Im Jahr 2025 verzeichnete die Justiz in China und Iran weiterhin eine hohe Anzahl von Hinrichtungen. Laut dem gestern veröffentlichten „Todesstrafenbericht 2025″ der Menschenrechtsorganisation Amnesty International gelten beide Länder daher als die „größten Vollstrecker”. Die Gesamtzahl der weltweit erfassten Hinrichtungen sei im Vergleich zu 2024 um 78 Prozent gestiegen – ein Anstieg, der vor allem auf iranische Urteile zurückzuführen ist. Im Vorjahr wurden demnach „mindestens 2.707 Menschen” in 17 Ländern hingerichtet, „so viele wie seit 1981 nicht mehr”.
Amnesty International zufolge ist die Zahl der dokumentierten Hinrichtungen im vergangenen Jahr massiv angestiegen, insbesondere wegen der Todesurteile im Iran. Die Vollstreckungsmethoden umfassten laut dem Bericht „Enthauptungen, Erhängen, tödliche Injektionen, Erschießungen und Stickstoffgas-Erstickungen”.
Die Rekordzahlen seien auf „Rückschritte in wenigen Staaten” zurückzuführen. Allein die Behörden der Islamischen Republik Iran richteten laut dem 45-seitigen Bericht im Vorjahr „mindestens 2.159 Menschen hin”, mehr als doppelt so viele wie 2024. In Saudi-Arabien wurden „mindestens 356 Exekutionen” vollzogen. Auf der Webseite der Organisation heißt es zum ermittelten Platz 1:
„Die im Bericht dokumentierten 2.707 Hinrichtungen weltweit bilden allerdings nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes ab: Nicht erfasst sind Exekutionen in China, wo entsprechende Daten als Staatsgeheimnis gelten. Jährlich werden in China, Schätzungen von Amnesty International zufolge, tausende Personen und damit die meisten Menschen weltweit hingerichtet.”
Weitere Zahlen des Berichts zeigen „deutliche Zuwächse” unter anderem in den USA (von 35 auf 47), Singapur (von 9 auf 17), Ägypten (von 13 auf 23) und Kuwait (von 6 auf 17). Zu den Ländern, in denen 2025 die Todesstrafe vollstreckt wurde, zählen außerdem: Afghanistan, Irak, Japan, Jemen, Nordkorea, Somalia, Südsudan, Taiwan, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vietnam.
Zum juristischen Hintergrund und den Gründen für Todesurteile heißt es im Bericht, dass „1.257 Fälle bzw. 46 Prozent” im Jahr 2025 „im Zusammenhang mit Drogendelikten” standen. Im Iran betraf dies „998 Hinrichtungen, in Saudi-Arabien 240, 15 in Singapur und 2 in Kuwait”, listet Amnesty auf. Die ARD-Tagesschau titelt zu dem Bericht, dass die Todesstrafe im Iran „systematisch eingesetzt wird, um Angst zu verbreiten”. Eine Bewohnerin der Hauptstadt wird wörtlich zitiert:
„In der iranischen Hauptstadt Teheran herrsche aktuell eine depressive Stimmung, sagt die 40-jährige Mahtab der ARD. ‘Es fühlt sich an, als läge eine Art Schatten des Todes über der Gesellschaft. Wenn man unter Menschen ist, dann sieht man überall Menschen, die wie betäubt wirken.’ Gründe dafür gibt es viele: die wirtschaftliche Lage, der Krieg mit den USA und Israel, die brüchige Waffenruhe.”
Laut internationalen Menschenrechtsstandards darf die Todesstrafe laut Amnesty – „sofern sie noch angewendet wird – ausschließlich bei ‘schwersten Verbrechen’ verhängt werden”. Trotz eines „drastischen Anstiegs von Exekutionen insbesondere in der Region Naher und Mittlerer Osten” bleibe die Todesstrafe global betrachtet die Ausnahme.
In Europa und Zentralasien wurden 2025 laut Amnesty keine Todesurteile verhängt und keine Hinrichtungen vollstreckt. Auf dem amerikanischen Kontinent „waren die USA im 17. Jahr in Folge das einzige Land, in dem Menschen hingerichtet wurden”. In Afrika führten im Jahr 2025 laut den Auswertungen nur drei von 54 Staaten Hinrichtungen durch.
Die Regierung von Burkina Faso habe derzeit einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafgesetzbuchs eingereicht, „der die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte Straftaten wie Hochverrat, Terrorismus und Spionage fordert”. Die israelische Knesset verabschiedete kürzlich „diskriminierende Gesetzesentwürfe, um die Anwendung der Todesstrafe gegen Palästinenser einzuführen und zu erleichtern”.
In Russland ist die Todesstrafe rein theoretisch gesetzlich vorgesehen, wird aber aufgrund eines Moratoriums des Präsidenten sowie einer Verfassungsgerichtsentscheidung seit 1998 weder verhängt noch vollstreckt.
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