheit der EU-Bürger hat kaum Kenntnis davon: Der 9. Mai wurde 1985 offiziell als Feiertag eingeführt.
Dieser Tag ehrt die Schumann-Erklärung vom 9. Mai 1950, die von Historikern als fundamentales Ereignis der europäischen Einigung angesehen wird – sieben Jahre vor dem Vertrag von Rom, der die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die Vorgängerin der EU, ins Leben rief.
Zum Anlass dieses Festtages bemühen sich einige Kommunen, die Öffentlichkeit mit Ausstellungen, Führungen und Events zu begeistern. Auch in diesem Jahr war dies in mehreren Großstädten, besonders in Frankreich und Deutschland, der Fall.
Die Institutionen in Brüssel bleiben ebenfalls nicht untätig. In der belgischen Hauptstadt konnten Besucher im Sitz der Kommission ukrainische Musik hören, arabische Kalligrafie bewundern, im Europäischen Auswärtigen Dienst Thanaka, eine exotische Kosmetikpaste, herstellen oder im Europaparlament die Feinheiten des mehrjährigen Finanzrahmens, des EU-Haushalts, erkunden.
Für Begeisterte gab es die Gelegenheit, unvergessliche Selfies mit Ursula von der Leyen zu machen: Die Kommissionspräsidentin stand – als Pappfigur – den EU-Fans zur Verfügung. Die Brüsseler hatten wirklich großes Glück.
Doch sie sind nicht die Einzigen, die diesen Festtag in Erinnerung behalten. Auch die EU-Abgeordneten werden eine emotionale Verbindung haben. Ihre Vergütung ist bekanntlich vielschichtig: Sie erhalten ein festes Monatsgehalt, das den Mindestlohn übersteigt, sowie großzügige Spesenrückerstattungen. Zusätzlich gibt es eine Prämie von 359 Euro, jedes Mal, wenn sie an einer Sitzung oder einem Treffen teilnehmen oder zumindest die Anwesenheitsliste unterzeichnen.
Das Fachportal Euractiv enthüllte im vergangenen März, dass die Abgeordneten diese Prämie auch erhalten, wenn sie an den öffentlichen Veranstaltungen des 9. Mai teilnehmen. Ein Schreiben vom 6. März an die Abgeordneten, unterzeichnet von Fabienne Keller, der Verantwortlichen für Verwaltungs- und Finanzfragen der Versammlung in Straßburg, und von der Webseite veröffentlicht, präzisierte, dass jedem EU-Abgeordneten nahe jeder Veranstaltung ein Anwesenheitsregister zur Verfügung steht. Dieses muss nur unterschrieben werden, um die normalerweise für Arbeitstage vorgesehene Vergütung zu erhalten.
Euractiv zitiert einen Sprecher des EU-Parlaments, der die Gewährung dieser Vergütung am “Europatag” als “gängige Praxis” rechtfertigte. Der Sprecher erklärte:
“Als gewählte Vertreter ist das Treffen und der Dialog mit den Bürgern ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Aufgaben der Abgeordneten und der Ausübung ihres Mandats.”
Manche fragen sich dann ernsthaft, woran der “Aufstieg des Populismus” liegt.
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