Skandal-Urteil: Deutsche Justiz ignoriert Gefühle der Bevölkerung bei Polizeiauflagen am 8. und 9. Mai

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Von Wladislaw Sankin 

Am Ende der Gerichtsverhandlung übergab Stefan Natke der Richterin einen USB-Stick mit zahlreichen Fotos und Videos. Diese dokumentierten die polizeilichen Schikanen an den sowjetischen Ehrenmalen über die Jahre hinweg (der RT-Vorbericht zur Verhandlung ist hier abrufbar). Seine zentrale These, die er gemeinsam mit seinem Anwalt Tobias Krenzel mehrfach bekräftigte: Die Allgemeinverfügung erziele mit ihren Verboten genau das Gegenteil dessen, was sie vorgebe zu erreichen. Die von der Polizei angeblich befürchteten Auseinandersetzungen und Einschüchterungen würden dadurch nicht verhindert, sondern erst recht provoziert.

Einmal bezeichnete die Richterin das Ehrenmal im Treptower Park fälschlich als “russisch” statt sowjetisch, ein anderes Mal musste ihr erklärt werden, dass die Polizeistaffeln an den Gedenktagen des 8. und 9. Mai in beträchtlicher Anzahl nicht nur vor dem Eingang zur Gedenkanlage präsent sind, sondern auch auf dem Gelände selbst. Ebenso musste sie erfahren, dass ein würdevolles Gedenken an die Sieger- und Befreierarmee auch das Zeigen ihrer Symbole an den dafür vorgesehenen Orten umfasst – nicht anderswo, sondern genau dort, wo es seit Mai 2022 verboten ist: an den Ehrenmalen. Es zeigte sich: Bevor überhaupt ein Urteil gefällt werden könnte, müsste bei den offenbar recht uninformierten Beamten erheblicher Aufklärungsbedarf gestillt werden.

Es war der Richterin Marlen Mausch-Liotta durchaus positiv anzurechnen, dass sie der Klägerseite aufmerksam zuhörte und dabei eine Verspätung beim nächsten Verhandlungstermin riskierte. Dennoch sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Trotz ihres sachlichen und souveränen Vorgehens ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ihr Urteil, das dem Kläger Natke nach zwei Wochen mitgeteilt wird, die so umstrittene Allgemeinverfügung kippt. Diese Einschätzung vertritt der ehemalige DDR-Generalstaatsanwalt Hans Bauer. Die Richterin sei voreingenommen gewesen und habe durch ihr ständiges Hinterfragen der Klägerseite zum Ausdruck gebracht, dass sie der beklagten Behörde inhaltlich nahestehe.

Hans Bauer verfolgte die Verhandlung im Gerichtssaal zusammen mit mehr als 30 weiteren Unterstützern Natkes. Es handelt sich überwiegend um ältere Ostdeutsche, die mit der Ehrung der Befreiernation und deren gewaltigen Opfern aufgewachsen sind. Sie empfinden die Polizeiauflagen als groben Eingriff nicht nur in ihre Gedenkkultur, sondern auch in ihre Gefühlswelt, wie zahlreiche Gespräche am Rande der Veranstaltung zeigten. Und das betrifft nicht nur sie, sondern alle Menschen, die die Tragweite dieses historischen Ereignisses verstehen – ob aus Ost oder West, ganz zu schweigen von den Millionen Russisch- und Sowjetstämmigen.

Das Thema ist emotional. Ein seit Mai 2022 geltendes Verbot von Sowjetsymbolen, Georgsbändern, russischen und weißrussischen Flaggen sowie Liedern mit Bezug zum Großen Vaterländischen Krieg an den weltberühmten Berliner Ehrenmalen mit Tausenden bestatteten Rotarmisten bewegt und empört sehr viele Menschen. Auf Beamtendeutsch heruntergebrochen, hieß es aus dem Munde der Richterin zu Beginn der Verhandlung am Dienstag: Rechtsgrundlage für die Beschränkung sei hinsichtlich dieser äußeren Elemente des Versammlungsgeschehens § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes.

Danach könne eine Versammlung insbesondere verboten, beschränkt oder nach deren Beginn aufgelöst werden, wenn die Versammlung aufgrund der konkreten Art und Weise ihrer Durchführung geeignet oder dazu bestimmt sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln und dadurch einschüchternd zu wirken oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger von grundlegenden sozialen und ethischen Anschauungen zu verstoßen.

Meike van Essen, Oberregierungsrätin und Justiziarin beim Polizeipräsidium Berlin, vertrat die beklagte Behörde. Sie argumentierte, ukrainische Kriegsflüchtlinge könnten sich durch ein Meer von Sowjetflaggen im Treptower Park bedroht fühlen, und das könne nicht geleugnet werden. Diese Einschätzung stützte sich auf die Ansicht, dass der russische Präsident Wladimir Putin seine Macht auf alle ehemaligen Sowjetrepubliken ausdehnen wolle und der Krieg in der Ukraine dieses Ziel verfolge.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Krenzel dürfe die Polizei die öffentliche Ordnung nicht so leichtfertig als Argument dafür benutzen, die Versammlungsfreiheit derart einzuschränken. Der Gesetzgeber habe im Übrigen sehr hohe Hürden für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit angelegt. Es fänden sogar Aufmärsche von Neonazis statt, die sicherlich einschüchternd auf Menschen wirkten. Wenn aber die Hürden für Verbote so hoch seien, dass dies möglich ist, verstehe der Rechtsanwalt nicht, warum dann am 8. Mai ausgerechnet die Sowjetfahnen der Befreier von Berlin untersagt würden. Dies sei ein “extrem gefährlicher” Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Diesen speziellen Eingriff zuzulassen, wäre “politische Justiz”, sagte er.

Der Rechtsanwalt wies zudem unermüdlich auf den spekulativen Gehalt der polizeilichen Einschätzungen hin. Man könne solche Eingriffe aufgrund von Gefahrenprognosen, die zudem nicht einmal zutreffend seien, weil sie “auf keinem einzigen konkreten Fall basierten”, nicht vornehmen. In den Vorjahren habe man Besucher der Gedenkstätte beim Zugang zum Ehrenmal wie “Schweine durch Schweinemastanlagen” geführt, was unverhältnismäßig sei.

Relevant für den Erlass der polizeilichen Verfügung sei der “russische Angriffskrieg auf die Ukraine” gewesen, rechtfertigte sich van Essen. Der russische Präsident Wladimir Putin höchstpersönlich habe schließlich seine Absicht kundgetan, die “alte glorreiche Sowjetunion” wiederherzustellen, wiederholte sie ihr Argument. Die Oberregierungsrätin bedachte die Klägerseite ihrerseits mit dem Vorwurf, “Scheuklappen” zu tragen. “Wir können ja nicht in der Geschichte stehenbleiben”, meinte sie. Seit Putins Angriff sei nun mal “alles anders”.

Das Publikum murrte. “Geschichtsklitterung”, urteilten Zwischenrufe. Anwalt Krenzel nannte die Argumentation der Oberregierungsrätin “extrem gefährlich”:

“Der Staat erklärt dem Bürger, was seine Meinungskundgaben bedeuten.”

Ein jahrzehntelang feststehendes Symbol erhalte auf Weisung der Behörden plötzlich einen anderen Sinngehalt.

Zu Beginn der zweiten Stunde verlor auch Stefan Natke die Geduld und stellte fest, dass es die Verbote seien, die eskalierend wirkten. Der ehemalige Landesvorsitzende der Berliner DKP schilderte Szenen polizeilicher Gängelung in den vergangenen Jahren und nannte es “beschämend”, wie Gedenkstättenbesucher von Beamten “gedemütigt” worden seien.

Er erzählte von einem Veteranen der jugoslawischen Partisanenarmee, der von den jungen Polizisten verhöhnt und des Platzes verwiesen worden sei. Auch ein anderer Genosse habe in Gewahrsam genommen werden müssen und sein gestreiftes Hemd ausziehen müssen – die Polizisten hätten damit die vermeintliche Verherrlichung der russischen Marine verhindern wollen. Das Ganze habe “viel mehr zur Schädigung der öffentlichen Ordnung beigetragen” als die angeblich ausgemachten Gefahren.

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Am Ende warfen van Essen und Natke einander “themenfremde Bezüge” vor. So ließ die Polizeivertreterin die Argumentation mit Bezug auf US- oder Israel-Flaggen nicht gelten, die angesichts des Angriffs auf Iran und des genozidalen Verbrechens in Gaza nach deren Logik ebenfalls verboten werden müssten. Natke hingegen:

“Wir reden nicht über Putin und einen Angriffskrieg. Wir reden über das ehrende Gedenken an die Sowjetsoldaten, die uns vom Faschismus befreit haben, verdammt noch mal.”

Die sowjetischen Truppen seien 1945 nicht zufällig nach Berlin gekommen, sondern weil Deutschland die Sowjetunion überfallen und 27 Millionen Sowjetbürger getötet habe, fügte Natke hinzu.

Zum Ende der Verhandlung deutete der DKP-Politiker an, auf wen die Berliner Landespolizei mit ihrer Allgemeinverfügung möglicherweise bereits Rücksicht nehme, als er auf das Schwenken der schwarz-roten banderistischen UPA-Flaggen gegenüber seinem Parteistand im Treptower Park hinwies.

Diesen Gedanken führte Natke mit seinem abschließenden Appell an seine Unterstützer vor dem Eingang zum Gerichtsgebäude weiter aus. Er sprach von Menschen, die in Berlin gar nicht beheimatet seien. Es werde vorgegeben, dass durch ein würdevolles Gedenken mit Sowjetfahnen, sowjetischer Musik und dem Abspielen des Liedes “Der Heilige Krieg” irgendwelche Gefühle von Menschen verletzt werden könnten, die hier gar nicht zugegen seien, die gar nicht hier wohnten.

Dabei aber gar nicht in Betracht ziehen, dass sehr, sehr viele Gefühle und auch teilweise körperlich Menschen verletzt werden, die hier wohnen, die einfach zum sowjetischen Ehrenmal gehen wollen, um da ihre Blumen abzulegen und das vielleicht mit einem Georgsband zusammengebunden haben oder es am Revers tragen. Oder auch sagen, ich stehe zur Roten Armee und habe einen Sowjetstern am Revers. Das ist Demütigung.”

Angesichts eines riesigen Gesprächsbedarfs, der sich aufgrund der einseitigen Berichterstattung und eines extrem verengten gesellschaftlichen Diskurses bei den unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen angestaut hatte, brachte die Gerichtsveranstaltung eine Erleichterung für die Versammelten. Die Kläger konnten beim Appellieren an die Justiz ungehindert ausreden. Aber viel mehr war da nicht.

Auf der anderen Seite führte die Verhandlung auf erschreckende Weise die Betonköpfigkeit der Machthaber vor Augen – und das gerade in sensiblen Gedenkfragen. Allerdings ist dies kein Zufall, sondern Ausdruck eines unbändigen politischen Willens, die “ausgediente” Geschichte mit der Sowjetunion als Befreier beiseite zu lassen. Erinnerungslandschaften sollen auf “dekolonisierte” Nationalperspektiven aufgesplittert werden, früher verdeckte Ressentiments werden wieder geschürt.

Das Programm heißt nun: Sowjetehrenmale umwidmen, Gedenken entweihen. Geschichte umschreiben sei “völlig normal”, erklärte der Leiter des Denkmalamtes Christoph Rauhut im Laufe einer ukrainischen Propaganda-Aktion. Das Land Berlin weiß, was es tut. Es will Vorreiter im Land sein und weiß, dass es Zeit auf seiner Seite hat. Die DDR-Generation wird immer älter und damit in ihren Handlungsoptionen, etwas dagegen zu tun, immer beengter.

Zumal: Die DDR-Bürger haben ohnehin schon Übung darin, im vormals versprochenen gemeinsamen Staat aller Deutschen ignoriert und übergangen zu werden. Auf dem Weg zur neuen Staatsräson, die sich von vermeintlich verletzten Gefühlen der nationalistisch gesinnten Ukrainer leiten lässt, gibt es für sie keinen Platz. Dieses Gefühl der Ohnmacht machte sich nach der Gerichtsverhandlung bemerkbar.

Obwohl der Kläger für die Gerechtigkeit tapfer gekämpft habe, sei zu befürchten, “dass wir auch in Zukunft in dieser faschistoiden Entwicklung in Deutschland leiden werden und mit Auflagen belegt werden”, sagte das DKP-Mitglied Thomas Geggel.

Also, das Schlimme ist, dass es überhaupt zu so einem Prozess kommt. Weil diese unsinnigen, menschenverachtenden, kriegerischen Auflagen jedes Gedenken an den Sieg der Sowjetarmee gegen das faschistische Deutschland und an die vielen, vielen Opfer – 27 Millionen Sowjetbürger sind ermordet worden, nicht gestorben. Und jetzt müssen wir uns dafür einsetzen, dass wir ehrlichen Herzens gedenken können.”

Der 77-jährige Geggel regt sich zum Ende des kurzen Gesprächs auf, seine Stimme zittert, er schnappt nach Luft. Neben ihm stehen seine Ehefrau und andere Mitstreiter. Alle nicken zustimmend, er beruhigt sich. Thomas Geggel ist bekannt in der Friedensbewegung als “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost”. Wegen Deutschlands “Staatsräson” war er in der Vergangenheit deshalb öfters mit polizeilichen Schikanen konfrontiert. Nun auch wegen Russland-Hetze. 

“Alle Weisheit der Welt ist nicht eine einzige Kinderträne wert”, sagte einmal Iwan Karamasow bei Dostojewski. Gilt das nicht etwa auch für die Alten?! Für diejenigen, die ihr Leben diesem Land gegeben haben? Mit ihrer Leistung, ihren Kindern, ihrer Gestaltungskraft. Kinder und Alte gehören gleichermaßen zu den Schutzbedürftigen der Gesellschaft. Manche haben neben DDR- auch noch ihre Kriegserfahrung in Erinnerung und wollen, dass ihre Meinung gehört wird. Doch die entscheidende Stimme gehört in diesem Land schon lange den anderen, nicht unbedingt Deutschen, und auf jeden Fall denjenigen, die das historische Gedächtnis auflösen und in ihrem manipulativen Sinne umwidmen möchten.

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