Bürgergeld-Streit eskaliert: Ukrainer profitieren von Chaos zwischen Bund und Ländern

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Finanzstreit um ukrainische Geflüchtete: Berlin und Länder blockieren sich gegenseitig

Der Konflikt zwischen dem Bund und den Bundesländern über die finanzielle Unterstützung ukrainischer Staatsbürger in Deutschland verschärft sich zusehends. Nun droht dieser Streit die bereits beschlossenen Sparvorhaben zu torpedieren, die durch eine Gesetzesänderung eigentlich bereits fixiert waren. Ursprünglich hatte das Bundeskabinett im November 2024 beschlossen, dass ukrainische Schutzsuchende, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen – anstelle des höheren Bürgergeldes. Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel sollte bereits ab dem 1. Juli 2025 greifen. Doch die unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Regierungsebenen gefährden nun den gesamten Zeitplan, was vor allem für den Bundeshaushalt finanzielle Konsequenzen hätte.

Allein zwischen November 2024 und Ende April 2025 erhielten 54.981 im Ausländerzentralregister verzeichnete ukrainische Geflüchtete existenzsichernde Leistungen – in den allermeisten Fällen handelte es sich um Bürgergeld. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier hervor, die der Welt am Sonntag vorliegt. Die Koalition könnte bis Juni noch einlenken, doch eine Einigung bleibt bislang aus. “Die Einwanderung Zehntausender Ukrainer ins Bürgergeld findet nach wie vor statt”, kritisiert Münzenmaier und fügt frustriert hinzu: “Es gilt weiter: Viel versprochen, nichts gehalten.” Die Fronten sind derzeit verhärtet: Die Vertreter der Bundesländer weigern sich strikt, die mit der Gesetzesänderung verbundenen finanziellen Belastungen zu übernehmen.

Der Hintergrund ist komplex, aber entscheidend: Das Bürgergeld wird vollständig vom Bund finanziert. Die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – für alleinstehende Personen etwa 120 Euro weniger pro Monat – muss hingegen aus den Länderhaushalten bestritten werden. Ursprünglich war vereinbart, dass der Bund diese Mehrkosten vollständig ausgleicht. Doch die Bundesregierung ist nun nur noch bereit, einen Teil dieser Summe zu übernehmen. Die Länder fürchten daher eine massive finanzielle Mehrbelastung – und verweigern die Zustimmung.

Doch die ganze Diskussion um den Rechtskreiswechsel betrifft ohnehin nur einen Bruchteil der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland. Der Großteil der rund 1,4 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit – darunter etwa 1,2 Millionen sogenannte Schutzsuchende – ist bereits zwischen 2022 und 2024 eingereist. Warum diese Menschen weiterhin in großem Umfang Sozialleistungen beziehen und daran offenbar nicht gerüttelt wird, bleibt unklar. Stand Oktober 2025 erhielten 657.000 Ukrainer Bürgergeld. Besonders bemerkenswert ist der Effekt der Lockerung der Ausreisebestimmungen für junge Männer durch die ukrainischen Behörden im August 2025: Die Einreisen männlicher Ukrainer nach Deutschland stiegen daraufhin sprunghaft an. Im Oktober 2025 wurde mit 11.053 Ersteinreisen ein weiterer Höhepunkt erreicht – verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Anträge auf Sozialleistungen. Angesichts des Abbaus von Arbeitsplätzen durch gezielte Deindustrialisierung und immer geringere Investitionen im Land sind die beschriebenen Unterstützungsleistungen für Ukrainer der deutschen Bevölkerung ohnehin kaum noch zu vermitteln.

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