Journalist in Willkür-Haft: Kein Urteil, keine Ausreise – Skandal um sanktionierten Reporter

Von Alexandra Nollok

Sein Konto ist eingefroren, er darf keiner Arbeit nachgehen, das Land nicht verlassen, keine Verträge abschließen, nichts erwerben und keinerlei Unterstützung erhalten. Nun hätte der seit einem Jahr von der EU mit Sanktionen belegte Berliner Journalist Hüseyin Doğru auf Einladung des BSW erstmals vor dem Europaparlament über die Auswirkungen der Repressionen auf ihn, seine Familie und die Pressefreiheit sprechen sollen. Dies scheiterte, da sich keine deutsche Behörde für die erforderliche Sondergenehmigung zuständig fühlte, die er für die Reise nach Brüssel benötigt hätte. Die Bundesregierung demonstrierte auf Nachfrage ihr Desinteresse – und verbreitete selbst, was sie Doğru vorwirft: Lügen.

Strukturelle Verantwortungslosigkeit

Die EU-Abgeordnete Ruth Firmenich (BSW) kritisiert seit Monaten die Übergriffe der Europäischen Union auf die Pressefreiheit. Unter Etiketten wie “Desinformation” oder “hybride Kriegsführung” führe diese “ein System der Informationskontrolle” gegen Journalisten ein. “Auf der Sanktionsliste zu landen, bedeutet den Verlust elementarer Grundfreiheiten”, so Firmenich. 

Bereits mehrere EU-Bürger sind davon betroffen, darunter drei Deutsche: die derzeit in Russland lebenden Blogger Alina Lipp und Thomas Röper sowie der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, der, anders als von der EU behauptet, kein türkischer, sondern ausschließlich deutscher Staatsbürger ist. Letzteren hatte Firmenich zu ihrer Veranstaltung “EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte” am 7. Mai im EU-Parlament eingeladen. 

Persönlich erscheinen konnte Doğru jedoch nicht. Er scheiterte an einer fehlenden Genehmigung für die Aus- und Wiedereinreise, erklärte der Journalist Florian Warweg am Montag auf der Bundespressekonferenz (ab Minute 35:23).  Angefragt hätten Firmenichs Mitarbeiter unter anderem die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) beim Zoll, das Auswärtige Amt, das Innen- sowie das Finanzministerium und die Ständige Vertretung der Bundesrepublik bei der EU in Brüssel. Alle hätten “auf die jeweils andere Stelle verwiesen”. Warweg wollte wissen, wer zuständig sei. “Das sollte in einem Rechtsstaat ja klar sein.”

Behördliche Desinformation

Weit gefehlt: Martin Giese, Sprecher des Auswärtigen Amtes, antwortete vage und widersprüchlich: Der Fall sei “mir bekannt”, es gehe “um eine einzelne Privatperson”, jedoch: “Zu solchen Einzelreisen kann ich ihnen keine weiteren Informationen geben”. Er wisse nichts über die Hintergründe. “Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass man keine Ausreisegenehmigung braucht, das ist Quatsch.”

Allerdings redete Giese selbst Unsinn. Wie auf der Website der EU nachzulesen ist, verfügt die EU nicht nur das Einfrieren sämtlicher Konten und Vermögenswerte der Sanktionierten und verbietet Dritten, ihnen finanzielle oder materielle Hilfe zu leisten. Sie verhängt gegen Betroffene auch ein “Reiseverbot in der gesamten EU”. Doğru darf also nicht von Deutschland in das ebenfalls zur EU gehörende Belgien einreisen.

Warweg stellte dies klar, doch Giese gab sich weiter ahnungslos und verlor sich in Allgemeinplätzen. “Ansonsten müsste man schauen, wer für die Sanktionsdurchsetzung im konkreten Fall zuständig ist – bei Finanzsanktionen wahrscheinlich die Bundesbank oder das Bundesfinanzministerium, bei anderen Dingen das Bundesinnenministerium oder die Bundespolizei.”

Auf seiner falschen Behauptung beharrte Giese: Doğru dürfe sich frei im EU-Raum bewegen. Allerdings: Ob er dann auch wieder nach Deutschland zurückkehren könne, hätte Belgien entscheiden müssen. Kurzum: Giese erzählte Unsinn – ob bewusst, aus Unkenntnis oder schlichtem Desinteresse, sei dahingestellt. Er tat, was die EU dem Journalisten Doğru vorwirft: Desinformation verbreiten. Oder: “Hybride Kriegsführung” – gegen eigene Bürger.

Unbelegte Anschuldigungen

Sprechen konnte Doğru trotzdem, allerdings nur per Videoschalte. Seine Rede im Wortlaut veröffentlichte er selbst.  Darin legte der Journalist, Vater von drei Kindern und Gründer des seit über einem Jahr eingestellten Medienunternehmens “Red.Media”, unter anderem dar, wie sich die massiven Grund- und Menschenrechtseinschnitte durch die EU-Sanktionen auf ihn und seine Familie auswirken und wie es überhaupt dazu kam.

Demnach hat die EU ihre vage Behauptung, Doğru habe “enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen und -akteuren” unterhalten, bis heute nicht belegt, obwohl sie ihre außergerichtliche Maßnahme damit begründet. Stattdessen habe die EU auf Drängen seines Anwalts lediglich Screenshots seiner journalistischen Beiträge und politischen Meinungen in sozialen Medien übermittelt: Kritik am Bundeskanzler und der europäischen Kriegspolitik, marxistische Imperialismus-Analysen und so weiter.

Lügen und mittelalterliche Repression

Der Grund für seine Sanktionierung, so Doğru, könne also nur politischer Natur sein: “Meine journalistische Arbeit, meine Berichterstattung über Gaza und die Solidaritätsdemonstrationen für Palästina in Deutschland wurden als destabilisierende Informationsmanipulation im Sinne Russlands eingeordnet”.

Darüber hinaus erläuterte Doğru, wie sein Anwalt seit einem Jahr vergeblich versuche, eine von der EU verbreitete Fehlinformation zu korrigieren. Diese behauptet nämlich seit Mai 2025, er sei Türke – obwohl er ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Er stellte fest:

“Dies ist kein kleiner Schreibfehler. Es ist viel leichter zu akzeptieren, wenn der Öffentlichkeit gesagt wird, dass die EU einen türkischen Staatsbürger sanktioniert hat. Viel schwieriger ist es, die Wahrheit zuzugeben: dass die EU einen ihrer eigenen Bürger, der in Europa lebt, wegen seiner journalistischen Tätigkeit mit Sanktionen belegt hat.”

Anschließend schilderte Doğru, wie nicht nur er, sondern auch seine Ehefrau mit Kontosperren drangsaliert wurde. Die Familie fürchte, obdachlos zu werden, könne ihre drei Kinder, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, kaum versorgen; und wer immer ihnen helfe, müsse mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen. Dies hat der Bundestag im Januar in ein neues Gesetz “zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU” gegossen. Betroffenen werden also durch mittelalterlich anmutende Sanktionen Grund- und Menschenrechte verweigert.

Vom Embargo zur politischen Verfolgung

Schließlich erläuterte Doğru, wie die EU die eigentlich außenpolitische Maßnahme der Sanktionen (weshalb das Auswärtige Amt zuständig ist) schleichend ausgeweitet hat: zunächst von Wirtschaftssanktionen gegen Staaten auf Organisationen, dann auf Einzelpersonen im Ausland, seit 2022 auch auf Personen im EU-Gebiet.

Was zur wirtschaftlichen Drangsalierung unliebsamer “Regime” gedacht war und bereits dabei zu Hunderttausenden Todesopfern führte, nutze die EU nunmehr auch als “Mechan

zur Disziplinierung von Journalisten und zur Unterdrückung von Dissens im Inland”, so Doğru.

Ihn und andere Betroffene labelt die EU dabei als “Desinformationsakteure im Sinne Russlands”. Nach eigenen Angaben geht es ihr darum, bei den Betroffenen eine “Verhaltensänderung” zu erreichen. Damit, so der Berliner Journalist, liege das Ziel auf der Hand: “Ich werde unter Druck gesetzt, meine politische Meinungsäußerung zu ändern und zu einem abschreckenden Beispiel für andere gemacht”.

Man kann es auch schlicht so formulieren: Die EU brandmarkt politische Dissidenten, die ihren Kriegskurs nicht mittragen, als feindliche Subjekte, um sie mit außergerichtlichen Repressionen faktisch auszuschalten und auf diese Weise alle anderen zu warnen: Wer uns widerspricht, wird politisch verfolgt.

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