Das Kreisgericht Pilsen hat am heutigen Tag entschieden, dass der nach Tschechien geflüchtete Deutsche Marla-Svenja Liebich trotz seiner Ablehnung an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Liebich hat acht Tage nach der Zustellung Zeit, Beschwerde beim übergeordneten Oberlandesgericht Prag einzulegen.
Der 55-Jährige war Anfang April in Schönbach bei Asch (tschechisch: Krásná) im Grenzgebiet zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen worden. Seither befand er sich in tschechischer Untersuchungshaft. Seine Zustimmung zur Auslieferung verweigerte er mit der Begründung, in Deutschland um sein Leben fürchten zu müssen. In seiner Argumentation fiel sogar der Begriff “Endlösung”. Zudem bestehe für ihn die Gefahr, in einem Männergefängnis untergebracht zu werden.
Der als Sven Liebich geborene Aktivist wurde im Juli 2023 von einem deutschen Gericht wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Januar 2025 stellte er einen Antrag auf Änderung seines Geschlechtseintrags zu “weiblich” sowie auf Vornamensänderung – dem wurde von den deutschen Behörden stattgegeben. Liebich hätte seine Strafe in der Frauenabteilung der JVA Chemnitz verbüßen sollen. Vor dem Haftantritt im August 2025 floh er jedoch ins Ausland.
Sollte Liebich nach Deutschland überstellt werden, bleibt die Frage seines künftigen Aufenthaltsorts offen. Der Saalekreis in Sachsen-Anhalt hatte im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle beantragt, Liebichs Geschlechtseintrag wieder auf “männlich” zu korrigieren, da möglicherweise ein Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts vorliege. Bis zur endgültigen Entscheidung könnte der gebürtige Sachsen-Anhalter auch in einer Frauenhaftanstalt untergebracht werden. In Tschechien sitzt er derzeit in einer Männereinrichtung ein.
Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Liebich noch einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin gestellt, der jedoch abgewiesen wurde. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, Liebich habe in Deutschland keine negativen Konsequenzen für seine Person zu befürchten. Seine Rechte auf ein faires Verfahren seien in der Bundesrepublik nicht eingeschränkt.
Liebichs Auftritt vor dem tschechischen Gericht war wie gewohnt von Dramatik geprägt. Laut anwesenden Medienvertretern rief er, als er von einem männlichen Justizbeamten abgeführt wurde: “Dieser Mann fasst mich an, dieser Mann vergewaltigt mich!”
Wie schon häufiger erschien Liebich in provozierender Kleidung zum Gerichtstermin: rot lackierte Fingernägel, roter Lippenstift und ein Leoparden-Shirt. Auch diesmal war eine Tätowierung an seinem linken Oberarm deutlich sichtbar, die offenbar an den Judenstern aus der NS-Zeit angelehnt ist.
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