Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat in einem Interview mit der FAZ scharfe Kritik am geplanten “Reservestärkungsgesetz” geäußert. Der Referentenentwurf, der auf der Internetseite des Bundesverteidigungsministeriums einsehbar ist, sieht vor, dass frühere Bundeswehrsoldaten künftig verpflichtend als Reservisten dienen müssen – abgestuft nach der Dauer ihrer aktiven Dienstzeit.
Anders als in der aktuellen Regelung hätten die betroffenen Personen und ihre Arbeitgeber dann kein Vetorecht mehr. Die Pflichtübungen, die bis zu zwölf Wochen im Jahr dauern können, dürften sogar im EU- und NATO-Ausland stattfinden. Dulger spricht sich hingegen für den Fortbestand der bisherigen Praxis aus: “Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen.” Derzeit können Betriebe selbst entscheiden, ob sie ihre Angestellten für den Reservistendienst freistellen. Diese Freiwilligkeit entfällt nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Vor der Aussetzung der Wehrpflicht war dies anders – damals gab es auch in Friedenszeiten verbindliche Reserveübungen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) argumentiert mit genau dieser früheren Handhabung. Der SPD-Politiker wirbt um Verständnis für die Einführung von Pflichtübungen: Sie seien der einzige Weg, “um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten”. Er fügt hinzu: “Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.”
Laut Dulger unterstützt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) grundsätzlich die militärische Stärkung Deutschlands. Die Arbeitgeber stünden bereit, “ihren Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und zur Gesamtverteidigung zu leisten”. Allerdings dürfe dabei die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht vernachlässigt werden, der auf Fachkräfte angewiesen sei.
Deshalb stellt die BDA konkrete Forderungen. So sollten Arbeitnehmer künftig verpflichtet werden, ihre Chefs zu informieren, ob sie bei der Bundeswehr gedient haben und somit als Reservisten in Frage kommen. Dies solle unvorhersehbare Personallücken vermeiden. Eine weitere Sorge der Arbeitgeber betrifft die Neuausrichtung der Bundeswehr: Der finanzielle Anreiz beim freiwilligen Wehrdienst könnte junge Menschen davon abhalten, eine Berufsausbildung in der Wirtschaft zu absolvieren.
Zudem fordert der Verband eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Diese sei unabdingbar, “um unsere Wirtschaft widerstandsfähig und unsere Streitkräfte wehrfähig zu machen”. Am Arbeitssicherstellungsgesetz für den militärischen Ernstfall kritisieren die Arbeitgeber, dass davon nur Deutsche betroffen seien, nicht aber in Deutschland lebende Ausländer. Auf dieser gesetzlichen Grundlage kann die Arbeitsagentur Bürger zu kriegswichtigen Arbeiten verpflichten; das Kündigungsrecht ist dann eingeschränkt. Auch die Einschränkung, dass Frauen bisher nur für den Sanitätsdienst verpflichtet werden können, schränke den verfügbaren Personenkreis erheblich ein, so die BDA, die eine Neuregelung fordert.
Kritik am Entwurf des “Reservestärkungsgesetzes” kommt auch von der Opposition. Der AfD-Verteidigungsexperte Jan Nolte befürchtet eine Benachteiligung früherer Bundeswehrsoldaten auf dem Arbeitsmarkt. Zwar könnten Unternehmen für die Freistellung ihrer Mitarbeiter Fördermittel beantragen, doch dies gehe laut dem AfD-Bundestagsabgeordneten an der Realität vorbei. Die Firmen bekämen für die begrenzte Zeit, in der der Reservist aufgrund der Übungen ausfällt, nur schwer Ersatz, argumentiert Nolte.
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